Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter - NotSan-APrV | § 26 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter Inhaltsverzeichnis
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2014 in Kraft. Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten vom 7. November 1989 (BGBl. I S. 1966), die zuletzt durch Artikel 20 des Gesetzes vom 2. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2686) geändert worden ist, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2014 außer Kraft.
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published on 11/05/2017 00:00
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Der Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des
published on 23/12/2015 00:00
Gründe
1
Der Kläger begehrt von dem Beklagten die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Rettungsassistent nach dem Rettungsassistentengesetz (RettAssG). Nach Abschl
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