Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 80 Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie

Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie werden erbracht, um Leistungsberechtigten die Betreuung in einer anderen Familie als der Herkunftsfamilie durch eine geeignete Pflegeperson zu ermöglichen. Bei minderjährigen Leistungsberechtigten bedarf die Pflegeperson der Erlaubnis nach § 44 des Achten Buches. Bei volljährigen Leistungsberechtigten gilt § 44 des Achten Buches entsprechend. Die Regelungen über Verträge mit Leistungserbringern bleiben unberührt.

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Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 44 Stufenweise Wiedereingliederung


Können arbeitsunfähige Leistungsberechtigte nach ärztlicher Feststellung ihre bisherige Tätigkeit teilweise ausüben und können sie durch eine stufenweise Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit voraussichtlich besser wieder in das Erwerbsleben eingegliedert w

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19 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Landesarbeitsgericht Nürnberg Beschluss, 18. Aug. 2016 - 1 TaBV 2/16

bei uns veröffentlicht am 18.08.2016

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten zu 2.) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Nürnberg, Gerichtstag Weißenburg, vom 22.07.2015, Az. 7 BV 44/15, wird zurückgewiesen. II. Die Rechtsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht wird

Landesarbeitsgericht München Beschluss, 21. Juni 2016 - 6 TaBV 16/16

bei uns veröffentlicht am 21.06.2016

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Augsburg vom 13. Oktober 2015 - 7 BV 18/15 in Ziffer 2 des Tenors teilweise abgeändert und die wie folgt neu gefasst: Die Beteiligte zu 2 wird

Landesarbeitsgericht München Beschluss, 12. Okt. 2016 - 8 TaBV 39/16

bei uns veröffentlicht am 12.10.2016

Tenor 1. Die Beschwerde der Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 25.02.2016 - 32 BV 103/15 - wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. Gründe I. Di

Landesarbeitsgericht München Beschluss, 26. Apr. 2017 - 8 TaBV 57/16

bei uns veröffentlicht am 26.04.2017

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 03.05.2016 - 41 BV 110/15 - abgeändert. 2. Die Beteiligte zu 2) wird verpflichtet, dem Antragsteller Auskunft über Name und Betr

Landesarbeitsgericht München Beschluss, 11. Okt. 2016 - 9 TaBV 49/16

bei uns veröffentlicht am 11.10.2016

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts München - Kammer Ingolstadt - vom 27.04.2016 - 10 BV 9/15 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst: Es wird festgestellt,

Landesarbeitsgericht München Beschluss, 28. Juli 2016 - 3 TaBV 90/15

bei uns veröffentlicht am 28.07.2016

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 25.11.2015 - 24 BV 8/15 - in Ziffer 2 des Tenors teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Es wird festgestellt, dass die

Landesarbeitsgericht München Beschluss, 28. Juli 2016 - 3 TaBV 91/15

bei uns veröffentlicht am 28.07.2016

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2. wird der Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 25.11.2015 - 24 BV 14/15 - teilweise in Ziffer 2 des Tenors abgeändert und diese wie folgt neu gefasst: Es wird festgestellt, da

Landesarbeitsgericht München Beschluss, 17. Nov. 2016 - 4 TaBV 25/16

bei uns veröffentlicht am 17.11.2016

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Augsburg vom 12. November 2015 - 5 BV 20/15 - in Ziffer 2 des Tenors teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Es wird festgestellt, da

Landesarbeitsgericht München Beschluss, 17. Nov. 2016 - 4 TaBV 24/16

bei uns veröffentlicht am 17.11.2016

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Augsburg vom 12. November 2015 - 5 BV 13/15 - in Ziffer 2 des Tenors teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Es wird festgestellt, da

Landesarbeitsgericht München Beschluss, 17. Nov. 2016 - 4 TaBV 15/16

bei uns veröffentlicht am 17.11.2016

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Augsburg vom 13. Oktober 2015 - 7 BV 22/15 - in Ziffer 2 des Tenors teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Es wird festgestellt, das

Landesarbeitsgericht München Beschluss, 11. Okt. 2016 - 9 TaBV 50/16

bei uns veröffentlicht am 11.10.2016

Tenor 1. Das Verfahren wird hinsichtlich des Antrags auf Auskunft (Antrag Ziff. 1 der Antragsschrift vom 24.03.2015) eingestellt. 2. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts München - Kammer

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 27. März 2018 - 6 A 292/16

bei uns veröffentlicht am 27.03.2018

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt die Aufhebung der Festsetzungen des Beklagten über rückständige Ausgleichsabgaben wegen Nichtbeschäftigung der vorgeschriebenen Zahl schwerbehinderter Menschen für die Jahre 2012 und 2013. 2 Die Klägerin zeigte

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 13. Nov. 2017 - 3 Sa 272/17

bei uns veröffentlicht am 13.11.2017

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 16.02.2017, Az.: 9 Ca 1496/16, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien des vorliegende

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 07. Aug. 2017 - 3 Sa 239/17

bei uns veröffentlicht am 07.08.2017

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 08.03.2017 - 2 Ca 1836/16 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien des vorliegenden Rech

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 10. Dez. 2015 - 4 Bf 146/15.Z

bei uns veröffentlicht am 10.12.2015

Tenor Der Antrag der Klägerin, die Berufung gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 20. Juli 2015 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg zuzulassen, wird abgelehnt. Die Klägerin trägt die Kosten des Antragsverfahrens

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 26. Aug. 2014 - 6 TaBV 11/14

bei uns veröffentlicht am 26.08.2014

Diese Entscheidung wird zitiert Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 01. April 2014 - Az.: 8 BV 20/13 - wird zurückgewiesen. II. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zug

Landesarbeitsgericht Hamm Urteil, 10. Juli 2014 - 8 sa 399/14

bei uns veröffentlicht am 10.07.2014

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 24.10.2013 – 4 Ca 1954/12 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen. 1T a t b e s t a n d 2Die Parteien streiten über die Wirksamkeit ein

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 07. Juli 2014 - 13 L 433/14

bei uns veröffentlicht am 07.07.2014

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden. 1I. 2Am 9. Juli 2012 erließ die Agentur für Arbeit N.               einen Feststellungsbescheid nach § 80 Absatz 3 So

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Beschluss, 28. Okt. 2010 - 3 B 180/10

bei uns veröffentlicht am 28.10.2010

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 12. Mai 2010 – 11 L 279/10 – wird zurückgewiesen.Die Antragstellerin trägt die außergerichtlichen Kosten des gerichtskostenfreien Beschwerdeverfahrens. Gründe

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Können arbeitsunfähige Leistungsberechtigte nach ärztlicher Feststellung ihre bisherige Tätigkeit teilweise ausüben und können sie durch eine stufenweise Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit voraussichtlich besser wieder in das Erwerbsleben eingegliedert werden, sollen...
Können arbeitsunfähige Leistungsberechtigte nach ärztlicher Feststellung ihre bisherige Tätigkeit teilweise ausüben und können sie durch eine stufenweise Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit voraussichtlich besser wieder in das Erwerbsleben eingegliedert werden, sollen...
Können arbeitsunfähige Leistungsberechtigte nach ärztlicher Feststellung ihre bisherige Tätigkeit teilweise ausüben und können sie durch eine stufenweise Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit voraussichtlich besser wieder in das Erwerbsleben eingegliedert werden, sollen...
Können arbeitsunfähige Leistungsberechtigte nach ärztlicher Feststellung ihre bisherige Tätigkeit teilweise ausüben und können sie durch eine stufenweise Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit voraussichtlich besser wieder in das Erwerbsleben eingegliedert werden, sollen...