Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254) - SGB 7 | § 136 Bescheid über die Zuständigkeit, Begriff des Unternehmers

(1) Der Unfallversicherungsträger stellt Beginn und Ende seiner Zuständigkeit für ein Unternehmen durch schriftlichen Bescheid gegenüber dem Unternehmer fest. Ein Unternehmen beginnt bereits mit den vorbereitenden Arbeiten für das Unternehmen. Bei in Eigenarbeit nicht gewerbsmäßig ausgeführten Bauarbeiten kann der Unfallversicherungsträger von der Feststellung seiner Zuständigkeit durch schriftlichen Bescheid absehen. War die Feststellung der Zuständigkeit für ein Unternehmen von Anfang an unrichtig oder ändert sich die Zuständigkeit für ein Unternehmen, überweist der Unfallversicherungsträger dieses dem zuständigen Unfallversicherungsträger. Die Überweisung erfolgt im Einvernehmen mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger; sie ist dem Unternehmer von dem überweisenden Unfallversicherungsträger bekanntzugeben.

(2) Die Feststellung der Zuständigkeit war von Anfang an unrichtig, wenn sie den Zuständigkeitsregelungen eindeutig widerspricht oder das Festhalten an dem Bescheid zu schwerwiegenden Unzuträglichkeiten führen würde. Eine wesentliche Änderung der tatsächlichen Verhältnisse im Sinne des § 48 Abs. 1 des Zehnten Buches, die zu einer Änderung der Zuständigkeit führt, liegt vor, wenn das Unternehmen grundlegend und auf Dauer umgestaltet worden ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Zeitpunkt der Änderung der tatsächlichen Verhältnisse mehr als ein Jahr zurückliegt und seitdem keine der geänderten Zuständigkeit widersprechenden Veränderungen eingetreten sind oder wenn die Änderung der Zuständigkeit durch Zusammenführung, Aus- oder Eingliederung von abgrenzbaren Unternehmensbestandteilen bedingt ist. Eine Änderung gilt nicht als wesentlich, wenn ein Hilfsunternehmen im Sinne von § 131 Abs. 2 Satz 2 in eigener Rechtsform ausgegliedert wird, aber ausschließlich dem Unternehmen, dessen Bestandteil es ursprünglich war, dient. Satz 3 gilt nicht, wenn feststeht, dass die tatsächlichen Umstände, welche die Veränderung der Zuständigkeit begründen, innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren nach deren Eintritt entfallen. Stellt sich innerhalb eines Jahres nach Bestandskraft des Bescheides, mit dem erstmalig die Zuständigkeit für ein Unternehmen festgestellt wurde, heraus, dass die Zuständigkeit eines anderen Unfallversicherungsträgers gegeben ist, erfolgt eine Überweisung auch dann, wenn die weiteren Voraussetzungen in den Sätzen 1 bis 3 nicht erfüllt sind und kein Fall im Sinne des Satzes 5 vorliegt.

(3) Unternehmer ist

1.
die natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personenvereinigung oder -gemeinschaft, der das Ergebnis des Unternehmens unmittelbar zum Vor- oder Nachteil gereicht,
2.
bei nach § 2 Absatz 1 Nummer 2 oder Nummer 15 Buchstabe a bis c versicherten Rehabilitanden der Rehabilitationsträger, bei nach § 2 Absatz 1 Nummer 15 Buchstabe d versicherten Teilnehmern an Präventionsmaßnahmen der Maßnahmeträger,
3.
bei Versicherten nach § 2 Absatz 1 Nummer 2, 8 und 14 Buchstabe b der Sachkostenträger,
4.
beim Betrieb eines Seeschiffs der Reeder,
5.
bei nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 Buchstabe a oder b Versicherten, die für eine privatrechtliche Organisation ehrenamtlich tätig werden oder an Ausbildungsveranstaltungen für diese Tätigkeit teilnehmen, die Gebietskörperschaft oder öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft, in deren Auftrag oder mit deren Zustimmung die Tätigkeit erbracht wird,
6.
bei einem freiwilligen Dienst nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz oder einem Internationalen Jugendfreiwilligendienst nach § 2 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c der zugelassene Träger oder, sofern eine Vereinbarung nach § 11 Abs. 2 des Jugendfreiwilligendienstegesetzes getroffen ist, die Einsatzstelle,
7.
bei einem Dienst nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz die Einsatzstelle.

(4) Absatz 1 Satz 1 gilt nicht für Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand.

