Markengesetz - MarkenG | § 25 Ausschluss von Ansprüchen bei mangelnder Benutzung

(1) Der Inhaber einer eingetragenen Marke kann gegen Dritte Ansprüche im Sinne der §§ 14 und 18 bis 19c nicht geltend machen, wenn die Marke innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Geltendmachung des Anspruchs für die Waren oder Dienstleistungen, auf die er sich zur Begründung seines Anspruchs beruft, nicht gemäß § 26 benutzt worden ist, sofern zu diesem Zeitpunkt seit mindestens fünf Jahren kein Widerspruch mehr gegen die Marke möglich war.

(2) Werden Ansprüche im Sinne der §§ 14 und 18 bis 19c wegen Verletzung einer eingetragenen Marke im Wege der Klage geltend gemacht, so hat der Kläger auf Einrede des Beklagten nachzuweisen, dass die Marke innerhalb der letzten fünf Jahre vor Erhebung der Klage für die Waren oder Dienstleistungen, auf die er sich zur Begründung seines Anspruchs beruft, gemäß § 26 benutzt worden ist oder dass berechtigte Gründe für die Nichtbenutzung vorliegen, sofern zum Zeitpunkt der Klageerhebung seit mindestens fünf Jahren kein Widerspruch mehr gegen die Marke möglich war. Endet der Zeitraum von fünf Jahren der Nichtbenutzung nach Erhebung der Klage, so hat der Kläger auf Einrede des Beklagten nachzuweisen, dass die Marke innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung gemäß § 26 benutzt worden ist oder dass berechtigte Gründe für die Nichtbenutzung vorlagen. Bei der Entscheidung werden nur die Waren oder Dienstleistungen berücksichtigt, für die die Benutzung nachgewiesen worden ist.

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Markengesetz - MarkenG | § 14 Ausschließliches Recht des Inhabers einer Marke, Unterlassungsanspruch, Schadensersatzanspruch


(1) Der Erwerb des Markenschutzes nach § 4 gewährt dem Inhaber der Marke ein ausschließliches Recht. (2) Dritten ist es untersagt, ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehr in Bezug auf Waren oder Dienstleistungen 1. ein mi

Markengesetz - MarkenG | § 26 Benutzung der Marke


(1) Soweit die Geltendmachung von Ansprüchen aus einer eingetragenen Marke oder die Aufrechterhaltung der Eintragung davon abhängig ist, daß die Marke benutzt worden ist, muß sie von ihrem Inhaber für die Waren oder Dienstleistungen, für die sie eing

Markengesetz - MarkenG | § 18 Vernichtungs- und Rückrufansprüche


(1) Der Inhaber einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung kann den Verletzer in den Fällen der §§ 14, 15 und 17 auf Vernichtung der im Besitz oder Eigentum des Verletzers befindlichen widerrechtlich gekennzeichneten Waren in Anspruch nehmen.

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42 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 28. Sept. 2011 - I ZR 188/09

bei uns veröffentlicht am 28.09.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 188/09 Verkündet am: 28. September 2011 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nei

Bundesgerichtshof Urteil, 09. Juni 2004 - I ZR 31/02

bei uns veröffentlicht am 09.06.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 31/02 Verkündet am: 9. Juni 2004 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Okt. 2003 - I ZR 193/97

bei uns veröffentlicht am 23.10.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 193/97 Verkündet am: 23. Oktober 2003 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: j

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Nov. 2009 - I ZR 142/07

bei uns veröffentlicht am 19.11.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 142/07 Verkündet am: 19. November 2009 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGH

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Okt. 2010 - I ZR 212/08

bei uns veröffentlicht am 14.10.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 212/08 Verkündet am: 14. Oktober 2010 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Juni 2019 - I ZR 212/17

bei uns veröffentlicht am 06.06.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZR 212/17 Verkündet am: 6. Juni 2019 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Bewässerungsspritze V

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Dez. 2008 - I ZR 200/06

bei uns veröffentlicht am 18.12.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 200/06 Verkündet am: 18. Dezember 2008 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR

Bundesgerichtshof Urteil, 02. Mai 2002 - I ZR 300/99

bei uns veröffentlicht am 02.05.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 300/99 Verkündet am: 2. Mai 2002 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Nov. 2019 - I ZR 217/18

bei uns veröffentlicht am 14.11.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 217/18 Verkündet am: 14. November 2019 Uytterhaegen Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2019:141119UIZR217.18.0

