Markenverordnung - MarkenV 2004 | § 6 Angaben zur Markenform
In der Anmeldung ist anzugeben, ob die Marke als
in das Register eingetragen werden soll.Referenzen - Gesetze |
zitiert oder wird zitiert von 5 §§.
zitiert 5 andere §§ aus dem .
5 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .
(1) Wenn der Anmelder angibt, dass die Marke als Klangmarke eingetragen werden soll, so ist der Anmeldung eine Darstellung auf einem Datenträger oder eine grafische Darstellung der Klangmarke beizufügen.
(2) Die grafische Darstellung hat in einer üblichen...