Preisangabenverordnung - PAngV | § 1 Grundvorschriften

(1) Wer Verbrauchern gemäß § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gewerbs- oder geschäftsmäßig oder wer ihnen regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen anbietet oder als Anbieter von Waren oder Leistungen gegenüber Verbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen sind (Gesamtpreise). Soweit es der allgemeinen Verkehrsauffassung entspricht, sind auch die Verkaufs- oder Leistungseinheit und die Gütebezeichnung anzugeben, auf die sich die Preise beziehen. Auf die Bereitschaft, über den angegebenen Preis zu verhandeln, kann hingewiesen werden, soweit es der allgemeinen Verkehrsauffassung entspricht und Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen.

(2) Wer Verbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder wer ihnen regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen zum Abschluss eines Fernabsatzvertrages anbietet, hat zusätzlich zu Absatz 1 und § 2 Absatz 2 anzugeben,

1.
dass die für Waren oder Leistungen geforderten Preise die Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile enthalten und
2.
ob zusätzlich Fracht-, Liefer- oder Versandkosten oder sonstige Kosten anfallen.
Fallen zusätzliche Fracht-, Liefer- oder Versandkosten oder sonstige Kosten an, so ist deren Höhe anzugeben, soweit diese Kosten vernünftigerweise im Voraus berechnet werden können.

(3) Bei Leistungen können, soweit es üblich ist, abweichend von Absatz 1 Satz 1 Stundensätze, Kilometersätze und andere Verrechnungssätze angegeben werden, die alle Leistungselemente einschließlich der anteiligen Umsatzsteuer enthalten. Die Materialkosten können in die Verrechnungssätze einbezogen werden.

(4) Wird außer dem Entgelt für eine Ware oder Leistung eine rückerstattbare Sicherheit gefordert, so ist deren Höhe neben dem Preis für die Ware oder Leistung anzugeben und kein Gesamtbetrag zu bilden.

(5) Die Angabe von Preisen mit einem Änderungsvorbehalt ist abweichend von Absatz 1 Satz 1 nur zulässig

1.
bei Waren oder Leistungen, für die Liefer- oder Leistungsfristen von mehr als vier Monaten bestehen, soweit zugleich die voraussichtlichen Liefer- und Leistungsfristen angegeben werden, oder
2.
bei Waren oder Leistungen, die im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden.

(6) Der in der Werbung, auf der Webseite oder in Prospekten eines Reiseveranstalters angegebene Reisepreis kann abweichend von Absatz 1 Satz 1 nach Maßgabe des § 651d Absatz 3 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Artikels 250 § 1 Absatz 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche geändert werden.

(7) Die Angaben nach dieser Verordnung müssen der allgemeinen Verkehrsauffassung und den Grundsätzen von Preisklarheit und Preiswahrheit entsprechen. Wer zu Angaben nach dieser Verordnung verpflichtet ist, hat diese dem Angebot oder der Werbung eindeutig zuzuordnen sowie leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar zu machen. Bei der Aufgliederung von Preisen sind die Gesamtpreise hervorzuheben.

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Preisangabenverordnung - PAngV | § 5 Leistungen


(1) Wer Leistungen anbietet, hat ein Preisverzeichnis mit den Preisen für seine wesentlichen Leistungen oder in den Fällen des § 1 Abs. 3 mit seinen Verrechnungssätzen aufzustellen. Dieses ist im Geschäftslokal oder am sonstigen Ort des Leistungsange
zitiert 3 §§ in anderen Gesetzen.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 13 Verbraucher


Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche - BGBEG | § 1 Abstammung


(1) Die Vaterschaft hinsichtlich eines vor dem 1. Juli 1998 geborenen Kindes richtet sich nach den bisherigen Vorschriften. (2) Die Anfechtung der Ehelichkeit und die Anfechtung der Anerkennung der Vaterschaft richten sich nach den neuen Vorschri

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 651d Informationspflichten; Vertragsinhalt


(1) Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Reisenden, bevor dieser seine Vertragserklärung abgibt, nach Maßgabe des Artikels 250 §§ 1 bis 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche zu informieren. Er erfüllt damit zugleich die Verpfl
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Preisangabenverordnung - PAngV | § 2 Grundpreis


(1) Wer Verbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder wer ihnen regelmäßig in sonstiger Weise Waren in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche anbietet, hat neben dem Gesa

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20 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Sept. 2014 - I ZR 201/12

bei uns veröffentlicht am 18.09.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I Z R 2 0 1 / 1 2 Verkündet am: 18. September 2014 Bürk Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 03. Juli 2003 - I ZR 66/01

bei uns veröffentlicht am 03.07.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 66/01 Verkündet am: 3. Juli 2003 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat

