Steuerberatungsgesetz - StBerG | § 32 Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften

(1) Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften leisten geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen nach den Vorschriften dieses Gesetzes.

(2) Steuerberater und Steuerbevollmächtigte sind ein unabhängiges Organ der Steuerrechtspflege. Sie bedürfen der Bestellung. Sie üben einen freien Beruf aus. Ihre Tätigkeit ist kein Gewerbe.

(3) Berufsausübungsgesellschaften bedürfen der Anerkennung nach § 53. Die Ausnahme von der Anerkennungspflicht nach § 53 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

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Steuerberatungsgesetz - StBerG | § 14 Voraussetzungen für die Anerkennung, Aufnahme der Tätigkeit


(1) Ein rechtsfähiger Verein kann als Lohnsteuerhilfeverein anerkannt werden, wenn nach der Satzung 1. seine Aufgabe ausschließlich die Hilfeleistung in Steuersachen im Rahmen der Befugnis nach § 4 Nr. 11 für seine Mitglieder ist;2. der Sitz und die
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Steuerberatungsgesetz - StBerG | § 53 Anerkennung


(1) Berufsausübungsgesellschaften bedürfen der Anerkennung durch die Steuerberaterkammer, in deren Kammerbezirk die Berufsausübungsgesellschaft ihren Sitz hat. Keiner Anerkennung nach Satz 1 bedürfen Personengesellschaften, bei denen keine Beschränku

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30 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Feb. 2016 - I ZR 79/15

bei uns veröffentlicht am 25.02.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZR 79/15 vom 25. Februar 2016 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2016:250216BIZR79.15.0 Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 25. Februar 2016 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Büscher, die Richter

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Mai 2011 - III ZR 107/10

bei uns veröffentlicht am 12.05.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 107/10 Verkündet am: 12. Mai 2011 Freitag Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 134, 242 Cc, 61

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Feb. 2000 - IX ZR 50/98

bei uns veröffentlicht am 17.02.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 50/98 Verkündet am: 17. Februar 2000 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGB § 13

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 05. Apr. 2016 - L 5 KR 392/12

bei uns veröffentlicht am 05.04.2016

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Regensburg vom 04.09.2012 wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten der Berufung. III. Die Revision wird nicht zugelassen

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 21. Jan. 2015 - 7 BV 14.1923

bei uns veröffentlicht am 21.01.2015

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistun

Verwaltungsgericht München Urteil, 15. Nov. 2016 - M 16 K 15.4044

bei uns veröffentlicht am 15.11.2016

Tenor I. Der Bescheid der Beklagten vom 12. August 2015 wird aufgehoben II. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger die beantragte Ausnahmebewilligung für eine Tätigkeit als Geschäftsführer der ... Treuhandgesells

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 16. Mai 2014 - 4 B 13.1161

bei uns veröffentlicht am 16.05.2014

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Die Kläger tragen gesamtverbindlich die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Kläger d

Verwaltungsgericht München Urteil, 19. Mai 2015 - M 16 K 14.477

bei uns veröffentlicht am 19.05.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München Aktenzeichen: M 16 K 14.477 Im Namen des Volkes Urteil vom 19. Mai 2015 16. Kammer M 16 K 14.477 Sachgebiets-Nr. 412 Hauptpunkte: Beitragserhebung durch S

Finanzgericht München Urteil, 23. März 2015 - 4 K 1636/14

bei uns veröffentlicht am 23.03.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Tatbestand Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit des Widerrufs der Anerkennung der Klägerin als Steuerberatungsgese

Finanzgericht München Urteil, 23. März 2015 - 4 K 91/14

bei uns veröffentlicht am 23.03.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Tatbestand Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit des Widerrufs der Anerkennung der Klägerin als Steuerberatungsgese

Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Mai 2018 - II ZB 27/17

bei uns veröffentlicht am 08.05.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 27/17 vom 8. Mai 2018 in der Partnerschaftsregistersache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja HGB § 18 Abs. 2, § 24 Abs. 2; PartGG § 2 Abs. 2 Bei Ausscheiden des promovierten Namensgebers eine

Bundesfinanzhof Beschluss, 08. Aug. 2017 - V B 12/17

bei uns veröffentlicht am 08.08.2017

Tenor Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 15. Dezember 2016  5 K 110/14 wird als unzulässig verworfen.

Bundesfinanzhof Beschluss, 21. Juli 2017 - X B 92/17

bei uns veröffentlicht am 21.07.2017

Tenor Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 26. Januar 2017  7 K 518/12 wird als unzulässig verworfen.

