Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 111 Versorgungsverträge mit Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen

(1) Die Krankenkassen dürfen medizinische Leistungen zur Vorsorge (§ 23 Abs. 4) oder Leistungen zur medizinischen Rehabilitation einschließlich der Anschlußheilbehandlung (§ 40), die eine stationäre Behandlung, aber keine Krankenhausbehandlung erfordern, nur in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen erbringen lassen, mit denen ein Versorgungsvertrag nach Absatz 2 besteht; für pflegende Angehörige dürfen die Krankenkassen diese Leistungen auch in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen erbringen lassen, mit denen ein Vertrag nach § 111a besteht.

(2) Die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen gemeinsam schließen mit Wirkung für ihre Mitgliedskassen einheitliche Versorgungsverträge über die Durchführung der in Absatz 1 genannten Leistungen mit Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, die

1.
die Anforderungen des § 107 Abs. 2 erfüllen und
2.
für eine bedarfsgerechte, leistungsfähige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten ihrer Mitgliedskassen mit stationären medizinischen Leistungen zur Vorsorge oder Leistungen zur medizinischen Rehabilitation einschließlich der Anschlußheilbehandlung notwendig sind.
§ 109 Abs. 1 Satz 1 gilt entsprechend. Die Landesverbände der Krankenkassen eines anderen Bundeslandes und die Ersatzkassen können einem nach Satz 1 geschlossenen Versorgungsvertrag beitreten, soweit für die Behandlung der Versicherten ihrer Mitgliedskassen in der Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung ein Bedarf besteht. Absatz 5 Satz 7 und 8 gilt entsprechend.

(3) Bei Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, die vor dem 1. Januar 1989 stationäre medizinische Leistungen für die Krankenkassen erbracht haben, gilt ein Versorgungsvertrag in dem Umfang der in den Jahren 1986 bis 1988 erbrachten Leistungen als abgeschlossen. Satz 1 gilt nicht, wenn die Einrichtung die Anforderungen nach Absatz 2 Satz 1 nicht erfüllt und die zuständigen Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen gemeinsam dies bis zum 30. Juni 1989 gegenüber dem Träger der Einrichtung schriftlich geltend machen. Satz 1 gilt bis zum 31. Dezember 2025.

(4) Mit dem Versorgungsvertrag wird die Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung für die Dauer des Vertrages zur Versorgung der Versicherten mit stationären medizinischen Leistungen zur Vorsorge oder Rehabilitation zugelassen. Der Versorgungsvertrag kann von den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen gemeinsam mit einer Frist von einem Jahr gekündigt werden, wenn die Voraussetzungen für seinen Abschluß nach Absatz 2 Satz 1 nicht mehr gegeben sind. Mit der für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörde ist Einvernehmen über Abschluß und Kündigung des Versorgungsvertrags anzustreben.

(5) Die Vergütungen für die in Absatz 1 genannten Leistungen werden zwischen den Krankenkassen und den Trägern der zugelassenen Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen vereinbart. Für Vereinbarungen nach Satz 1 gilt § 71 nicht. Die Bezahlung von Gehältern bis zur Höhe tarifvertraglicher Vergütungen sowie entsprechender Vergütungen nach kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen kann nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden. Auf Verlangen der Krankenkasse ist die Zahlung dieser Vergütungen nachzuweisen. Sofern der Deutsche Bundestag nach § 5 Absatz 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt hat, haben die Vertragsparteien die Vereinbarungen für den Zeitraum, der am Tag der Feststellung durch den Deutschen Bundestag beginnt und am Tag der Aufhebung der Feststellung, spätestens jedoch mit Ablauf des 7. April 2023 endet, an diese Sondersituation anzupassen, um die Leistungsfähigkeit der Einrichtungen bei wirtschaftlicher Betriebsführung zu gewährleisten. Kommt eine Vereinbarung innerhalb von zwei Monaten, nachdem eine Vertragspartei nach Satz 1 schriftlich zur Aufnahme von Verhandlungen aufgefordert hat, nicht oder teilweise nicht zustande, wird ihr Inhalt auf Antrag einer Vertragspartei durch die Landesschiedsstelle nach § 111b festgesetzt. Die Landesschiedsstelle ist dabei an die für die Vertragsparteien geltenden Rechtsvorschriften gebunden.

(6) Soweit eine wirtschaftlich und organisatorisch selbständige, gebietsärztlich geleitete Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung an einem zugelassenen Krankenhaus die Anforderungen des Absatzes 2 Satz 1 erfüllt, gelten im übrigen die Absätze 1 bis 5.

