Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 237 Beitragspflichtige Einnahmen versicherungspflichtiger Rentner

Bei versicherungspflichtigen Rentnern werden der Beitragsbemessung zugrunde gelegt

1.
der Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung,
2.
der Zahlbetrag der der Rente vergleichbaren Einnahmen und
3.
das Arbeitseinkommen.
Bei Versicherungspflichtigen nach § 5 Absatz 1 Nummer 11b sind die dort genannten Leistungen bis zum Erreichen der Altersgrenzen des § 10 Absatz 2 beitragsfrei. Dies gilt entsprechend für die Leistungen der Hinterbliebenenversorgung nach § 229 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und für die Waisenrente nach § 15 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte. § 226 Abs. 2 und die §§ 228, 229 und 231 gelten entsprechend.

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zitiert oder wird zitiert von 9 §§.

wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 249a Tragung der Beiträge bei Versicherungspflichtigen mit Rentenbezug


Versicherungspflichtige, die eine Rente nach § 228 Absatz 1 Satz 1 beziehen, und die Träger der Rentenversicherung tragen die nach der Rente zu bemessenden Beiträge jeweils zur Hälfte. Bei Versicherungspflichtigen, die eine für sie nach § 237 Satz 2

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 202 Meldepflichten bei Versorgungsbezügen


(1) Die Zahlstelle hat bei der erstmaligen Bewilligung von Versorgungsbezügen sowie bei Mitteilung über die Beendigung der Mitgliedschaft eines Versorgungsempfängers und in den Fällen des § 5 Absatz 1 Nummer 11b die zuständige Krankenkasse des Versor
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte - ALG | § 15 Waisenrente


Kinder haben nach dem Tode eines Elternteils entsprechend § 48 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch Anspruch auf Waisenrente. Die Wartezeit ist erfüllt, wenn der verstorbene Elternteil die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt hat.
zitiert 6 andere §§ aus dem .

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 5 Versicherungspflicht


(1) Versicherungspflichtig sind1.Arbeiter, Angestellte und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind,2.Personen in der Zeit, für die sie Arbeitslosengeld nach dem Dritten Buch beziehen oder nur deshalb nicht be

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 10 Familienversicherung


(1) Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen 1. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben,2. nicht nach § 5 Abs.

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 229 Versorgungsbezüge als beitragspflichtige Einnahmen


(1) Als der Rente vergleichbare Einnahmen (Versorgungsbezüge) gelten, soweit sie wegen einer Einschränkung der Erwerbsfähigkeit oder zur Alters- oder Hinterbliebenenversorgung erzielt werden,1.Versorgungsbezüge aus einem öffentlich-rechtlichen Dienst

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 226 Beitragspflichtige Einnahmen versicherungspflichtig Beschäftigter


(1) Bei versicherungspflichtig Beschäftigten werden der Beitragsbemessung zugrunde gelegt1.das Arbeitsentgelt aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung,2.der Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung,3.der Zahlbetrag der der Ren

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 228 Rente als beitragspflichtige Einnahmen


(1) Als Rente der gesetzlichen Rentenversicherung gelten Renten der allgemeinen Rentenversicherung sowie Renten der knappschaftlichen Rentenversicherung einschließlich der Steigerungsbeträge aus Beiträgen der Höherversicherung. Satz 1 gilt auch, wenn

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 231 Erstattung von Beiträgen


(1) Beiträge aus Versorgungsbezügen oder Arbeitseinkommen werden dem Mitglied durch die Krankenkasse auf Antrag erstattet, soweit sie auf Beträge entfallen, um die die Versorgungsbezüge und das Arbeitseinkommen zusammen mit dem Arbeitsentgelt einschl

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53 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Nov. 2005 - XII ZB 228/03

bei uns veröffentlicht am 09.11.2005

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Sozialgericht Würzburg Endurteil, 01. Aug. 2016 - S 11 KR 186/16

bei uns veröffentlicht am 01.08.2016

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Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 12. Nov. 2014 - L 4 KR 409/13

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Sozialgericht Augsburg Urteil, 27. Apr. 2016 - S 10 KR 289/14

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Sozialgericht Augsburg Urteil, 06. Okt. 2015 - S 6 KR 302/15

bei uns veröffentlicht am 06.10.2015

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid vom 28. April 2015 in Fassung des Widerspruchsbescheids vom 9. Juli 2015 wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Zwischen den

