Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 27 Leistungsberechtigte

(1) Hilfe zum Lebensunterhalt ist Personen zu leisten, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können.

(2) Eigene Mittel sind insbesondere das eigene Einkommen und Vermögen. Bei nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartnern sind das Einkommen und Vermögen beider Ehegatten oder Lebenspartner gemeinsam zu berücksichtigen. Gehören minderjährige unverheiratete Kinder dem Haushalt ihrer Eltern oder eines Elternteils an und können sie den notwendigen Lebensunterhalt aus ihrem Einkommen und Vermögen nicht bestreiten, sind vorbehaltlich des § 39 Satz 3 Nummer 1 auch das Einkommen und das Vermögen der Eltern oder des Elternteils gemeinsam zu berücksichtigen.

(3) Personen, die ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können, jedoch einzelne im Haushalt erforderliche Tätigkeiten nicht verrichten können, erhalten auf Antrag einen angemessenen Zuschuss, wenn ihnen die Aufbringung der für die geleistete Hilfe und Unterstützung notwendigen Kosten nicht in voller Höhe zumutbar ist. Als angemessen gelten Aufwendungen, die üblicherweise als Anerkennung für unentgeltlich geleistete Hilfen und Unterstützungen oder zur Abgeltung des entsprechenden Aufwandes geleistet werden. Den Zuschuss erhält nicht, wer einen entsprechenden Anspruch auf Assistenzleistungen nach § 78 des Neunten Buches hat.

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Familienrecht: Zum Anspruchsübergang von Unterhaltsansprüchen

02.01.2014

Bei einer Vergleichsberechnung sind auch die Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft einzubeziehen, in der die unterhaltspflichtige Person lebt.
Allgemeines

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zitiert oder wird zitiert von 9 §§.

wird zitiert von 4 §§ in anderen Gesetzen.

Wohngeldgesetz - WoGG | § 7 Ausschluss vom Wohngeld


(1) Vom Wohngeld ausgeschlossen sind Empfänger und Empfängerinnen von1.Bürgergeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, auch in den Fällen des § 25 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch,2.Leistungen für Auszubildende nach § 27 Absatz 3 des Zweiten Bu

Zivilprozessordnung - ZPO | § 902 Erhöhungsbeträge


Neben dem pfändungsfreien Betrag nach § 899 Absatz 1 Satz 1 werden folgende Erhöhungsbeträge nicht von der Pfändung des Guthabens auf einem Pfändungsschutzkonto erfasst:1.die pfändungsfreien Beträge nach § 850c Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 4, we

Wohnraumförderungsgesetz - WoFG | § 21 Begriff des Jahreseinkommens


(1) Jahreseinkommen im Sinne dieses Gesetzes ist, vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 sowie der §§ 22 und 23, die Summe der positiven Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1, 2 und 5a des Einkommensteuergesetzes jedes Haushaltsangehörigen. Bei den Einkünften

Verordnung zur Durchführung des § 90 Abs. 2 Nr. 9 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch - BSHG§88Abs2DV 1988 | § 1


Kleinere Barbeträge oder sonstige Geldwerte im Sinne des § 90 Absatz 2 Nummer 9 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sind:1.für jede in § 19 Absatz 3, § 27 Absatz 1 und 2, § 41 und § 43 Absatz 1 Satz 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch genannte vo
wird zitiert von 3 anderen §§ im .

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 35 Bedarfe für Unterkunft und Heizung


(1) Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind. Für die Anerkennung der Bedarfe für Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr ab Beginn des Monats, für den erstmals Le

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 8 Leistungen


Die Sozialhilfe umfasst: 1. Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27 bis 40),2. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41 bis 46b),3. Hilfen zur Gesundheit (§§ 47 bis 52),4. Hilfe zur Pflege (§§ 61 bis 66a),5. Hilfe zur Überwindung besonderer s

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 110 Umfang der Kostenerstattung


(1) Die aufgewendeten Kosten sind zu erstatten, soweit die Leistung diesem Buch entspricht. Dabei gelten die am Aufenthaltsort der Leistungsberechtigten zur Zeit der Leistungserbringung bestehenden Grundsätze für die Leistung von Sozialhilfe. (2)
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 39 Vermutung der Bedarfsdeckung