(7) Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen und die für die Erbringer von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation maßgeblichen Verbände auf Bundesebene vereinbaren unter Berücksichtigung der Richtlinien nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 8 in Rahmenempfehlungen

1.
das Nähere zu Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungen nach Absatz 1,
2.
Grundsätze einer leistungsgerechten Vergütung und ihrer Strukturen sowie bis zum 31. Dezember 2022 Grundsätze für Vereinbarungen nach Absatz 5 Satz 5 und
3.
die Anforderungen an das Nachweisverfahren nach Absatz 5 Satz 4.
Vereinbarungen nach § 137d Absatz 1 bleiben unberührt. Die Inhalte der Rahmenempfehlungen sind den Versorgungsverträgen nach Absatz 2 und den Vergütungsverträgen nach Absatz 5 zugrunde zu legen. Kommen Rahmenempfehlungen ganz oder teilweise nicht zustande, können die Rahmenempfehlungspartner die Schiedsstelle nach § 111b Absatz 6 anrufen. Sie setzt innerhalb von drei Monaten den Rahmenempfehlungsinhalt fest.

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Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 26 §§.

wird zitiert von 7 §§ in anderen Gesetzen.

Umsatzsteuergesetz - UStG 1980 | § 4 Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen


Von den unter § 1 Abs. 1 Nr. 1 fallenden Umsätzen sind steuerfrei:1.a)die Ausfuhrlieferungen (§ 6) und die Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr (§ 7),b)die innergemeinschaftlichen Lieferungen (§ 6a); dies gilt nicht, wenn der Unternehmer sein

Zulassungsverordnung für Vertragsärzte - ZO-Ärzte | § 20


(1) Ein Beschäftigungsverhältnis oder eine andere nicht ehrenamtliche Tätigkeit steht der Eignung für die Ausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit entgegen, wenn der Arzt unter Berücksichtigung der Dauer und zeitlichen Lage der anderweitigen Tätigke

Bundesbeihilfeverordnung - BBhV | § 35 Rehabilitationsmaßnahmen


(1) Beihilfefähig sind Aufwendungen für 1. stationäre Rehabilitationsmaßnahmen in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, mit denen ein Versorgungsvertrag nach § 111 Absatz 2 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch besteht oder in Vorsorge- o

Zulassungsverordnung für Vertragsärzte - ZO-Ärzte | § 31a


(1) Die Zulassungsausschüsse können Ärzte, die 1. in einem Krankenhaus,2. in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung, mit der ein Versorgungsvertrag nach § 111 Absatz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch besteht, oder3. nach § 119b Absatz 1
wird zitiert von 10 anderen §§ im .

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 301 Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen


(1) Die nach § 108 zugelassenen Krankenhäuser oder ihre Krankenhausträger sind verpflichtet, den Krankenkassen bei Krankenhausbehandlung folgende Angaben im Wege elektronischer Datenübertragung oder maschinell verwertbar auf Datenträgern zu übermitte

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 40 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation


(1) Reicht bei Versicherten eine ambulante Krankenbehandlung nicht aus, um die in § 11 Abs. 2 beschriebenen Ziele zu erreichen, erbringt die Krankenkasse aus medizinischen Gründen erforderliche ambulante Rehabilitationsleistungen in Rehabilitationsei

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 23 Medizinische Vorsorgeleistungen


(1) Versicherte haben Anspruch auf ärztliche Behandlung und Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln, wenn diese notwendig sind, 1. eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 116 Ambulante Behandlung durch Krankenhausärzte


Ärzte, die in einem Krankenhaus, einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung, mit der ein Versorgungsvertrag nach § 111 Absatz 2 besteht, oder nach § 119b Absatz 1 Satz 3 oder 4 in einer stationären Pflegeeinrichtung tätig sind, können, soweit si
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Infektionsschutzgesetz - IfSG | § 5 Epidemische Lage von nationaler Tragweite


(1) Der Deutsche Bundestag kann eine epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellen, wenn die Voraussetzungen nach Satz 6 vorliegen. Der Deutsche Bundestag hebt die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite wieder auf, wenn d
zitiert 8 andere §§ aus dem .

