Masterarbeit
(1) Im Modul Masterarbeit ist die Modulprüfung die Masterarbeit.
(2) Durch die Masterarbeit muss die oder der Studierende nachweisen, dass sie oder er fähig ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist eine für die Studienziele relevante Problemstellung mit wissenschaftlichen Methoden selbständig zu bearbeiten.
(3) Hat die oder der Studierende die Pflichtmodule der Vertiefungsrichtung Informationstechnik absolviert, so muss das Thema der Masterarbeit aus dem Themenbereich Informationstechnik gewählt werden. Hat die oder der Studierende die Pflichtmodule der Vertiefungsrichtung Verwaltung und Recht absolviert, so muss das Thema der Masterarbeit aus dem Themenbereich Verwaltung und Recht gewählt werden.
(4) Das Thema der Masterarbeit kann vergeben werden 1. von jeder Hochschullehrerin und jedem Hochschullehrer der Universität der Bundeswehr München sowie 2. von jeder Lehrperson, die a) prüfungsberechtigt ist nach der Hochschulprüferverordnung des Freistaates Bayern und b) in dem betreffenden Bereich des Studiengangs Lehrveranstaltungen abhält.
Fachbewertung & LKG-Relevanz
Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)Für diese Vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.
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