Bundesgerichtshof Urteil, 02. Apr. 2009 - I ZR 79/06

bei uns veröffentlicht am 02.04.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 79/06 Verkündet am: 2. April 2009 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Okt. 2002 - I ZR 235/00

bei uns veröffentlicht am 10.10.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 235/00 Verkündet am: 10. Oktober 2002 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR :

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Apr. 2011 - I ZR 41/08

bei uns veröffentlicht am 14.04.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 41/08 Verkündet am: 14. April 2011 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Peek & Cloppenburg

Bundesgerichtshof Beschluss, 01. Juni 2011 - I ZB 52/09

bei uns veröffentlicht am 01.06.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 52/09 Verkündet am: 1. Juni 2011 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Rechtsbeschwerdesache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 25. März 2004 - I ZR 289/01

bei uns veröffentlicht am 25.03.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 289/01 Verkündet am: 25. März 2004 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR

Bundesgerichtshof Urteil, 29. Juni 2006 - I ZR 110/03

bei uns veröffentlicht am 29.06.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 110/03 Verkündet am: 29. Juni 2006 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Nov. 2000 - I ZR 93/98

bei uns veröffentlicht am 23.11.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 93/98 Verkündet am: 23. November 2000 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein B

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Mai 2000 - I ZR 193/97

bei uns veröffentlicht am 11.05.2000

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZR 193/97 Verkündet am: 11. Mai 2000 Führinger, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja stüssy EG Ar

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Mai 2017 - I ZB 6/16

bei uns veröffentlicht am 11.05.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 6/16 vom 11. Mai 2017 in dem Rechtsbeschwerdeverfahren betreffend die Marke Nr. 30 2010 054 551 Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Dorzo MarkenG § 26 Abs. 1 und 3 Satz 1 a) Die Ergänzung einer

Bundesgerichtshof Urteil, 31. Mai 2012 - I ZR 135/10

bei uns veröffentlicht am 31.05.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 135/10 Verkündet am: 31. Mai 2012 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZAPPA Gemeinschaftsma

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Nov. 2008 - I ZR 39/06

bei uns veröffentlicht am 05.11.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 39/06 Verkündet am: 5. November 2008 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGH

Landgericht München I Endurteil, 13. Dez. 2016 - 33 O 7174/16

bei uns veröffentlicht am 13.12.2016

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, gegenüber dem Deutschen Patent- und Markenamt in die vollständige Löschung der deutschen Marke DE 302012006494 „CHEFKOCH (fig.)“ einzuwilligen. II. Die Beklagte wird

Oberlandesgericht München Urteil, 06. Nov. 2014 - 29 U 735/14

bei uns veröffentlicht am 06.11.2014

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 10.02.2014 wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. III. Dieses Urteil und das Urt

Landgericht München I Endurteil, 04. Juli 2017 - 33 O 7751/16

bei uns veröffentlicht am 04.07.2017

Tenor I. Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, es für das Territorium der Bundesrepublik Deutsch land bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,- EUR, ersatzweise

Oberlandesgericht München Urteil, 01. Juni 2017 - 29 U 3907/16

bei uns veröffentlicht am 01.06.2017

Tenor I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 19. September 2016 wird zurückgewiesen. II. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. III. Dieses Urteil und das Urteil

Landgericht Hamburg Urteil, 13. Okt. 2016 - 327 O 359/15

bei uns veröffentlicht am 13.10.2016

Tenor 1. Die Beklagte wird unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sech

Landgericht Hamburg Urteil, 20. Sept. 2016 - 312 O 587/15

bei uns veröffentlicht am 20.09.2016

Tenor I.1 Den Beklagten wird bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu 6 M

Hanseatisches Oberlandesgericht Urteil, 12. Mai 2016 - 3 U 129/14

bei uns veröffentlicht am 12.05.2016

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg, KfH 6, vom 8. Juli 2014, Az. 406 HKO 71/14, abgeändert: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits fallen der Klägerin zur Last. Das Urteil ist vo

Landgericht Köln Urteil, 29. März 2016 - 33 O 206/15

bei uns veröffentlicht am 29.03.2016

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, 1. es bei Meidung eines vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft, zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr Schuhe mit dem Logo eines mit Flügeln stilisierten He

Landgericht Hamburg Urteil, 15. Okt. 2015 - 327 O 22/15

bei uns veröffentlicht am 15.10.2015

Tenor I. Die Beklagten werden verurteilt, es bei Meidung eines Ordnungsgeldes von bis zu € 250.000,-, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr für Kfz-Tuning bzw. im Zusammenhang m

