Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter - NotSan-APrV | § 25 Übergangsvorschrift
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Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter Inhaltsverzeichnis
Eine bis einschließlich 31. Dezember 2014 begonnene Ausbildung zur Rettungsassistentin oder zum Rettungsassistenten wird nach den bisher geltenden Vorschriften abgeschlossen.
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published on 11/05/2017 00:00
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Der Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des
published on 23/12/2015 00:00
Gründe
1
Der Kläger begehrt von dem Beklagten die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Rettungsassistent nach dem Rettungsassistentengesetz (RettAssG). Nach Abschl
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