Bundesfinanzhof Urteil, 18. Jan. 2017 - II R 33/16

bei uns veröffentlicht am 18.01.2017

Tenor 1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 4. August 2016  6 K 113/16 wird als unzulässig verworfen.

Bundesfinanzhof Urteil, 18. Jan. 2017 - II R 6/14

bei uns veröffentlicht am 18.01.2017

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 10. April 2013  5 K 913/10 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 18. Jan. 2017 - II R 5/14

bei uns veröffentlicht am 18.01.2017

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 10. April 2013  5 K 718/10 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 18. Jan. 2017 - II R 3/14

bei uns veröffentlicht am 18.01.2017

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 2. Dezember 2013  9 K 2644/10 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 19. Okt. 2016 - II R 44/12

bei uns veröffentlicht am 19.10.2016

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 19. Juli 2012  6 K 152/12 aufgehoben, soweit es den Bescheid des Beklagten vom 12. März 2012 über die Zu

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 20. Jan. 2016 - 10 C 17/14

bei uns veröffentlicht am 20.01.2016

Gründe I 1 Die Kläger begehren die Feststellung, in Widerspruchsverfahren zu Fremd

Europäischer Gerichtshof Urteil, 17. Dez. 2015 - C-342/14

bei uns veröffentlicht am 17.12.2015

URTEIL DES GERICHTSHOFS (Vierte Kammer) 17. Dezember 2015 ( * ) „Vorlage zur Vorabentscheidung — Anerkennung von Berufsqualifikationen — Richtlinie 2005/36/EG — Art. 5 — Freier Dienstleistungsverkehr — Richtlinie...

Landessozialgericht NRW Urteil, 27. Aug. 2014 - L 8 R 337/13

bei uns veröffentlicht am 27.08.2014

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 17.10.2012 geändert und die Klage abgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen zu tragen, mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, d

Bundessozialgericht Urteil, 05. März 2014 - B 12 R 4/12 R

bei uns veröffentlicht am 05.03.2014

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 23. Februar 2011 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 05. März 2014 - B 12 R 7/12 R

bei uns veröffentlicht am 05.03.2014

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 21. Oktober 2011 wird zurückgewiesen.

Finanzgericht Köln Gerichtsbescheid, 02. Dez. 2013 - 9 K 2644/10

bei uns veröffentlicht am 02.12.2013

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand 2Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin zu Recht als Bevollmächtigte nach § 80 Abs. 5 AO zurückgewiesen wurde. 3Die

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 14. Aug. 2013 - 24 K 3817/10

bei uns veröffentlicht am 14.08.2013

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, w

Bundesfinanzhof Beschluss, 04. Sept. 2012 - VII R 54/10

bei uns veröffentlicht am 04.09.2012

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine als Steuerberatungsgesellschaft anerkannte GmbH mit einem Stammkapital von 25.000 €. Alleiniger Ge

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 30. Aug. 2012 - 3 W 99/12

bei uns veröffentlicht am 30.08.2012

Tenor Auf die Beschwerde wird der Beschluss des Rechtspflegers bei dem Amtsgericht – Registergericht – Koblenz vom 30. Mai 2012 aufgehoben und das Registergericht angewiesen, über die Anmeldung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats

Bundesfinanzhof Urteil, 21. Juli 2011 - II R 6/10

bei uns veröffentlicht am 21.07.2011

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine in Großbritannien registrierte Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft Ltd. mit Niederlassung

Bundesfinanzhof Beschluss, 18. Nov. 2010 - VII B 262/09

bei uns veröffentlicht am 18.11.2010

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) ist eine GmbH im Gründungszustand, die von der Beklagten und Beschwerdegegnerin (Steuerberaterkammer) die

Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil, 30. Sept. 2009 - 2 K 1/09

bei uns veröffentlicht am 30.09.2009

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Rücknahme der Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein. 2 Der Kläger, der Lohnsteuerhilfeverein X e.V., wurde in 2002 als Lohnsteuerhilfeverein anerkannt.

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(1) Berufsausübungsgesellschaften bedürfen der Anerkennung durch die Steuerberaterkammer, in deren Kammerbezirk die Berufsausübungsgesellschaft ihren Sitz hat. Keiner Anerkennung nach Satz 1 bedürfen Personengesellschaften, bei denen keine Beschränkung der Haftung...