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 92 Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses


(1) Der Gemeinsame Bundesausschuss beschließt die zur Sicherung der ärztlichen Versorgung erforderlichen Richtlinien über die Gewähr für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten; dabei ist den besonderen Erforder

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 109 Abschluß von Versorgungsverträgen mit Krankenhäusern


(1) Der Versorgungsvertrag nach § 108 Nr. 3 kommt durch Einigung zwischen den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen gemeinsam und dem Krankenhausträger zustande; er bedarf der Schriftform. Bei den Hochschulkliniken gilt die Anerkennu

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 40 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation


(1) Reicht bei Versicherten eine ambulante Krankenbehandlung nicht aus, um die in § 11 Abs. 2 beschriebenen Ziele zu erreichen, erbringt die Krankenkasse aus medizinischen Gründen erforderliche ambulante Rehabilitationsleistungen in Rehabilitationsei

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 71 Beitragssatzstabilität, besondere Aufsichtsmittel


(1) Die Vertragspartner auf Seiten der Krankenkassen und der Leistungserbringer haben die Vereinbarungen über die Vergütungen nach diesem Buch so zu gestalten, dass Beitragserhöhungen ausgeschlossen werden, es sei denn, die notwendige medizinische Ve

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 107 Krankenhäuser, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen


(1) Krankenhäuser im Sinne dieses Gesetzbuchs sind Einrichtungen, die 1. der Krankenhausbehandlung oder Geburtshilfe dienen,2. fachlich-medizinisch unter ständiger ärztlicher Leitung stehen, über ausreichende, ihrem Versorgungsauftrag entsprechende d

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 23 Medizinische Vorsorgeleistungen


(1) Versicherte haben Anspruch auf ärztliche Behandlung und Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln, wenn diese notwendig sind, 1. eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 111a Versorgungsverträge mit Einrichtungen des Müttergenesungswerks oder gleichartigen Einrichtungen


(1) Die Krankenkassen dürfen stationäre medizinische Leistungen zur Vorsorge für Mütter und Väter (§ 24) oder Rehabilitation für Mütter und Väter (§ 41) nur in Einrichtungen des Müttergenesungswerks oder gleichartigen Einrichtungen oder für Vater-Kin

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Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Sept. 2011 - III ZR 143/10

bei uns veröffentlicht am 08.09.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZR 143/10 vom 8. September 2011 in dem Rechtsstreit Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 8. September 2011 durch den Vizepräsidenten Schlick und die Richter Dörr, Dr. Herrmann, Seiters und Tombri

Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Sept. 2011 - III ZR 142/10

bei uns veröffentlicht am 08.09.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZR 142/10 vom 8. September 2011 in dem Rechtsstreit Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 8. September 2011 durch den Vizepräsidenten Schlick und die Richter Dörr, Dr. Herrmann, Seiters und Tombri

Bundesgerichtshof Urteil, 24. Juni 2004 - III ZR 215/03

bei uns veröffentlicht am 24.06.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 215/03 Verkündet am: 24. Juni 2004 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHR: ja BGB §§ 276 Fa a.F., 427, 839 A,

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Nov. 2010 - III ZR 239/09

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 239/09 Verkündet am: 18. November 2010 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Jan. 2011 - III ZR 239/09

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZR 239/09 vom 27. Januar 2011 in dem Rechtsstreit Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 27. Januar 2011 durch den Vizepräsidenten Schlick und die Richter Dörr, Dr. Herrmann, Seiters und Tombrink beschlos

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 02. Mai 2016 - 11 BV 15.1895

bei uns veröffentlicht am 02.05.2016

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren war notwendig. IV. Die Kostenentscheidung

Sozialgericht Nürnberg Urteil, 13. Feb. 2014 - S 1 KA 7/13

bei uns veröffentlicht am 13.02.2014

Tenor I. Der Bescheid der Beklagten vom 18.03.2013 (Beschluss: 07.02.2013; Az.: ...) wird aufgehoben. II. Der Kläger wird mit einer hälftigen Zulassung als Vertragsarzt für den Fachbereich Pathologie zur vertragsärztlichen Ve

Verwaltungsgericht München Urteil, 10. Feb. 2015 - M 16 K 14.3028

bei uns veröffentlicht am 10.02.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheits

Sozialgericht Nürnberg Urteil, 01. Feb. 2017 - S 11 KR 199/16

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Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Zwischen den Beteiligten ist die Erstattung der Kosten der vom 02.03.2015 bis 10.04.2015 im Krankenhaus

