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§ 5Amtlich · § 5 UrhG

Zusammenarbeit der statistischen Ämter

Zeitreise: 25.06.2010

Die statistischen Ämter der Länder arbeiten bei der Haushaltsstichprobe mit dem Statistischen Bundesamt zusammen, um insbesondere das Erhebungsverfahren sowie die Datenverarbeitung und die Datenaufbereitung bundesweit einheitlich durchzuführen.

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