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§ 5Amtlich · § 5 UrhG

Ausbildungsplan

Zeitreise: 11.02.2019‹ § 4

Die Ausbildenden haben spätestens zu Beginn der Ausbildung auf der Grundlage des Ausbildungsrahmenplans für jeden Auszubildenden und für jede Auszubildende einen Ausbildungsplan zu erstellen.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

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