Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz - RDGEG | § 2 Versicherungsberater

Abweichend von § 1 Absatz 1 können Personen mit einer Erlaubnis zur Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten auf dem Gebiet der Versicherungsberatung (Artikel 1 § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 des Rechtsberatungsgesetzes) nur eine Erlaubnis als Versicherungsberater nach § 34d Absatz 2 der Gewerbeordnung beantragen.

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zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Gewerbeordnung - GewO | § 34d Versicherungsvermittler, Versicherungsberater


(1) Wer gewerbsmäßig den Abschluss von Versicherungs- oder Rückversicherungsverträgen vermitteln will (Versicherungsvermittler), bedarf nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen der Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer. Versicherungsv
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz - RDGEG | § 1 Erlaubnisinhaber nach dem Rechtsberatungsgesetz


(1) Inhaber von behördlichen Erlaubnissen zur Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, die nicht Mitglied einer Rechtsanwaltskammer sind, können unter Vorlage ihrer Erlaubnisurkunde die Registrierung nach § 13 des Rechtsdienstleistungsgesetzes beantr

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4 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Juni 2019 - I ZR 67/18

bei uns veröffentlicht am 06.06.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 67/18 Verkündet am: 6. Juni 2019 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ne

Amtsgericht Bamberg Endurteil, 30. Aug. 2017 - 0105 C 136/17

bei uns veröffentlicht am 30.08.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1

Landgericht Bamberg Endurteil, 09. Feb. 2018 - 3 S 77/17

bei uns veröffentlicht am 09.02.2018

Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers wird das Endurteil des Amtsgerichts Bamberg vom 30.08.2017, Az. 0105 C 136/17, abgeändert. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.397,97 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozen

Landgericht Münster Urteil, 27. Okt. 2015 - 03 S 32/15

bei uns veröffentlicht am 27.10.2015

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das am 26.02.2015 verkündete Urteil des Amtsgerichts Dülmen (Az. 3 C 116/14) abgeändert. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.273,37 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basis

Referenzen

(1) Inhaber von behördlichen Erlaubnissen zur Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, die nicht Mitglied einer Rechtsanwaltskammer sind, können unter Vorlage ihrer Erlaubnisurkunde die Registrierung nach § 13 des Rechtsdienstleistungsgesetzes beantragen. (2)...
(1) Wer gewerbsmäßig den Abschluss von Versicherungs- oder Rückversicherungsverträgen vermitteln will (Versicherungsvermittler), bedarf nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen der Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer. Versicherungsvermittler ist...
(1) Wer gewerbsmäßig den Abschluss von Versicherungs- oder Rückversicherungsverträgen vermitteln will (Versicherungsvermittler), bedarf nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen der Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer. Versicherungsvermittler ist...
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(1) Wer gewerbsmäßig den Abschluss von Versicherungs- oder Rückversicherungsverträgen vermitteln will (Versicherungsvermittler), bedarf nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen der Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer. Versicherungsvermittler ist...
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(1) Wer gewerbsmäßig den Abschluss von Versicherungs- oder Rückversicherungsverträgen vermitteln will (Versicherungsvermittler), bedarf nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen der Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer. Versicherungsvermittler ist...