Bundesgerichtshof Urteil, 03. Juli 2003 - I ZR 211/01

bei uns veröffentlicht am 03.07.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 211/01 Verkündet am: 3. Juli 2003 Führinger, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Amtsgericht München Endurteil, 04. Aug. 2016 - 484 C 967/16 WEG

bei uns veröffentlicht am 04.08.2016

Tenor I. Der Klage wird abgewiesen II. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages IV. Der Streitwer

Landgericht Aschaffenburg Endurteil, 24. Nov. 2015 - 2 HK O 16/15

bei uns veröffentlicht am 24.11.2015

Tenor 1. Der Beklagten wird untersagt, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 € oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu vollstrecken an deren Ge

Oberlandesgericht Bamberg Urteil, 01. Apr. 2015 - 3 U 202/14

bei uns veröffentlicht am 01.04.2015

Gründe Oberlandesgericht Bamberg Az.: 3 U 202/14 IM NAMEN DES VOLKES Verkündet am 01.04.2015 1 HKO 33/14 LG Aschaffenburg In dem Rechtsstreit ... - Kläger und Berufungskläger - Prozessbevollmächtigte:

Landgericht Aschaffenburg Endurteil, 28. Okt. 2014 - 1 HK O 33/14

bei uns veröffentlicht am 28.10.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110%. Tatbestand

Landgericht Tübingen Urteil, 11. Mai 2018 - 4 O 360/17

bei uns veröffentlicht am 11.05.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstr

Landgericht Heidelberg Urteil, 12. Aug. 2016 - 3 O 149/16

bei uns veröffentlicht am 12.08.2016

Tenor I. Der Beklagten wird untersagt, gegenüber Verbrauchern gemäß § 13 BGB die nachfolgenden oder inhaltsgleiche Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit Verträgen über die Erbringung von Speditionsleistungen zu verwe

Europäischer Gerichtshof Urteil, 07. Juli 2016 - C-476/14

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URTEIL DES GERICHTSHOFS (Vierte Kammer) 7. Juli 2016 ( *1 ) „Vorlage zur Vorabentscheidung — Richtlinien 98/6/EG und 2005/29/EG — Verbraucherschutz — Werbung mit Angabe des Preises — Begriffe ‚Anbieten‘ und ‚Preis...

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 08. Apr. 2016 - 10 K 2128/14

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Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.3. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand   1 Streitig ist die Rechtmäßigkeit eines gegen die Klägerin ergangenen Lohnsteuernachforderungsbescheides, m

Bundesfinanzhof Urteil, 15. Juli 2015 - II R 31/14

bei uns veröffentlicht am 15.07.2015

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 9. April 2014  2 K 252/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 15. Juli 2015 - II R 32/14

bei uns veröffentlicht am 15.07.2015

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Bremen vom 16. April 2014  2 K 85/13 (1) wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 15. Juli 2015 - II R 33/14

bei uns veröffentlicht am 15.07.2015

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 9. April 2014  2 K 169/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesgerichtshof EuGH-Vorlage, 18. Sept. 2014 - I ZR 201/12

bei uns veröffentlicht am 18.09.2014

Tenor I. Das Verfahren wird ausgesetzt. II. Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung der Art. 1

Oberlandesgericht Koblenz Urteil, 04. Juni 2014 - 9 U 1324/13

bei uns veröffentlicht am 04.06.2014

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Koblenz vom 22.10.2014 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: 1. Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkeh

Landgericht Karlsruhe Urteil, 07. Feb. 2014 - 14 O 77/13 KfH III

bei uns veröffentlicht am 07.02.2014

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis

Landgericht Flensburg Urteil, 08. Feb. 2011 - 1 S 71/10

bei uns veröffentlicht am 08.02.2011

Tenor Die Berufung der Klägerin wird auf ihre Kosten nach einem Streitwert von 2.165,80 € zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Klägerin kann die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Urteil, 08. Mai 2007 - 6 U 73/06

bei uns veröffentlicht am 08.05.2007

Tenor Auf die Berufung des Verfügungsklägers wird das Urteil des Landgerichts Lübeck vom 24. Oktober 2006 abgeändert. Auf den Antrag des Verfügungsklägers wird im Wege der einstweiligen Verfügung der Verfügungsbeklagten aufgegeben, es bei Meid

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 23. Juli 2003 - 6 U 89/03

bei uns veröffentlicht am 23.07.2003

Tenor 1. Die Berufung der Verfügungsklägerin gegen das Urteil des LG Mannheim vom 28.3.2003 - 7 O 65/03 - wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen der Verfügungsklägerin zur Last. Gründe   1 I

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Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
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