Markenverordnung - MarkenV 2004 | § 6 Angaben zur Markenform
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Verordnung zur Ausführung des Markengesetzes Inhaltsverzeichnis
In der Anmeldung ist anzugeben, ob die Marke als
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(1) Wenn der Anmelder angibt, dass die Marke als Wort-Bild-Marke oder reine Bildmarke eingetragen werden soll, so ist der Anmeldung eine grafische Darstellung der Marke beizufügen. Soll die Marke in Schwarz-Weiß eingetragen werden, so ist die grafisc
(1) Wenn der Anmelder angibt, dass die Marke als dreidimensionale Marke eingetragen werden soll, so ist der Anmeldung eine Darstellung der Marke beizufügen, die den Erfordernissen des § 8 Absatz 1 des Markengesetzes genügt. Soll die Marke in Schwarz-
Wenn der Anmelder angibt, dass die Marke in der vom Deutschen Patent- und Markenamt verwendeten üblichen Druckschrift eingetragen werden soll, so ist die Marke in der Anmeldung in üblichen Schriftzeichen (Buchstaben, Zahlen oder sonstige Zeichen) wie
(1) Wenn der Anmelder angibt, dass die Marke als Positionsmarke, Kennfadenmarke, Mustermarke, Bewegungsmarke, Multimediamarke oder als Hologrammmarke eingetragen werden soll, so ist der Anmeldung eine Darstellung der Marke beizufügen, die den Erforde
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published on 20/11/2003 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 15/98 Verkündet am: 20. November 2003 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der Rechtsbeschwerdesache betreffend die Markenanmeldung Nr. 395 52 135.1 Nac
published on 12/08/2004 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 35/00 vom 12. August 2004 in der Rechtsbeschwerdesache betreffend die Marke Nr. 394 10 813 Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 12. Augu st 2004 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Ullmann und
published on 12/08/2004 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 20/01 vom 12. August 2004 in der Rechtsbeschwerdesache betreffend die Marke Nr. 394 10 755 Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 12. August 2004 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Ullmann und die Rich
published on 12/08/2004 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 19/01 vom 12. August 2004 in der Rechtsbeschwerdesache betreffend die Marke Nr. 394 10 754 Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Stabtaschenlampe "MAGLITE" MarkenG §§ 3, 8 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2, §
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Wenn der Anmelder angibt, dass die Marke in der vom Deutschen Patent- und Markenamt verwendeten üblichen Druckschrift eingetragen werden soll, so ist die Marke in der Anmeldung in üblichen Schriftzeichen (Buchstaben, Zahlen oder sonstige Zeichen) wiederzugeben...
(1) Wenn der Anmelder angibt, dass die Marke als Wort-Bild-Marke oder reine Bildmarke eingetragen werden soll, so ist der Anmeldung eine grafische Darstellung der Marke beizufügen. Soll die Marke in Schwarz-Weiß eingetragen werden, so ist die grafische Darstellung...
(1) Wenn der Anmelder angibt, dass die Marke als dreidimensionale Marke eingetragen werden soll, so ist der Anmeldung eine Darstellung der Marke beizufügen, die den Erfordernissen des § 8 Absatz 1 des Markengesetzes genügt. Soll die Marke in Schwarz-Weiß...
(1) Wenn der Anmelder angibt, dass die Marke als Klangmarke eingetragen werden soll, so ist der Anmeldung eine Darstellung auf einem Datenträger oder eine grafische Darstellung der Klangmarke beizufügen.
(2) Die grafische Darstellung hat in einer üblichen...
(1) Wenn der Anmelder angibt, dass die Marke als Positionsmarke, Kennfadenmarke, Mustermarke, Bewegungsmarke, Multimediamarke oder als Hologrammmarke eingetragen werden soll, so ist der Anmeldung eine Darstellung der Marke beizufügen, die den Erfordernissen des §...