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Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254) - SGB 7 | § 166 Auskunftspflicht der Unternehmer und Beitragsüberwachung


(1) Für die Auskunftspflicht der Unternehmer und die Beitragsüberwachung gelten § 98 des Zehnten Buches, § 28p des Vierten Buches und die Beitragsverfahrensverordnung, entsprechend mit der Maßgabe, daß sich die Auskunfts- und Vorlagepflicht der Unter

Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254) - SGB 7 | § 137 Wirkung von Zuständigkeitsänderungen


(1) Geht die Zuständigkeit für Unternehmen nach § 136 Abs. 1 Satz 4 von einem Unfallversicherungsträger auf einen anderen über, bleibt bis zum Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Entscheidung über das Ende der Zuständigkeit des bisherigen Unfallver

Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254) - SGB 7 | § 221a Verarbeitung von Daten durch die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft


(1) Die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (§ 114 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2) darf die bei ihr gespeicherten Namen, Anschriften und Bankverbindungen von Unternehmern nach § 136 Absatz 3 Nummer 1, die zur Beitragsberechnung nach § 182 vorliegenden
zitiert 3 andere §§ aus dem .

Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254) - SGB 7 | § 2 Versicherung kraft Gesetzes


(1) Kraft Gesetzes sind versichert 1. Beschäftigte,2. Lernende während der beruflichen Aus- und Fortbildung in Betriebsstätten, Lehrwerkstätten, Schulungskursen und ähnlichen Einrichtungen,3. Personen, die sich Untersuchungen, Prüfungen oder ähnliche

Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254) - SGB 7 | § 131 Zuständigkeit für Hilfs- und Nebenunternehmen


(1) Umfaßt ein Unternehmen verschiedenartige Bestandteile (Hauptunternehmen, Nebenunternehmen, Hilfsunternehmen), die demselben Rechtsträger angehören, ist der Unfallversicherungsträger zuständig, dem das Hauptunternehmen angehört. § 129 Absatz 4 ble

Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254) - SGB 7 | § 48 Verletztengeld bei Wiedererkrankung


Im Fall der Wiedererkrankung an den Folgen des Versicherungsfalls gelten die §§ 45 bis 47 mit der Maßgabe entsprechend, daß anstelle des Zeitpunkts der ersten Arbeitsunfähigkeit auf den der Wiedererkrankung abgestellt wird.

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Bundesgerichtshof Urteil, 11. Nov. 2003 - VI ZR 13/03

bei uns veröffentlicht am 11.11.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 13/03 Verkündet am: 11. November 2003 Böhringer-Mangold, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 449/01 Verkündet am: 26. November 2002 Holmes, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein SGB VII §

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Mai 2009 - VI ZR 56/08

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 56/08 Verkündet am: 19. Mai 2009 Böhringer-Mangold, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: j

Bundesgerichtshof Urteil, 04. Juni 2009 - III ZR 229/07

bei uns veröffentlicht am 04.06.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 229/07 Verkündet am: 4. Juni 2009 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja SGB VII § 104 Abs. 1

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Sept. 2004 - VI ZR 32/04

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 32/04 Verkündet am: 14. September 2004 Blum, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 08. März 2012 - III ZR 191/11

bei uns veröffentlicht am 08.03.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 191/11 Verkündet am: 8. März 2012 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja SGB VII § 104

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 06. März 2019 - L 2 U 148/17

bei uns veröffentlicht am 06.03.2019

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 04.04.2017 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelas

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 12. Sept. 2016 - L 2 U 221/15

bei uns veröffentlicht am 12.09.2016

Tenor I. Die Berufungen der beiden Berufungskläger gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 26.11.2014 werden zurückgewiesen. II. Beide Kläger und der Beigeladene zu 2) tragen die Kosten des Verfahrens und die

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 30. Nov. 2016 - L 2 U 106/14

bei uns veröffentlicht am 30.11.2016

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 13.12.2013 wird zurückgewiesen. II. Die Entscheidung über die Kosten unter Nr. II des Urteils des Sozialgerichts Augsburg vom 13.12.2013 sowie die Festsetzung

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 19. Okt. 2017 - L 3 U 283/14

bei uns veröffentlicht am 19.10.2017

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 12. Juni 2014 wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen und die außergerichtlichen Kosten der B

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 18. Apr. 2018 - L 2 U 421/16

bei uns veröffentlicht am 18.04.2018

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 10.11.2016 wird zurückgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. III. Die Revision wird nicht zugelassen. IV. Der

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 27. Jan. 2016 - L 2 U 394/15

bei uns veröffentlicht am 27.01.2016

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts München vom 18. September 2015 aufgehoben und die Klage gegen den Bescheid der Beklagten vom 15. April 2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 30. Ju

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 04. Juli 2017 - L 3 U 189/14

bei uns veröffentlicht am 04.07.2017

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers werden das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 18. März 2014 sowie der Bescheid der Beklagten vom 19. Juli 2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 12. Oktober 2012 aufgehoben und fes