Lebt eine nachfragende Person gemeinsam mit anderen Personen in einer Wohnung oder in einer entsprechenden anderen Unterkunft, so wird vermutet, dass sie gemeinsam wirtschaften (Haushaltsgemeinschaft) und dass die nachfragende Person von den anderen

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 78 Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfung


(1) Soweit tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Leistungserbringer seine vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten nicht erfüllt, prüft der Träger der Sozialhilfe oder ein von diesem beauftragter Dritter die Wirtschaftlichkeit und Qual

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Bundesgerichtshof Beschluss, 20. März 2019 - XII ZB 451/18

bei uns veröffentlicht am 20.03.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 451/18 vom 20. März 2019 in der Betreuungssache ECLI:DE:BGH:2019:200319BXIIZB451.18.0 Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 20. März 2019 durch den Vorsitzenden Richter Dose, die Richter Schilling,

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. März 2019 - XII ZB 291/18

bei uns veröffentlicht am 20.03.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 291/18 vom 20. März 2019 in der Betreuungssache ECLI:DE:BGH:2019:200319BXIIZB291.18.0 Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 20. März 2019 durch den Vorsitzenden Richter Dose, die Richter Schilling, D

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. März 2019 - XII ZB 290/18

bei uns veröffentlicht am 20.03.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 290/18 vom 20. März 2019 in der Betreuungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 1836 c Nr. 2, 1836 d, 1908 i Abs. 1 Satz 1; SGB XII § 90 Abs. 2 Nr. 9 Auch wenn ein Betreuter Eing

Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Mai 2019 - XII ZB 560/16

bei uns veröffentlicht am 08.05.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 560/16 vom 8. Mai 2019 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 727; SGB II § 33 Abs. 2; SGB XII § 94 Abs. 3 Im vereinfachten Verfahren der Umschreibung eines Unterhalt

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Okt. 2012 - VII ZB 12/10

bei uns veröffentlicht am 25.10.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VII ZB 12/10 vom 25. Oktober 2012 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja ZPO § 850f Abs. 2 Halbsatz 2; SGB XII (2003) § 19 Abs. 1, SGB XII § 19 Abs. 1, § 27 Abs. 1,

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Okt. 2013 - XII ZB 570/12

bei uns veröffentlicht am 23.10.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES BESCHLUSS XII ZB 570/12 Verkündet am: 23. Oktober 2013 Breskic, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Dez. 2004 - IXa ZB 228/03

bei uns veröffentlicht am 21.12.2004

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IXa ZB 228/03 vom 21. Dezember 2004 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja ZPO §§ 765a, 811, 850 ff, 851b Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind außerhalb

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Juni 2010 - XII ZR 170/08

bei uns veröffentlicht am 23.06.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 170/08 Verkündet am: 23. Juni 2010 Breskic, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 26. Nov. 2008 - XII ZR 65/07

bei uns veröffentlicht am 26.11.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 65/07 Verkündet am: 26. November 2008 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nei

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 21. Nov. 2016 - L 11 AS 721/16 B ER

bei uns veröffentlicht am 21.11.2016

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Nürnberg vom 28.09.2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Der Antrag auf Bewilligung von Prozessk

Sozialgericht Augsburg Urteil, 14. Dez. 2016 - S 11 AS 1222/15

bei uns veröffentlicht am 14.12.2016

Tenor I. Die Klage gegen den Beklagten wird abgewiesen. II. Der Beigeladene wird verurteilt, der Klägerin Leistungen zur Grundsicherung nach dem Dritten Kapitel des Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (Hilfe zum Lebensunterh

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 20. Juni 2016 - L 16 AS 284/16 B ER

bei uns veröffentlicht am 20.06.2016

Tenor I. Auf die Beschwerde wird der Beschluss des Sozialgerichts München vom 07.04.2016 abgeändert und der Beigeladene verpflichtet, der Beschwerdegegnerin vorläufig Leistungen nach dem SGB XII in Höhe von 1.039 EUR monatlich für die

