Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 52 Leistungsbeschränkung bei Selbstverschulden

(1) Haben sich Versicherte eine Krankheit vorsätzlich oder bei einem von ihnen begangenen Verbrechen oder vorsätzlichen Vergehen zugezogen, kann die Krankenkasse sie an den Kosten der Leistungen in angemessener Höhe beteiligen und das Krankengeld ganz oder teilweise für die Dauer dieser Krankheit versagen und zurückfordern.

(2) Haben sich Versicherte eine Krankheit durch eine medizinisch nicht indizierte ästhetische Operation, eine Tätowierung oder ein Piercing zugezogen, hat die Krankenkasse die Versicherten in angemessener Höhe an den Kosten zu beteiligen und das Krankengeld für die Dauer dieser Behandlung ganz oder teilweise zu versagen oder zurückzufordern.

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Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 294a Mitteilung von Krankheitsursachen und drittverursachten Gesundheitsschäden


(1)Liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass eine Krankheit eine Berufskrankheit im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung oder deren Spätfolgen oder die Folge oder Spätfolge eines Arbeitsunfalls, eines sonstigen Unfalls, einer Körperverletzung, einer

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18 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 52 SGB 5.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 21. Juli 2016 - L 15 VG 31/14

bei uns veröffentlicht am 21.07.2016

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 16. Juli 2014 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tat

Verwaltungsgericht München Urteil, 03. Apr. 2019 - M 9 K 16.1246

bei uns veröffentlicht am 03.04.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger haben als Gesamtschuldner die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollst

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 10. Mai 2016 - L 15 VG 39/12

bei uns veröffentlicht am 10.05.2016

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Bayreuth vom 1. August 2012 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 04. Dez. 2018 - L 20 KR 406/18

bei uns veröffentlicht am 04.12.2018

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 07.05.2018 aufgehoben und die Klage gegen den Bescheid vom 03.11.2015 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 19.10.2016 abgewiesen. II. Au

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 26. Sept. 2017 - L 15 VS 13/14

bei uns veröffentlicht am 26.09.2017

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 24. Juni 2014 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand

Bundessozialgericht Urteil, 11. Mai 2017 - B 3 KR 22/15 R

bei uns veröffentlicht am 11.05.2017

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 16. Oktober 2014 aufgehoben.

Bundessozialgericht Urteil, 29. Juni 2016 - B 12 KR 23/14 R

bei uns veröffentlicht am 29.06.2016

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 25. September 2014 wird zurückgewiesen.

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 04. März 2016 - 2 VAs 72/15

bei uns veröffentlicht am 04.03.2016

Tenor 1. Auf den Antrag des Verurteilten V. S. auf gerichtliche Entscheidung vom 22. Dezember 2015 werden der Bescheid der Staatsanwaltschaft Karlsruhe vom 19. November 2015 - 802 VRs 650 Js 18633/14 - und der Beschwerdebescheid der Generalstaatsanw

Landessozialgericht NRW Urteil, 27. Aug. 2015 - L 5 KR 292/14

bei uns veröffentlicht am 27.08.2015

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 27.3.2014 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen. 1Tatbestand: 2Streitig ist die Gewähr

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 23. Jan. 2015 - L 4 KR 2482/13

bei uns veröffentlicht am 23.01.2015

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 23. April 2013 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten auch des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Die Beteiligten streiten, ob

Sozialgericht Mainz Urteil, 22. Okt. 2014 - S 3 KR 438/12

bei uns veröffentlicht am 22.10.2014

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin 1.374,46 Euro nebst Zinsen in Höhe von zwei Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 22.12.2010 zu zahlen. 2. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. 3.

Sozialgericht Stuttgart Urteil, 24. Okt. 2013 - S 11 KA 6099/11

bei uns veröffentlicht am 24.10.2013

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.3. Der Streitwert wird auf 60.814.91 EUR festgesetzt.4. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand   1 Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Auszahl

Bundessozialgericht Urteil, 02. Nov. 2012 - B 4 AS 39/12 R

bei uns veröffentlicht am 02.11.2012

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 16. März 2012 aufgehoben und die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt am M

Bundessozialgericht Beschluss, 17. Apr. 2012 - B 13 R 347/10 B

bei uns veröffentlicht am 17.04.2012

Tenor Der Klägerin wird für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts vom 24. September 2010 ab dem 14. Februar 2011 Prozes

Bundessozialgericht Urteil, 29. Apr. 2010 - B 9 VG 1/09 R

bei uns veröffentlicht am 29.04.2010

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten darüber, ob das Sozialgericht (SG) das damals zuständige (jetzt beigeladene) Land zu Recht verurteilt hat, eine bei der Klägerin vo

Sozialgericht Dessau-Roßlau Urteil, 24. Feb. 2010 - S 4 KR 38/08

bei uns veröffentlicht am 24.02.2010

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten. Tatbestand 1 Streitig ist, ob die beklagte Krankenkasse zu Recht den Kläger wegen Selbstverschuldens an den Behandlungsk

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 21. Apr. 2008 - L 8 U 110/06

bei uns veröffentlicht am 21.04.2008

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Lübeck vom 4. Juli 2006 wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten der Kläger auch für das Berufungsverfahren zu erstatten. Die Revision wird nich

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 16. März 2006 - L 6 VS 880/05

bei uns veröffentlicht am 16.03.2006

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 02. Februar 2004 wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat der Klägerin auch die außergerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens zu erstatten. Tatbestand