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 05. Apr. 2017 - L 2 U 101/14

bei uns veröffentlicht am 05.04.2017

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 31.01.2014 aufgehoben und die Klage abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird zugelassen.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 17. Dez. 2014 - L 2 U 448/12

bei uns veröffentlicht am 17.12.2014

Tenor I. Unter Abänderung des Urteils des Sozialgerichts München vom 28.09.2012 wird der Bescheid der Beklagten vom 04.10.2006 aufgehoben. II. Im Übrigen wird die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 28.0

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 26. Sept. 2018 - L 19 R 383/17

bei uns veröffentlicht am 26.09.2018

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 13.06.2017 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbesta

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 25. Apr. 2017 - L 3 U 227/15

bei uns veröffentlicht am 25.04.2017

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts München vom 22. April 2015 aufgehoben und die Klage gegen den Bescheid vom 17. Dezember 2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 27. Juni 2014 abgewi

Landgericht Kempten (Allgäu) Grundurteil, 15. Feb. 2016 - 23 O 2016/12

bei uns veröffentlicht am 15.02.2016

Tenor 1. Der Beklagte zu 1 haftet dem Grunde nach mit einer Haftungsquote von 50 %. Der Beklagte zu 2 haftet nicht. 2. Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten. Tatbestand Die Kläg

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 24. Okt. 2018 - L 2 U 300/17

bei uns veröffentlicht am 24.10.2018

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 20.07.2017 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 24.05.2018 wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens; außer

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 13. Dez. 2016 - L 3 U 469/14

bei uns veröffentlicht am 13.12.2016

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Regensburg vom 6. Oktober 2014 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelass

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 19. Dez. 2017 - L 3 U 418/16

bei uns veröffentlicht am 19.12.2017

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers werden der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Augsburg vom 20. Oktober 2016 sowie der Bescheid der Beklagten vom 9. Dezember 2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 23. März 2016 aufge

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 07. Mai 2014 - L 2 U 256/13

bei uns veröffentlicht am 07.05.2014

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 14.03.2013 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbesta

Sozialgericht Augsburg Schlussurteil, 12. Juni 2014 - S 4 U 281/13

bei uns veröffentlicht am 12.06.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu tragen; im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt. 3. Der Streitwert wird auf 93.715,92 EUR fe

Bundessozialgericht Urteil, 06. Sept. 2018 - B 2 U 18/17 R

bei uns veröffentlicht am 06.09.2018

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 15. Februar 2017 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 27. März 2017 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 19. Juni 2018 - B 2 U 32/17 R

bei uns veröffentlicht am 19.06.2018

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 10. August 2017 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 19. Juni 2018 - B 2 U 9/17 R

bei uns veröffentlicht am 19.06.2018

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 30. November 2016 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 23. Apr. 2018 - L 6 KR 26/18 ER

bei uns veröffentlicht am 23.04.2018

Tenor Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 2.500.000 EUR festgesetzt. Gründe I. 1 Die Antragstellerin begehrt im Wege der eins

Bundessozialgericht Urteil, 20. März 2018 - B 2 U 13/16 R

bei uns veröffentlicht am 20.03.2018

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 14. September 2016 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 20. März 2018 - B 2 U 16/16 R

bei uns veröffentlicht am 20.03.2018

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 26. Januar 2016 wird zurückgewiesen.

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Sept. 2017 - VI ZR 497/16

bei uns veröffentlicht am 19.09.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VI ZR 497/16 vom 19. September 2017 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja SGB VII § 104 Abs. 1 Satz 1, § 105 Abs. 1 Satz 1, § 110 Abs. 1 Satz 1, § 136 Abs. 3 Nr. 1 n.F. Zur Unterne

Sozialgericht Dessau-Roßlau Urteil, 15. Juni 2017 - S 23 U 7/14

bei uns veröffentlicht am 15.06.2017

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. Der Streitwert wird auf 2.815,64 Euro festgesetzt. Tatbestand 1 Umstritten ist die Pflicht des Klägers zur Zahlung von Beiträgen an die Beklagte nach § 15

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 14. Juni 2017 - L 9 SO 19/16 KL

bei uns veröffentlicht am 14.06.2017

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit eines Schiedsspruchs, durch den es abgelehnt worden ist,

Bundessozialgericht Urteil, 30. März 2017 - B 2 U 10/15 R

bei uns veröffentlicht am 30.03.2017

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 23. April 2015 aufgehoben und die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Frank

Bundessozialgericht Urteil, 30. März 2017 - B 2 U 15/15 R

bei uns veröffentlicht am 30.03.2017

Tenor Die Revision der Klägerinnen gegen das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 18. März 2015 wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 07. Dez. 2016 - 4 AZR 322/14

bei uns veröffentlicht am 07.12.2016

Tenor 1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 13. Februar 2014 - 21 Sa 745/13 - teilweise aufgehoben und klarstellend wie folgt ne

Bundessozialgericht Urteil, 15. Nov. 2016 - B 2 U 19/15 R

bei uns veröffentlicht am 15.11.2016

Tenor Die Revision der Klägerin gegen den Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 23. November 2015 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 15. Nov. 2016 - B 2 U 12/15 R

bei uns veröffentlicht am 15.11.2016

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 18. März 2015 wird zurückgewiesen.

