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§ 30Amtlich · § 5 UrhG

Anwendbares Recht

Zeitreise: 12.12.2023‹ § 29§ 31 ›

Auf den Ausbildungsvertrag sind, soweit sich aus seinem Wesen und Zweck sowie aus diesem Gesetz nichts anderes ergibt, die für den Arbeitsvertrag geltenden Rechtsvorschriften und Rechtsgrundsätze anzuwenden.

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