Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254) - SGB 7 | § 85 Mindest- und Höchstjahresarbeitsverdienst

(1) Der Jahresarbeitsverdienst beträgt für Versicherte, die im Zeitpunkt des Versicherungsfalls das 18. Lebensjahr vollendet haben, mindestens 60 Prozent der im Zeitpunkt des Versicherungsfalls maßgebenden Bezugsgröße.

(1a) Der Jahresarbeitsverdienst beträgt mindestens:

1.
für Versicherte, die im Zeitpunkt des Versicherungsfalls das sechste Lebensjahr nicht vollendet haben, 25 Prozent,
2.
für Versicherte, die im Zeitpunkt des Versicherungsfalls das sechste, aber nicht das 15. Lebensjahr vollendet haben, 331/3Prozent,
3.
für Versicherte, die im Zeitpunkt des Versicherungsfalls das 15., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, 40 Prozent,
4.
für Versicherte, die im Zeitpunkt des Versicherungsfalls das 25., aber noch nicht das 30. Lebensjahr vollendet haben, 75 Prozent
der im Zeitpunkt des Versicherungsfalls maßgebenden Bezugsgröße.

(1b) Die Absätze 1 und 1a finden keine Anwendung auf Versicherte nach § 3 Absatz 1 Nummer 3.

(2) Der Jahresarbeitsverdienst beträgt höchstens das Zweifache der im Zeitpunkt des Versicherungsfalls maßgebenden Bezugsgröße. Die Satzung kann eine höhere Obergrenze bestimmen.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Fremdrentengesetz - FRG | § 8


(1) Als Jahresarbeitsverdienst im Sinne des § 82 Abs. 1 und 2 Satz 1 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch gilt der Betrag, der sich dadurch ergibt, daß 1. der Berechtigte in eine der in der Anlage 13 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch genannten Qualif
wird zitiert von 3 anderen §§ im .

Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254) - SGB 7 | § 215 Sondervorschriften für Versicherungsfälle in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet


(1) Für die Übernahme der vor dem 1. Januar 1992 eingetretenen Unfälle und Krankheiten als Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten nach dem Recht der gesetzlichen Unfallversicherung ist § 1150 Abs. 2 und 3 der Reichsversicherungsordnung in der am Tag vo

Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254) - SGB 7 | § 90 Neufestsetzung nach Altersstufen


(1) Ist der Versicherungsfall vor Vollendung des 30. Lebensjahres eingetreten, wird, wenn es für die Versicherten günstiger ist, der Jahresarbeitsverdienst mit Vollendung des 30. Lebensjahres auf 100 Prozent der zu diesem Zeitpunkt maßgebenden Bezugs

Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254) - SGB 7 | § 114 Unfallversicherungsträger


(1) Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungsträger) sind 1. die in der Anlage 1 aufgeführten gewerblichen Berufsgenossenschaften,2. die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau; bei Durchführung der Aufgaben
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254) - SGB 7 | § 3 Versicherung kraft Satzung


(1) Die Satzung kann bestimmen, daß und unter welchen Voraussetzungen sich die Versicherung erstreckt auf1.Unternehmer und ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten oder Lebenspartner,2.Personen, die sich auf der Unternehmensstätte aufhalten; § 2

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

14 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 30. Nov. 2016 - L 2 U 106/14

bei uns veröffentlicht am 30.11.2016

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 13.12.2013 wird zurückgewiesen. II. Die Entscheidung über die Kosten unter Nr. II des Urteils des Sozialgerichts Augsburg vom 13.12.2013 sowie die Festsetzung

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 18. Juni 2015 - L 2 U 440/11

bei uns veröffentlicht am 18.06.2015

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts München vom 04.08.2011 aufgehoben und die Klage gegen den Bescheid der Beklagten vom 15.09.2003 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 15.04.2009 abgewie

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 12. Juni 2018 - L 2 U 11/16

bei uns veröffentlicht am 12.06.2018

Tenor I. Der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Regensburg vom 30.10.2015 wird aufgehoben und die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 27.01.2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 17.07.2017 verpflichtet, dem Kläg