Sozialgericht Duisburg Urteil, 28. Juli 2016 - S 1 U 408/13

bei uns veröffentlicht am 28.07.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die außergerichtlichen Kosten der Beklagten und der Beigeladenen. Der Streitwert wird auf 179.022,21EUR festgesetzt. 1Tatbestand: 2Die Klägerin betreibt an verschiedenen Standorten in Deutschland

Bundessozialgericht Urteil, 05. Juli 2016 - B 2 U 19/14 R

bei uns veröffentlicht am 05.07.2016

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 29. April 2014 aufgehoben und die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Kassel vom 1

Bundessozialgericht Urteil, 05. Juli 2016 - B 2 U 5/15 R

bei uns veröffentlicht am 05.07.2016

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 27. Januar 2015 aufgehoben und die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Mainz

Bundessozialgericht Urteil, 05. Juli 2016 - B 2 U 16/14 R

bei uns veröffentlicht am 05.07.2016

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 7. Mai 2014 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht NRW Urteil, 16. Sept. 2015 - L 17 U 152/12

bei uns veröffentlicht am 16.09.2015

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand: 2Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger am 16.03.2006 einen Arbeitsunfall

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 08. Juli 2015 - L 8 U 10/14

bei uns veröffentlicht am 08.07.2015

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Schleswig vom 20. September 2013 wird zurückgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens auch für das Berufungsverfahren zu tragen. Die Revision wird nicht zugelass

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 08. Juli 2015 - L 8 U 40/13

bei uns veröffentlicht am 08.07.2015

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Itzehoe vom 27. März 2013 wird zurückgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens auch für das Berufungsverfahren zu tragen. Die Revision wird nicht zugel

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 08. Juli 2015 - L 8 U 6/14

bei uns veröffentlicht am 08.07.2015

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Schleswig vom 20. September 2013 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten auch des Berufungsverfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die

Sozialgericht Halle Urteil, 18. Juni 2015 - S 33 U 78/14

bei uns veröffentlicht am 18.06.2015

Tenor Die Bescheide der Beklagten vom 30. Dezember 2013 für die Jahre 2009, 2010, 2011 und 2012 jeweils in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 13. Mai 2014 werden aufgehoben. Die Beklagte hat dem Kläger die notwendigen außergerichtlichen Ko

Bundessozialgericht Urteil, 23. Apr. 2015 - B 2 U 5/14 R

bei uns veröffentlicht am 23.04.2015

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 13. Dezember 2013 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht NRW Urteil, 25. Feb. 2015 - L 17 U 299/14

bei uns veröffentlicht am 25.02.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 10.04.2014 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand: 2Streitig ist im Rahmen eines so

Landessozialgericht NRW Urteil, 10. Feb. 2015 - L 17 U 114/12

bei uns veröffentlicht am 10.02.2015

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 12.01.2012 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahr

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 04. Dez. 2014 - L 6 U 99/12

bei uns veröffentlicht am 04.12.2014

Tenor Das Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 13. September 2012 wird aufgehoben und die Klage abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens für beide Rechtszüge. Die Revision wird zugelassen. Der Gegenstandswert

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Im Fall der Wiedererkrankung an den Folgen des Versicherungsfalls gelten die §§ 45 bis 47 mit der Maßgabe entsprechend, daß anstelle des Zeitpunkts der ersten Arbeitsunfähigkeit auf den der Wiedererkrankung abgestellt wird.
(1) Umfaßt ein Unternehmen verschiedenartige Bestandteile (Hauptunternehmen, Nebenunternehmen, Hilfsunternehmen), die demselben Rechtsträger angehören, ist der Unfallversicherungsträger zuständig, dem das Hauptunternehmen angehört. § 129 Absatz 4 bleibt unberührt...
(1) Kraft Gesetzes sind versichert 1. Beschäftigte,2. Lernende während der beruflichen Aus- und Fortbildung in Betriebsstätten, Lehrwerkstätten, Schulungskursen und ähnlichen Einrichtungen,3. Personen, die sich Untersuchungen, Prüfungen oder ähnlichen Maßnahmen...