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 25. Jan. 2018 - L 4 KR 546/15

bei uns veröffentlicht am 25.01.2018

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Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 17. Juli 2018 - L 11 KR 4549/17

bei uns veröffentlicht am 17.07.2018

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Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 14. Juni 2018 - 1 BvR 478/15

bei uns veröffentlicht am 14.06.2018

Tenor Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Gründe 1

Bundessozialgericht Urteil, 21. März 2018 - B 13 R 15/16 R

bei uns veröffentlicht am 21.03.2018

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Schleswig-Holstein vom 19. Januar 2016 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 10. Okt. 2017 - B 12 KR 2/16 R

bei uns veröffentlicht am 10.10.2017

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 22. Oktober 2015 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 24. Mai 2017 - L 6 KR 50/15

bei uns veröffentlicht am 24.05.2017

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Streitig ist in dem verbundenen Verfahren, ob der Klägerin aufgrund zweier Lebensversi

Bundessozialgericht Urteil, 31. März 2017 - B 12 R 6/14 R

bei uns veröffentlicht am 31.03.2017

Tenor Auf die Revisionen der Beklagten und der Beigeladenen werden die Urteile des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 10. April 2014 und des Sozialgerichts Berlin vom 16. August 2011 aufge

Bundessozialgericht Urteil, 30. Nov. 2016 - B 12 KR 3/15 R

bei uns veröffentlicht am 30.11.2016

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 27. Februar 2015 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 30. Nov. 2016 - B 12 KR 22/14 R

bei uns veröffentlicht am 30.11.2016

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 18. November 2014 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 29. Juni 2016 - B 12 KR 1/15 R

bei uns veröffentlicht am 29.06.2016

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 6. August 2014 wird zurückgewiesen.

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 28. Apr. 2016 - L 5 KR 62/13

bei uns veröffentlicht am 28.04.2016

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Lübeck vom 21. Juni 2013 geändert. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger die mit der Zwangsvollstreckung beigetriebenen Säumniszuschläge in Höhe von 80,50 EUR

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 19. Jan. 2016 - L 7 R 161/14

bei uns veröffentlicht am 19.01.2016

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Itzehoe vom 31. Juli 2014 wird zurückgewiesen. 2. Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. 3. Die Revis

Bundessozialgericht Urteil, 16. Dez. 2015 - B 12 KR 19/14 R

bei uns veröffentlicht am 16.12.2015

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 22. Mai 2014 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht NRW Urteil, 22. Okt. 2015 - L 5 KR 35/14

bei uns veröffentlicht am 22.10.2015

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 19.12.2013 geändert. Der Bescheid vom 28.11.2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 13.2.2013 wird aufgehoben. Die Beklagte trägt die Kosten des Recht

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 19. Juni 2015 - L 4 KR 2901/12

bei uns veröffentlicht am 19.06.2015

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Ulm vom 4. Juni 2012 wird zurückgewiesen.Der Bescheid der Beklagten vom 10. September 2014 wird aufgehoben, soweit darin Beiträge für die Zeit vom 1. Juli 2011 bis zum 31. Dezember

Landessozialgericht NRW Urteil, 11. Juni 2015 - L 5 KR 536/14

bei uns veröffentlicht am 11.06.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 30.6.2014 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. 1Tatbestand: 2Streitig ist im Berufungsverfahren nur noch die Beitragszahlung

Bundessozialgericht Urteil, 17. Dez. 2014 - B 12 KR 23/12 R

bei uns veröffentlicht am 17.12.2014

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 18. April 2012 wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass der Bescheid der Beklagten vom 13. März 200

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 10. Dez. 2014 - L 5 KR 2498/13

bei uns veröffentlicht am 10.12.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 06.06.2013 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Der Kläger wendet sich gegen die Erhebung von

Bundessozialgericht Urteil, 23. Juli 2014 - B 12 KR 25/12 R

bei uns veröffentlicht am 23.07.2014

Tenor Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 18. September 2012 sowie der Bescheid der Beklagten vom 17. März 2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides v

Bundessozialgericht Urteil, 23. Juli 2014 - B 12 KR 28/12 R

bei uns veröffentlicht am 23.07.2014

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 9. November 2012 wird zurückgewiesen. A

Bundessozialgericht Urteil, 23. Juli 2014 - B 12 KR 26/12 R

bei uns veröffentlicht am 23.07.2014

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 15. November 2012 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht für das Saarland Urteil, 16. Juli 2014 - L 2 KR 14/14

bei uns veröffentlicht am 16.07.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts für das Saarland vom 2.1.2014 wird zurückgewiesen.Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand Der 1956 geborene

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 24. Juni 2014 - L 11 KR 4214/13

bei uns veröffentlicht am 24.06.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Freiburg vom 02.09.2013 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand 1 Im Streit steht die Beitragspflicht z

Bundessozialgericht Urteil, 05. März 2014 - B 12 KR 22/12 R

bei uns veröffentlicht am 05.03.2014

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 18. April 2012 wird zurückgewiesen.

