§ 3Amtlich · § 5 UrhG
Gebühren für Berechtigungen
Zeitreise: 30.01.2026
Für Berechtigungen sind folgende Gebühren zu erheben:
- 102 Euro für die Erteilung einer Berechtigung nach § 21 Absatz 1 Satz 2 des Personalausweisgesetzes,
- 80 Euro für die Versagung einer Berechtigung,
- 115 Euro für die Rücknahme oder den Widerruf einer Berechtigung.
Fachbewertung & LKG-Relevanz
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