Landgericht Schweinfurt Endurteil, 29. Mai 2015 - 22 O 437/14

bei uns veröffentlicht am 29.05.2015

Tenor 1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 197.500,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 18.05.2011 zu bezahlen. 2. Der Beklagte hat die Kosten des Rech

Landgericht Würzburg Endurteil, 15. Juli 2015 - 43 S 1049/14

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Tenor 1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts ... vom 15.04.2014, Az. 14 C 2922/13, dahingehend abgeändert, dass die Beklagte verurteilt wird, an die Klägerin 3.591,39 € nebst Zinsen hieraus in Höhe vo

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 20. Sept. 2016 - L 5 KR 356/15 ZVW

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Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Würzburg vom 28.04.2014 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Bundesfinanzhof EuGH-Vorlage, 18. Sept. 2018 - XI R 19/15

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Tenor I. Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Liegt un

Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 10. Apr. 2018 - L 14 AS 516/17 B ER

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Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 15. März 2018 - 8 K 2876/15

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Bundesfinanzhof Urteil, 26. Juli 2017 - XI R 3/15

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Bundessozialgericht Urteil, 15. Juni 2016 - B 6 KA 22/15 R

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Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 19. Apr. 2016 - L 11 KR 3883/15

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Tenor Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 28.07.2015 wird zurückgewiesen.Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird endgültig auf 10.350 EUR festgesetzt T

Landessozialgericht NRW Urteil, 23. März 2016 - L 8 R 914/14

bei uns veröffentlicht am 23.03.2016

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 26.8.2014 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1

Finanzgericht Hamburg Urteil, 17. März 2016 - 2 K 263/14

bei uns veröffentlicht am 17.03.2016

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die Festsetzung von Umsatzsteuer auf die in den Jahren 2006 bis 2008 erbrachten Behandlungsleistungen nach der Tomatis-Methode. 2 Der Kläger betreibt seit ... ein Institut für Audio-Psycho-Phonologie.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 24. Feb. 2016 - L 4 KR 4446/15 ER-B

bei uns veröffentlicht am 24.02.2016

Tenor Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Freiburg vom 9. Oktober 2015 abgeändert. Den Antragsgegnern wird untersagt, bis zwei Monate nach Bekanntgabe des Widerspruchsbescheides über den Widerspruch der Antra

Bundessozialgericht Urteil, 17. Feb. 2016 - B 6 KA 6/15 R

bei uns veröffentlicht am 17.02.2016

Tenor Die Revisionen des Klägers zu 1. und der Klägerin zu 2. gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 15. Oktober 2014 werden zurückgewiesen.

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 28. Jan. 2016 - 26 K 8856/13

bei uns veröffentlicht am 28.01.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages

Bundessozialgericht Urteil, 15. Dez. 2015 - B 1 KR 14/15 R

bei uns veröffentlicht am 15.12.2015

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 7. Oktober 2014 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 17. Nov. 2015 - B 1 KR 12/15 R

bei uns veröffentlicht am 17.11.2015

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 15. Mai 2014 aufgehoben. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Darmstadt vom 31.

Bundesfinanzhof Urteil, 09. Sept. 2015 - X R 2/13

bei uns veröffentlicht am 09.09.2015

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 12. November 2012  7 K 10204/09 aufgehoben.

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 23. Juni 2015 - 2 A 11181/14

bei uns veröffentlicht am 23.06.2015

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 25. November 2014 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläu

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 16. Apr. 2015 - 10 S 100/13

bei uns veröffentlicht am 16.04.2015

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 13. Juli 2011 - 4 K 2524/09 - wird zurückgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigelade

Bundessozialgericht Beschluss, 11. Feb. 2015 - B 6 KA 43/14 B

bei uns veröffentlicht am 11.02.2015

Tenor Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 25. Juni 2014 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht NRW Urteil, 27. Jan. 2015 - L 1 KR 331/11

bei uns veröffentlicht am 27.01.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 13.05.2011 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand: 2Die Beteiligten streiten da

Landessozialgericht NRW Urteil, 28. Aug. 2014 - L 9 SO 286/12

bei uns veröffentlicht am 28.08.2014

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 25.04.2012 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand: 2Streitig

Finanzgericht Münster Urteil, 25. Aug. 2014 - 9 K 106/12 G

bei uns veröffentlicht am 25.08.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird zugelassen. 1T a t b e s t a n d 2Streitig ist, ob Dialysezentren nach § 3 Nr. 20 Buchstabe b) oder d) des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) von der Gewer

