Markenverordnung - MarkenV 2004 | § 6 Angaben zur Markenform

In der Anmeldung ist anzugeben, ob die Marke als

1.
Wortmarke (§ 7),
2.
Bildmarke (§ 8),
3.
dreidimensionale Marke (§ 9),
4.
Farbmarke (§ 10),
5.
Klangmarke (§ 11),
6.
Positionsmarke, Kennfadenmarke, Mustermarke, Bewegungsmarke, Multimediamarke, Hologrammmarke (§ 12) oder
7.
sonstige Marke (§ 12a)
in das Register eingetragen werden soll.

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Markenverordnung - MarkenV 2004 | § 8 Bildmarken


(1) Wenn der Anmelder angibt, dass die Marke als Wort-Bild-Marke oder reine Bildmarke eingetragen werden soll, so ist der Anmeldung eine grafische Darstellung der Marke beizufügen. Soll die Marke in Schwarz-Weiß eingetragen werden, so ist die grafisc

Markenverordnung - MarkenV 2004 | § 9 Dreidimensionale Marken


(1) Wenn der Anmelder angibt, dass die Marke als dreidimensionale Marke eingetragen werden soll, so ist der Anmeldung eine Darstellung der Marke beizufügen, die den Erfordernissen des § 8 Absatz 1 des Markengesetzes genügt. Soll die Marke in Schwarz-

Markenverordnung - MarkenV 2004 | § 7 Wortmarken


Wenn der Anmelder angibt, dass die Marke in der vom Deutschen Patent- und Markenamt verwendeten üblichen Druckschrift eingetragen werden soll, so ist die Marke in der Anmeldung in üblichen Schriftzeichen (Buchstaben, Zahlen oder sonstige Zeichen) wie

Markenverordnung - MarkenV 2004 | § 12 Positionsmarken, Kennfadenmarken, Mustermarken, Bewegungsmarken, Multimediamarken, Hologrammmarken


(1) Wenn der Anmelder angibt, dass die Marke als Positionsmarke, Kennfadenmarke, Mustermarke, Bewegungsmarke, Multimediamarke oder als Hologrammmarke eingetragen werden soll, so ist der Anmeldung eine Darstellung der Marke beizufügen, die den Erforde

Markenverordnung - MarkenV 2004 | § 11 Klangmarken


(1) Wenn der Anmelder angibt, dass die Marke als Klangmarke eingetragen werden soll, so ist der Anmeldung eine Darstellung auf einem Datenträger oder eine grafische Darstellung der Klangmarke beizufügen. (2) Die grafische Darstellung hat in einer üb

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Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Aug. 2004 - I ZB 35/00

bei uns veröffentlicht am 12.08.2004

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 35/00 vom 12. August 2004 in der Rechtsbeschwerdesache betreffend die Marke Nr. 394 10 813 Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 12. Augu st 2004 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Ullmann und

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Aug. 2004 - I ZB 20/01

bei uns veröffentlicht am 12.08.2004

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 20/01 vom 12. August 2004 in der Rechtsbeschwerdesache betreffend die Marke Nr. 394 10 755 Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 12. August 2004 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Ullmann und die Rich

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Aug. 2004 - I ZB 19/01

bei uns veröffentlicht am 12.08.2004

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 19/01 vom 12. August 2004 in der Rechtsbeschwerdesache betreffend die Marke Nr. 394 10 754 Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Stabtaschenlampe "MAGLITE" MarkenG §§ 3, 8 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2, §

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Sept. 2001 - I ZB 3/99

bei uns veröffentlicht am 19.09.2001

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 3/99 Verkündet am: 19. September 2001 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der Rechtsbeschwerdesache betreffend die Markenanmeldung Nr. 395 02 619.9.

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(1) Wenn der Anmelder angibt, dass die Marke als Klangmarke eingetragen werden soll, so ist der Anmeldung eine Darstellung auf einem Datenträger oder eine grafische Darstellung der Klangmarke beizufügen. (2) Die grafische Darstellung hat in einer üblichen...