Regelbedarfsermittlungsgesetz - RBEG 2021 | § 5 Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben der Einpersonenhaushalte

(1) Von den Verbrauchsausgaben der Referenzgruppe der Einpersonenhaushalte nach § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 werden für die Ermittlung des Regelbedarfs folgende Verbrauchsausgaben der einzelnen Abteilungen aus der Sonderauswertung für Einpersonenhaushalte der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2018 für den Regelbedarf berücksichtigt (regelbedarfsrelevant):

Abteilung 1 und 2 (Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren)150,93 Euro
Abteilung 3 (Bekleidung und Schuhe)36,09 Euro
Abteilung 4 (Wohnungsmieten, Energie und Wohnungsinstandhaltung)36,87 Euro
Abteilung 5 (Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände, laufende Haushaltsführung)26,49 Euro
Abteilung 6 (Gesundheitspflege)16,60 Euro
Abteilung 7 (Verkehr)39,01 Euro
Abteilung 8 (Post und Telekommunikation)38,89 Euro
Abteilung 9 (Freizeit, Unterhaltung und Kultur)42,44 Euro
Abteilung 10 (Bildungswesen)1,57 Euro
Abteilung 11 (Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen)11,36 Euro
Abteilung 12 (Andere Waren und Dienstleistungen)34,71 Euro

(2) Die Summe der regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben der Einpersonenhaushalte nach Absatz 1 beträgt 434,96 Euro.

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zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Regelbedarfsermittlungsgesetz - RBEG 2021 | § 7 Fortschreibung der regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben


(1) Die Summen der für das Jahr 2018 ermittelten regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben nach § 5 Absatz 2 und § 6 Absatz 2 werden entsprechend der Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 28a des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch fortgeschriebe

Regelbedarfsermittlungsgesetz - RBEG 2021 | § 1 Grundsatz


(1) Zur Ermittlung pauschalierter Bedarfe für bedarfsabhängige und existenzsichernde bundesgesetzliche Leistungen werden entsprechend § 28 Absatz 1 bis 3 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch Sonderauswertungen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Regelbedarfsermittlungsgesetz - RBEG 2021 | § 4 Bestimmung der Referenzhaushalte; Referenzgruppen


(1) Zur Bestimmung der Referenzhaushalte werden die nach dem Ausschluss von Haushalten nach § 3 verbleibenden Haushalte je Haushaltstyp nach § 2 Satz 1 Nummer 1 und 2 nach ihrem Nettoeinkommen aufsteigend gereiht. Als Referenzhaushalte werden berücks

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33 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 20. März 2019 - L 11 AS 335/18

bei uns veröffentlicht am 20.03.2019

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers werden das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 6. April 2018 und der Bescheid vom 30. Januar 2019 abgeändert und der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger weiteres Arbeitslosengeld II i.H.v. jew

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 20. März 2019 - L 11 AS 905/18

bei uns veröffentlicht am 20.03.2019

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 21.08.2018 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 20. März 2019 - L 11 AS 904/18

bei uns veröffentlicht am 20.03.2019

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 21.08.2018 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 26. Sept. 2016 - L 8 SO 295/14

bei uns veröffentlicht am 26.09.2016

Tenor I. Das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 14. Oktober 2014 wird abgeändert. Die Bescheide des Beklagten vom 19.03.2013 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 27.01.2014 werden aufgehoben. Der Beklagte hat dem Kläger

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 14. Nov. 2017 - 12 CE 17.2012

bei uns veröffentlicht am 14.11.2017

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 600,- € festgesetzt. Gründe

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 19. Nov. 2018 - L 8 AY 23/18 B

bei uns veröffentlicht am 19.11.2018

Tenor I. Auf die Beschwerde der Antragsteller zu 1.) bis 4.) hin wird der Beschluss des Sozialgerichts München vom 8. August 2018, S 42 AY 244/18 ER, teilweise aufgehoben. Die Antragsgegnerin wird vorläufig verpflichtet, auch den Antr

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 29. Okt. 2014 - 11 WF 1363/14

bei uns veröffentlicht am 29.10.2014

Tenor Auf die sofortige Beschwerde der beteiligten Mutter wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Cham vom 15.07.2014, geändert durch Beschluss vom 26.08.2014, dahin abgeändert, dass die Ratenzahlungsanordnung auf 64 €

Sozialgericht Bayreuth Endurteil, 02. Dez. 2014 - S 13 AS 115/13

bei uns veröffentlicht am 02.12.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Der Kläger begehrt die Übernahme der Kosten für eine Gleitsichtbrille in Höhe von 619,00 Euro.

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 29. Sept. 2014 - L 7 AS 629/14 B ER

bei uns veröffentlicht am 29.09.2014

Tenor I. Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Landshut vom 4. August 2014 abgeändert. Der Antragsgegner wird vorläufig verpflichtet, der Antragstellerin für die Zeit vom 01.08.2014 bis 31.01.2015

Bundesverfassungsgericht Ablehnung einstweilige Anordnung, 06. Nov. 2018 - 1 BvQ 80/18

bei uns veröffentlicht am 06.11.2018

Tenor Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Gründe 1

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 05. März 2018 - 1 BvR 2926/14

bei uns veröffentlicht am 05.03.2018

Tenor Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Gründe I.