Sozialgericht Aachen Urteil, 18. Feb. 2014 - S 13 R 559/13

bei uns veröffentlicht am 18.02.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Kosten haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten. 1Tatbestand: 2Die Beteiligten streiten über die Nacherhebung von Beiträgen zur Krankenversicherung (KV) und Pflegeversicherung (PV) aufgrund einer Pflichtmit

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 21. Jan. 2014 - L 11 KR 3125/13

bei uns veröffentlicht am 21.01.2014

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 01.07.2013 wird zurückgewiesen.Die Beklagte trägt auch im Berufungsverfahren die außergerichtlichen Kosten der Klägerin.Die Revision wird zugelassen. Tatbestand

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 07. Nov. 2013 - L 5 KR 5/13

bei uns veröffentlicht am 07.11.2013

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Koblenz vom 13.11.2012 wird zurückgewiesen. 2. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. 3. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Sozialgericht Aachen Urteil, 05. Nov. 2013 - S 13 KR 81/13

bei uns veröffentlicht am 05.11.2013

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Kosten haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten. 1Tatbestand: 2Die Beteiligten streiten darüber, ob und ggf. in welchem Umfang der Kläger auf eine Kapitalleistung einer Versorgungskasse Beiträge zur gesetzl

Bundessozialgericht Urteil, 04. Sept. 2013 - B 12 KR 13/11 R

bei uns veröffentlicht am 04.09.2013

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 10. September 2010 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 02. Juli 2013 - B 1 KR 24/12 R

bei uns veröffentlicht am 02.07.2013

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 24. November 2011 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 02. Juli 2013 - B 1 KR 23/12 R

bei uns veröffentlicht am 02.07.2013

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 24. November 2011 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 02. Juli 2013 - B 1 KR 25/12 R

bei uns veröffentlicht am 02.07.2013

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 15. Dezember 2011 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 25. Apr. 2012 - B 12 KR 19/10 R

bei uns veröffentlicht am 25.04.2012

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 22. September 2010 aufgehoben.

Bundessozialgericht Urteil, 29. Feb. 2012 - B 12 KR 19/09 R

bei uns veröffentlicht am 29.02.2012

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 20. Oktober 2009 aufgehoben.

Bundessozialgericht Beschluss, 28. Sept. 2011 - B 12 KR 44/10 B

bei uns veröffentlicht am 28.09.2011

Tenor Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 6. Mai 2010 wird als unzulässig verworfen.

Bundessozialgericht Urteil, 25. Mai 2011 - B 12 P 1/09 R

bei uns veröffentlicht am 25.05.2011

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 22. November 2007 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 30. März 2011 - B 12 KR 24/09 R

bei uns veröffentlicht am 30.03.2011

Tenor Auf die Revisionen des Klägers und der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 20. November 2009 aufgehoben.

Bundessozialgericht Urteil, 05. Mai 2010 - B 12 KR 15/09 R

bei uns veröffentlicht am 05.05.2010

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 28. Mai 2009 aufgehoben, soweit es den Bescheid der Beklagten vom 2. November 2005 in der Gesta

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 20. Nov. 2009 - L 4 KR 2262/08

bei uns veröffentlicht am 20.11.2009

Tenor Die Berufungen des Klägers sowie der Beklagten zu 1) und 2) gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 17. April 2008 werden mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagten als Gesamtschuldner dem Kläger e

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 20. Okt. 2009 - L 11 KR 2081/06

bei uns veröffentlicht am 20.10.2009

Tenor Auf die Berufung des Klägers werden das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 19. Dezember 2005 sowie die Bescheide der Beklagten vom 11. April 2002, 2. Februar 2004 und 3. März 2004 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 1

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 09. Sept. 2009 - L 5 KR 49/08

bei uns veröffentlicht am 09.09.2009

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Lübeck vom 22. Februar 2008 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander auch für den zweiten Rechtszug nicht zu erstatten. Die Revision wird

Sozialgericht Stuttgart Urteil, 20. Feb. 2008 - S 12 KR 1688/05

bei uns veröffentlicht am 20.02.2008

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen 2. Die Kosten des Verfahrens sind von der Klägerin zu tragen. Tatbestand   1  Die Klägerin wendet sich mit der vorliegenden Klage gegen die Verpflichtung, der Beklagten für

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 12. Dez. 2007 - L 5 KR 12/07

bei uns veröffentlicht am 12.12.2007

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Itzehoe vom 25. Oktober 2006 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wi

Sozialgericht Stuttgart Urteil, 19. Nov. 2007 - S 12 KR 3518/04

bei uns veröffentlicht am 19.11.2007

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand   1  Der Kläger wendet sich gegen die Beitragsfestsetzung zur geset

Referenzen

(1) Versicherungspflichtig sind1.Arbeiter, Angestellte und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind,2.Personen in der Zeit, für die sie Arbeitslosengeld nach dem Dritten Buch beziehen oder nur deshalb nicht beziehen, weil...
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(1) Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen 1. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben,2. nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1, 2...
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