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 01. Juli 2016 - L 7 AS 350/16 B ER

bei uns veröffentlicht am 01.07.2016

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 17. Mai 2016 wird zurückgewiesen. II. Der Beschwerdeführer hat die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Beschwerdegegners für das Beschwerdeverfahren zu er

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 25. Apr. 2016 - L 16 AS 221/16 B ER

bei uns veröffentlicht am 25.04.2016

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Augsburg vom 3. März 2016 wird zurückgewiesen. II. Die Beigeladene trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Antragsteller im Beschwerdeverfahren.

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 21. Apr. 2016 - L 7 AS 160/16 B ER

bei uns veröffentlicht am 21.04.2016

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 16. Februar 2016 wird zurückgewiesen. II. Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten. Tatbestand I.

Sozialgericht Augsburg Endurteil, 17. Nov. 2015 - S 8 AS 983/15

bei uns veröffentlicht am 17.11.2015

Tenor I. Der Bescheid des Beklagten vom 31. Oktober 2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 6. August 2015 wird aufgehoben, soweit der Kläger mehr als 8.460,81 EUR zu erstatten hat. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 21. März 2018 - L 13 R 25/17

bei uns veröffentlicht am 21.03.2018

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Augsburg vom 2. Dezember 2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Ta

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 02. Apr. 2015 - L 8 SO 56/15 B ER

bei uns veröffentlicht am 02.04.2015

Tenor 1. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 12. Februar 2015 wird zurückgewiesen. 2. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. 3. Der Antrag auf Prozesskostenhilfe und Beiordnung des Rechtsan

Sozialgericht Würzburg Urteil, 18. Dez. 2014 - S 3 R 405/14

bei uns veröffentlicht am 18.12.2014

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin weitere 803,04 Euro zu erstatten. II. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. III. Der Streitwert wird auf 803,04 Euro festgesetzt. Tatbestan

Sozialgericht Würzburg Gerichtsbescheid, 16. Feb. 2017 - S 3 SO 116/16

bei uns veröffentlicht am 16.02.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. Tatbestand Der Kläger wendet sich dagegen, dass seine Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des SGB XII aufg

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 19. Nov. 2018 - L 8 AY 23/18 B

bei uns veröffentlicht am 19.11.2018

Tenor I. Auf die Beschwerde der Antragsteller zu 1.) bis 4.) hin wird der Beschluss des Sozialgerichts München vom 8. August 2018, S 42 AY 244/18 ER, teilweise aufgehoben. Die Antragsgegnerin wird vorläufig verpflichtet, auch den Antr

Sozialgericht München Beschluss, 01. Feb. 2017 - S 40 AS 3074/16 ER

bei uns veröffentlicht am 01.02.2017

Tenor I. Der Beigeladene wird verpflichtet, dem Antragsteller für den Zeitraum vom 01.01.2017 bis 15.02.2017 Überbrückungsleistungen - für Ernährung sowie Körper- und Gesundheitspflege 152,66 Euro für Januar 2017 und 76,33 Euro f

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 11. Okt. 2018 - L 18 SO 180/18 B ER

bei uns veröffentlicht am 11.10.2018

Tenor I. Die Antragsgegnerin wird im Wege der Zwischenregelung verpflichtet, der Antragstellerin für den Zeitraum vom 01.10.2018 bis 31.12.2018, längstens jedoch bis zur erneuten Eilentscheidung des Sozialgerichts Bayreuth, Leistungen

Sozialgericht Bayreuth Beschluss, 18. Juni 2018 - S 5 SO 76/18 ER

bei uns veröffentlicht am 18.06.2018

Tenor I. Der Antrag, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs vom 22.05.2018 gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 14.05.2018 hinsichtlich der Ziffer 3 des Bescheides wieder herzustellen, wird abgelehnt. II. Außergerichtlic

Bundessozialgericht Urteil, 12. Sept. 2018 - B 14 AS 18/17 R

bei uns veröffentlicht am 12.09.2018

Tenor Auf die Revisionen der Kläger wird das Urteil des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 11. April 2017 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Land