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 08. Juli 2014 - L 2 U 150/13

bei uns veröffentlicht am 08.07.2014

Tatbestand Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger aufgrund eines Überprüfungsantrages einen Anspruch auf höhere Verletztenrente aufgrund Feststellung eines höheren Jahresarbeitsverdienstes (JAV) hat. Der 1929 geborene Kl

Bundessozialgericht Urteil, 25. Nov. 2015 - B 3 KR 3/15 R

bei uns veröffentlicht am 25.11.2015

Tenor Auf die Revision der Klägerin werden die Urteile des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 25. Juni 2014 und des Sozialgerichts Osnabrück vom 6. September 2012 sowie der Bescheid der

Bundessozialgericht Urteil, 03. Apr. 2014 - B 2 U 26/12 R

bei uns veröffentlicht am 03.04.2014

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 31. Juli 2012 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 19. Dez. 2013 - B 2 U 5/13 R

bei uns veröffentlicht am 19.12.2013

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 4. Februar 2013 wird zurückgewiesen.

Sozialgericht Reutlingen Urteil, 28. Okt. 2013 - S 7 U 3373/11

bei uns veröffentlicht am 28.10.2013

Tenor 1. Der Bescheid der Beklagten vom 08.06.2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 27.10.2011 (betreffend den Arbeitsunfall vom 02.03.2005) wird aufgehoben.Die Beklagte wird verurteilt, ab Januar 2011 den Jahresarbeitsverdienst unter A

Bundessozialgericht Urteil, 18. Sept. 2012 - B 2 U 11/11 R

bei uns veröffentlicht am 18.09.2012

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 31. März 2011 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 15. Sept. 2011 - B 2 U 24/10 R

bei uns veröffentlicht am 15.09.2011

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 15. September 2010 wird zurückgewiesen.

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 09. März 2011 - 1 BvR 2326/07

bei uns veröffentlicht am 09.03.2011

Gründe 1 Die Verfassungsbeschwerde betrifft das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung nach dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 17. Juni 2010 - L 10 U 84/05

bei uns veröffentlicht am 17.06.2010

Tenor Die Berufungen der Klägerin gegen die Gerichtsbescheide des Sozialgerichts Stendal vom 9. Juni 2005 (S 6/8 U 93/02) und 16. Dezember 2008 (S 6 U 86/06) sowie das Urteil des Sozialgerichts Stendal vom 30. Juni 2008 (S 6 U 99/07) werden zurüc

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 29. Juni 2006 - L 10 U 3578/05

bei uns veröffentlicht am 29.06.2006

Tenor Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Konstanz vom 28. Juli 2005 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand   1  Die Bet

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 27. März 2006 - L 1 U 1430/05

bei uns veröffentlicht am 27.03.2006

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 18. Februar 2005 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand   1

Referenzen

(1) Die Satzung kann bestimmen, daß und unter welchen Voraussetzungen sich die Versicherung erstreckt auf1.Unternehmer und ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten oder Lebenspartner,2.Personen, die sich auf der Unternehmensstätte aufhalten; § 2 Absatz 3 Satz...
(1) Die Satzung kann bestimmen, daß und unter welchen Voraussetzungen sich die Versicherung erstreckt auf1.Unternehmer und ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten oder Lebenspartner,2.Personen, die sich auf der Unternehmensstätte aufhalten; § 2 Absatz 3 Satz...
(1) Die Satzung kann bestimmen, daß und unter welchen Voraussetzungen sich die Versicherung erstreckt auf1.Unternehmer und ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten oder Lebenspartner,2.Personen, die sich auf der Unternehmensstätte aufhalten; § 2 Absatz 3 Satz...
(1) Die Satzung kann bestimmen, daß und unter welchen Voraussetzungen sich die Versicherung erstreckt auf1.Unternehmer und ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten oder Lebenspartner,2.Personen, die sich auf der Unternehmensstätte aufhalten; § 2 Absatz 3 Satz...