Finanzgericht Hamburg Urteil, 14. Apr. 2014 - 1 K 51/13

bei uns veröffentlicht am 14.04.2014

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Frage, ob "Burnout-Präventionskurse" als Leistungen im Rahmen der Primärprävention steuerfreie Heilbehandlungen sind. 2 Die Klägerin studierte Sozialpädagogik und absolvierte eine fünfjährige

Finanzgericht Münster Urteil, 18. März 2014 - 15 K 4236/11 U

bei uns veröffentlicht am 18.03.2014

Tenor Der Umsatzsteuerbescheid des Beklagten für 2009 vom 22.10.2010 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 2.11.2011 wird aufgehoben. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorl

Bundessozialgericht Urteil, 12. Nov. 2013 - B 1 KR 27/12 R

bei uns veröffentlicht am 12.11.2013

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 24. April 2012 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 19. Sept. 2013 - B 3 KR 8/12 R

bei uns veröffentlicht am 19.09.2013

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 15. Februar 2012 wird zurückgewiesen.

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 21. Aug. 2013 - 19 K 1550/13

bei uns veröffentlicht am 21.08.2013

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckba

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 21. Aug. 2013 - 19 K 102/13

bei uns veröffentlicht am 21.08.2013

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckba

Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 25. Juli 2013 - 6 K 1122/11

bei uns veröffentlicht am 25.07.2013

Diese Entscheidung zitiert  zum Seitenanfang Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. Tatbestand 1 Streitig ist, ob Massageleistungen, die die Klägerin an Privatpatienten als fre

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 14. Mai 2013 - L 11 KR 567/12

bei uns veröffentlicht am 14.05.2013

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 24.11.2011 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Zwischen den Beteiligten ist streitig

Bundessozialgericht Urteil, 07. Mai 2013 - B 1 KR 53/12 R

bei uns veröffentlicht am 07.05.2013

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 11. August 2011 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 07. Mai 2013 - B 1 KR 12/12 R

bei uns veröffentlicht am 07.05.2013

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 19. Januar 2012 wird zurückgewiesen.

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 12. Feb. 2013 - 9 S 1968/11

bei uns veröffentlicht am 12.02.2013

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 3. Juli 2007 - 3 K 737/04 - geändert. Der Bescheid des Regierungspräsidiums Freiburg vom 27. März 2000 wird aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet festzuste

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 21. Aug. 2012 - L 11 R 5319/11

bei uns veröffentlicht am 21.08.2012

Tenor Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Freiburg vom 02.11.2011 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Der Kläger beansprucht die Erstattun

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 03. Aug. 2012 - L 4 R 272/11

bei uns veröffentlicht am 03.08.2012

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Konstanz vom 14. Dezember 2010 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten auch des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Die Klägerin begehrt Kosten

Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 28. Juni 2012 - 6 K 1911/11

bei uns veröffentlicht am 28.06.2012

Tenor I. Unter Änderung des USt-Vorauszahlungsbescheides Dezember 2010 vom 14. April 2011 und der Einspruchsentscheidung vom 30. Juni 2011 wird die verbleibende USt-Vorauszahlung auf 195,46 € herabgesetzt. II. Die Kosten des Verfahrens hat

Bundesfinanzhof Urteil, 08. März 2012 - V R 30/09

bei uns veröffentlicht am 08.03.2012

Tatbestand 1 I. Die Beteiligten streiten um die Steuerfreiheit der vom Kläger, Revisionskläger und Revisionsbeklagten (Kläger) in 1999 bis 2003 sowie 2005 bis 2006 (Stre

Bundessozialgericht Urteil, 06. März 2012 - B 1 KR 18/11 R

bei uns veröffentlicht am 06.03.2012

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 14. Oktober 2010 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozi

Bundessozialgericht Urteil, 06. März 2012 - B 1 KR 17/11 R

bei uns veröffentlicht am 06.03.2012

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 14. Oktober 2010 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozi

Bundesfinanzhof Urteil, 01. Dez. 2011 - V R 58/09

bei uns veröffentlicht am 01.12.2011

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) war in den Streitjahren 1997 bis 2002 als Vitalogistin tätig. Im Anschluss an eine Außenprüfung ging der Be

Referenzen

(1) Der Deutsche Bundestag kann eine epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellen, wenn die Voraussetzungen nach Satz 6 vorliegen. Der Deutsche Bundestag hebt die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite wieder auf, wenn die...