Landgericht Hamburg Urteil, 30. Juni 2015 - 416 HKO 186/14

bei uns veröffentlicht am 30.06.2015

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, a) es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ord-nungsgeldes bis zu € 250.000,-, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im

Hanseatisches Oberlandesgericht Urteil, 11. Dez. 2014 - 3 U 108/12

bei uns veröffentlicht am 11.12.2014

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg, ZK 12, vom 1. Juni 2012 (Az. 312 O 409/10), berichtigt gemäß Beschluss vom 12. Juli 2012, abgeändert und die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits hat d

Oberlandesgericht Köln Urteil, 12. Nov. 2014 - 6 U 187/14

bei uns veröffentlicht am 12.11.2014

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das am 12. 11. 2014 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln – 84 O 81/14 – wird in der Hauptsache zurückgewiesen. Die Kostenentscheidung des landgerichtlichen Urteils wird dahinge

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 15. Okt. 2014 - VI - U (Kart) 42/13

bei uns veröffentlicht am 15.10.2014

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das am 21. März 2013 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefas

Oberlandesgericht Köln Urteil, 25. Juli 2014 - 6 U 197/13

bei uns veröffentlicht am 25.07.2014

Tenor Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das am 7. 11. 2013 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 31 O 284/13 – wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Antragsgegnerin. 1G r ü n d e : 2(anstelle

Landgericht Bochum Urteil, 25. Juli 2014 - 17 O 116/13

bei uns veröffentlicht am 25.07.2014

Tenor 1.              Dem Beklagten wird bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 EUR und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, eine Ersatzordnungshaft oder Ordnungshaf

Hanseatisches Oberlandesgericht Urteil, 27. März 2014 - 3 U 33/12

bei uns veröffentlicht am 27.03.2014

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, Kammer 6 für Handelssachen, vom 3.2.2012, Az. 406 HKO 96/11, wird zurückgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Das Urteil ist vorläu

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Urteil, 27. Juli 2012 - 1 U 257/11 - 76

bei uns veröffentlicht am 27.07.2012

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das am 15.06.2011 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken – AZ.: 7 KFH O 1/11 – dahingehend abgeändert, dass die Klage abgewiesen wird. II. Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen tr

Oberlandesgericht Naumburg Urteil, 16. Apr. 2010 - 10 U 22/08

bei uns veröffentlicht am 16.04.2010

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das am 28. März 2008 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Magdeburg wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 09. Aug. 2007 - 2 U 94/06

bei uns veröffentlicht am 09.08.2007

Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 25.04.2006 wie folgt abgeändert: 1. Der Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, unter der Bezeichnung „KOHLERMIXI“ elektrische

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 26. Okt. 2006 - 2 U 222/05

bei uns veröffentlicht am 26.10.2006

Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Vorsitzenden der 41. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Stuttgart vom 29.11.2005 wie folgt abgeändert: 1. Die Beklagte wird unter Androhung von Ordnungsgeld bis

Landgericht Mannheim Urteil, 05. Nov. 2004 - 7 O 179/04

bei uns veröffentlicht am 05.11.2004

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrags. Tatbestand   1 Di

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 01. Juli 2004 - 2 U 19/04

bei uns veröffentlicht am 01.07.2004

Tenor 1. Auf die Berufung der Verfügungsklägerinnen wird das Urteil des Vorsitzenden der 41. Kammer für Handelssachen des LG Stuttgart vom 27.1.2004 geändert. 2. Im Wege der einstweiligen Verfügung wird der Verfügungsbeklagten untersagt, im gesc

Referenzen

(1) Der Erwerb des Markenschutzes nach § 4 gewährt dem Inhaber der Marke ein ausschließliches Recht. (2) Dritten ist es untersagt, ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehr in Bezug auf Waren oder Dienstleistungen 1. ein mit der Marke...
(1) Soweit die Geltendmachung von Ansprüchen aus einer eingetragenen Marke oder die Aufrechterhaltung der Eintragung davon abhängig ist, daß die Marke benutzt worden ist, muß sie von ihrem Inhaber für die Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen ist...
(1) Der Erwerb des Markenschutzes nach § 4 gewährt dem Inhaber der Marke ein ausschließliches Recht. (2) Dritten ist es untersagt, ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehr in Bezug auf Waren oder Dienstleistungen 1. ein mit der Marke...
(1) Soweit die Geltendmachung von Ansprüchen aus einer eingetragenen Marke oder die Aufrechterhaltung der Eintragung davon abhängig ist, daß die Marke benutzt worden ist, muß sie von ihrem Inhaber für die Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen ist...