Bundessozialgericht Urteil, 09. Aug. 2018 - B 14 AS 32/17 R

bei uns veröffentlicht am 09.08.2018

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 22. Juni 2017 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozi

Bundessozialgericht Urteil, 25. Apr. 2018 - B 8 SO 20/16 R

bei uns veröffentlicht am 25.04.2018

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 18. Februar 2016 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses

Sozialgericht Karlsruhe Urteil, 20. Apr. 2018 - S 2 SO 3939/17

bei uns veröffentlicht am 20.04.2018

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Der Kläger begehrt die Gewährung von Hilfe zur Pflege, hilfsweise die Feststellung, dass er eine Rentenversicherung mit Rückkaufwert von zuletzt jedenfa

Verwaltungsgericht Schwerin Urteil, 10. Jan. 2018 - 6 A 3845/16 SN

bei uns veröffentlicht am 10.01.2018

Tenor Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 23. März 2016 und des Widerspruchsbescheides vom 29. November 2016 verpflichtet, die Elternbeiträge der Klägerin für das Kind C für den Zeitraum Dezember 2015 bis Februar 2016 ohne Abzug e

Bundessozialgericht Urteil, 14. Dez. 2017 - B 8 SO 16/16 R

bei uns veröffentlicht am 14.12.2017

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 20. April 2016 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 30. Aug. 2017 - B 14 AS 31/16 R

bei uns veröffentlicht am 30.08.2017

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 12. September 2016 geändert. Di

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 22. Feb. 2017 - L 2 SO 5175/15

bei uns veröffentlicht am 22.02.2017

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 15. Oktober 2015 insoweit aufgehoben, als der Beklagte zur Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt für die Zeit vom 21. August 2013 bis 4. September 2013 verurteilt

Sozialgericht Aachen Urteil, 25. Okt. 2016 - S 11 AS 357/16

bei uns veröffentlicht am 25.10.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. 1Tatbestand: 2Der am 00.00.0000 geborene Kläger ist griechischer Staatsangehöriger. Am 06.12.2013 stellte er erstmalig bei dem Beklagten einen Antrag auf Bewilligung von Leistungen na

Sozialgericht Dortmund Urteil, 24. Okt. 2016 - S 32 AS 4290/15 WA

bei uns veröffentlicht am 24.10.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Die Sprungrevision wird zugelassen. 1Tatbestand: 2Die Klägerin und die Beklagte streiten in dem ursprünglich unter dem Aktenzeichen S 32 AS 4883/13 geführten Klageve

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 19. Okt. 2016 - L 4 AS 736/15

bei uns veröffentlicht am 19.10.2016

Tenor Das Urteil des Sozialgerichts Dessau-Roßlau vom 8. September 2015 wird aufgehoben und die Klage abgewiesen. Kosten sind in beiden Instanzen nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Beteiligten str

Sozialgericht Dortmund Urteil, 12. Sept. 2016 - S 32 AS 190/16

bei uns veröffentlicht am 12.09.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Die Sprungrevision wird zugelassen. 1Tatbestand: 2Die Klägerin und die Beklagte streiten in dem ursprünglich unter dem Aktenzeichen S 32 AS 354/15 geführten Klagever

Sozialgericht Dortmund Urteil, 12. Sept. 2016 - S 32 AS 190/16 WA

bei uns veröffentlicht am 12.09.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Die Sprungrevision wird zugelassen. 1Tatbestand: 2Die Klägerin und die Beklagte streiten in dem ursprünglich unter dem Aktenzeichen S 32 AS 354/15 geführten Klagever

Sozialgericht Dortmund Urteil, 12. Sept. 2016 - S 32 AS 4289/15 WA

bei uns veröffentlicht am 12.09.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Die Sprungrevision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand: 2Die Kläger und die Beklagte streiten in dem ursprünglich unter dem Aktenzeichen S 32 AS 2010/13 geführten Kla

Landessozialgericht NRW Beschluss, 01. Aug. 2016 - L 19 AS 1437/16 B ER

bei uns veröffentlicht am 01.08.2016

Tenor Die Beschwerde des Beigeladenen gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 05.07.2016 wird zurückgewiesen. Der Beigeladene trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Antragsteller im Beschwerdeverfahren. Den Antragst

Bundessozialgericht Urteil, 23. Juni 2016 - B 14 AS 46/15 R

bei uns veröffentlicht am 23.06.2016

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 29. April 2015 wird zurückgewiesen.