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 26. Jan. 2018 - L 4 AS 664/17 B ER

bei uns veröffentlicht am 26.01.2018

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dessau-Roßlau vom 31. August 2017 über die Ablehnung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird zurückgewiesen. Der Beschluss des Sozialgerichts Dessau-Roßlau vom 31. A

Bundessozialgericht Urteil, 12. Mai 2017 - B 7 AY 1/16 R

bei uns veröffentlicht am 12.05.2017

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Cottbus vom 23. März 2016 wird zurückgewiesen. A

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 23. Feb. 2017 - L 7 SO 4844/16

bei uns veröffentlicht am 23.02.2017

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 24. November 2014 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Die Beteiligten streiten über die Übernahme von Beiträgen zur priv

Landessozialgericht NRW Urteil, 19. Sept. 2016 - L 19 AS 577/16

bei uns veröffentlicht am 19.09.2016

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 08.12.2015 wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers auch im Berufungsverfahren. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand: 2D

Sozialgericht Halle Beschluss, 18. Apr. 2016 - S 17 AS 847/16 ER

bei uns veröffentlicht am 18.04.2016

Tenor Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten. Gründe I. 1 Die Antragsteller machen im Wege vorläufigen Rechtsschutzes Leistungen für Heizung geltend

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 17. Dez. 2015 - L 7 SO 1474/15

bei uns veröffentlicht am 17.12.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 25. März 2015 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Der Kläger begehrt die Übernahme der Kosten für einen Telefonanschlu

Bundessozialgericht Urteil, 03. Dez. 2015 - B 4 AS 47/14 R

bei uns veröffentlicht am 03.12.2015

Tenor Auf die Sprungrevision des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Altenburg vom 20. Oktober 2014 aufgehoben und der Rechtsstreit zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Th

Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 22. Juli 2015 - 1 K 2549/14

bei uns veröffentlicht am 22.07.2015

Tenor Die Beklagte wird unter Aufhebung entgegenstehender Bescheide verpflichtet, der Klägerin für die Monate November 2013 bis Juli 2014 weitere 46,32 EUR Ausbildungsförderung monatlich zu bewilligen.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.Die Klägeri

Bundessozialgericht Beschluss, 01. Juli 2015 - B 7 AY 2/14 R

bei uns veröffentlicht am 01.07.2015

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 19. Mai 2014 wird als unzulässig verworfen.

Landessozialgericht NRW Urteil, 18. Mai 2015 - L 20 SO 355/13

bei uns veröffentlicht am 18.05.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 16.07.2013 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand: 2Der Kläger begehr

Landessozialgericht NRW Beschluss, 10. März 2015 - L 2 AS 2419/14 NZB

bei uns veröffentlicht am 10.03.2015

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Berufung in dem Urteil des Sozialgerichts Köln vom 27.11.2014 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. 1Gründe: 2Die gemäß § 145 Abs. 1 Satz 1 Soz

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 08. Okt. 2014 - 12 A 1507/14

bei uns veröffentlicht am 08.10.2014

Tenor Dem Kläger wird für das zweitinstanzliche Verfahren ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt C.     G.         aus L.    beigeordnet. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln wird zugelassen. Die K

Landessozialgericht NRW Beschluss, 25. Juli 2014 - L 20 AY 138/13 B

bei uns veröffentlicht am 25.07.2014

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 15.10.2013 wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. 1Gründe: 2I. 3Der Kläger wendet sich gegen eine Versagung von Prozesskostenhilfe für das Klageverfahren

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 23. Juli 2014 - 1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12, 1 BvR 1691/13

bei uns veröffentlicht am 23.07.2014

Tenor 1. § 20 Absatz 2 Satz 1 und 2 Nummer 1, Absatz 4, Absatz 5, § 23 Nummer 1, § 77 Absatz 4 Nummer 1 und 2 Sozialgesetzbuch Zweites Buch, jeweils in der Fassung von Artikel 2 des Gesetzes zur Er

Landessozialgericht NRW Urteil, 17. Juli 2014 - L 9 SO 388/12

bei uns veröffentlicht am 17.07.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 30.07.2012 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand: 2Die Betei

Landessozialgericht NRW Beschluss, 16. Juli 2014 - L 2 AS 1866/13

bei uns veröffentlicht am 16.07.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 08.08.2013 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand: 2Die B

Sozialgericht Detmold Urteil, 08. Juli 2014 - S 8 SO 200/13

bei uns veröffentlicht am 08.07.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. 1Tatbestand: 2Die Beteiligten streiten im vorliegenden Verfahren noch darum, ob der Kläger von der Beklagten die Gewährung von Leistungen für die Kosten eines Kabelanschlusses beanspr

Landessozialgericht NRW Urteil, 16. Jan. 2014 - L 9 SO 469/13 WA

bei uns veröffentlicht am 16.01.2014

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 27.10.2011 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand: 2Die Betei

Landessozialgericht NRW Urteil, 16. Jan. 2014 - L 9 SO 40/13

bei uns veröffentlicht am 16.01.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 12.12.2012 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand: 2Die Beteiligten str

Landessozialgericht NRW Urteil, 10. Dez. 2013 - L 2 AS 404/13

bei uns veröffentlicht am 10.12.2013

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 28.02.2013 wird zurückgewiesen. Kosten haben die Beteiligten einander auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand: 2Der a

Landessozialgericht NRW Urteil, 10. Dez. 2013 - L 2 AS 397/13

bei uns veröffentlicht am 10.12.2013

Tenor Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Köln vom 28.02.2013 wird zurückgewiesen. Kosten haben die Beteiligten einander auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbesta

Bundessozialgericht Urteil, 28. März 2013 - B 4 AS 47/12 R

bei uns veröffentlicht am 28.03.2013

Tenor Auf die Sprungrevision der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 20. März 2012 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht z

Referenzen

(1) Zur Bestimmung der Referenzhaushalte werden die nach dem Ausschluss von Haushalten nach § 3 verbleibenden Haushalte je Haushaltstyp nach § 2 Satz 1 Nummer 1 und 2 nach ihrem Nettoeinkommen aufsteigend gereiht. Als Referenzhaushalte werden berücksichtigt: 1...