Sozialgericht Duisburg Beschluss, 15. Juni 2016 - S 49 AS 1653/16 ER

bei uns veröffentlicht am 15.06.2016

Tenor Die Beigeladene wird im Wege einstweiliger Anordnung vorläufig dazu verpflichtet, der Antragstellerin für die Zeit vom 19.04.2016 bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache, längstens jedoch für sechs Monate, Hilfe zum Lebensu

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Apr. 2016 - XII ZB 485/14

bei uns veröffentlicht am 27.04.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES BESCHLUSS XII ZB 485/14 Verkündet am: 27. April 2016 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Landessozialgericht NRW Beschluss, 24. März 2016 - L 19 AS 289/16 B ER

bei uns veröffentlicht am 24.03.2016

Tenor Auf die Beschwerden der Antragstellerin und der Antragsgegnerin zu 2) wird der Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 05.02.2016 geändert. Die Antragsgegnerin zu 2) wird als Beigeladene einstweilig verpflichtet, der Antragstellerin ab dem 1

Landessozialgericht NRW Beschluss, 07. März 2016 - L 12 SO 79/16 B ER

bei uns veröffentlicht am 07.03.2016

Tenor Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 11.02.2016 geändert: Der Antrag der Antragsteller auf die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind in beiden

Landessozialgericht NRW Beschluss, 24. Feb. 2016 - L 19 AS 1834/15 B ER und L 19 AS 1835/15 B

bei uns veröffentlicht am 24.02.2016

Tenor Auf die Beschwerden des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 09.09.2015 geändert. Die Beigeladene wird einstweilig verpflichtet, dem Antragsteller Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 23 Abs. 1 S. 3 SGB XII in Höh

Landessozialgericht NRW Urteil, 18. Feb. 2016 - L 9 SO 145/14

bei uns veröffentlicht am 18.02.2016

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 12.02.2014 abgeändert und die Klage abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand

Landessozialgericht NRW Urteil, 18. Feb. 2016 - L 9 SO 175/15

bei uns veröffentlicht am 18.02.2016

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 17.03.2015 abgeändert und die Klage abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbest

Bundessozialgericht Urteil, 17. Feb. 2016 - B 4 AS 24/14 R

bei uns veröffentlicht am 17.02.2016

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 28. November 2013 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an

Sozialgericht Dortmund Beschluss, 11. Feb. 2016 - S 62 SO 43/16 ER

bei uns veröffentlicht am 11.02.2016

Tenor Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Antragstellern vorläufig für die Zeit vom 21.01.2016 bis zu einer rechts-kräftigen Entscheidung in der Hauptsache, längstens bis zum 31.07.2016 Hilfe zum Lebensunte

Sozialgericht Detmold Urteil, 02. Feb. 2016 - S 2 SO 157/12

bei uns veröffentlicht am 02.02.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. 1Tatbestand: 2Der Kläger begehrt die Gewährung von Grundsicherungsleistungen für den Monat August 2011 ohne Anrechnung des ihm gewährten Übergangsgeldes als Einkommen. 3Der am 00.00.1

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Lebt eine nachfragende Person gemeinsam mit anderen Personen in einer Wohnung oder in einer entsprechenden anderen Unterkunft, so wird vermutet, dass sie gemeinsam wirtschaften (Haushaltsgemeinschaft) und dass die nachfragende Person von den anderen Personen...
(1) Soweit tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Leistungserbringer seine vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten nicht erfüllt, prüft der Träger der Sozialhilfe oder ein von diesem beauftragter Dritter die Wirtschaftlichkeit und Qualität...