Markengesetz - MarkenG | § 21 Verwirkung von Ansprüchen

(1) Der Inhaber einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung hat nicht das Recht, die Benutzung einer eingetragenen Marke mit jüngerem Zeitrang für die Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen ist, zu untersagen, soweit er die Benutzung der Marke während eines Zeitraums von fünf aufeinanderfolgenden Jahren in Kenntnis dieser Benutzung geduldet hat, es sei denn, daß die Anmeldung der Marke mit jüngerem Zeitrang bösgläubig vorgenommen worden ist.

(2) Der Inhaber einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung hat nicht das Recht, die Benutzung einer Marke im Sinne des § 4 Nr. 2 oder 3, einer geschäftlichen Bezeichnung oder eines sonstigen Rechts im Sinne des § 13 mit jüngerem Zeitrang zu untersagen, soweit er die Benutzung dieses Rechts während eines Zeitraums von fünf aufeinanderfolgenden Jahren in Kenntnis dieser Benutzung geduldet hat, es sei denn, daß der Inhaber dieses Rechts im Zeitpunkt des Rechtserwerbs bösgläubig war.

(3) In den Fällen der Absätze 1 und 2 kann der Inhaber des Rechts mit jüngerem Zeitrang die Benutzung des Rechts mit älterem Zeitrang nicht untersagen.

(4) Die Absätze 1 bis 3 lassen die Anwendung allgemeiner Grundsätze über die Verwirkung von Ansprüchen unberührt.

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zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Markengesetz - MarkenG | § 153 Schranken für die Geltendmachung von Verletzungsansprüchen


(1) Standen dem Inhaber einer vor dem 1. Januar 1995 eingetragenen oder durch Benutzung oder notorische Bekanntheit erworbenen Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung nach den bis dahin geltenden Vorschriften gegen die Benutzung der Marke, der ge

Markengesetz - MarkenG | § 119 Anwendung der Vorschriften dieses Gesetzes


Die Vorschriften dieses Gesetzes sind auf Marken, die nach der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über die Unionsmarke (ABl. L 154 vom 16.6.2017, S. 1) angemeldet oder eingetragen worden sind, in den
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Markengesetz - MarkenG | § 4 Entstehung des Markenschutzes


Der Markenschutz entsteht 1. durch die Eintragung eines Zeichens als Marke in das vom Deutschen Patent- und Markenamt geführte Register,2. durch die Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr, soweit das Zeichen innerhalb beteiligter Verkehrs

Markengesetz - MarkenG | § 13 Sonstige ältere Rechte


(1) Die Eintragung einer Marke kann gelöscht werden, wenn ein anderer vor dem für den Zeitrang der eingetragenen Marke maßgeblichen Tag ein sonstiges, nicht in den §§ 9 bis 12 aufgeführtes Recht erworben hat und dieses ihn berechtigt, die Benutzung d

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32 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 28. Juni 2018 - I ZR 236/16

bei uns veröffentlicht am 28.06.2018

- 1 - BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 236/16 Verkündet am: 28. Juni 2018 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja kein

Bundesgerichtshof Urteil, 28. Sept. 2011 - I ZR 188/09

bei uns veröffentlicht am 28.09.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 188/09 Verkündet am: 28. September 2011 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nei

Bundesgerichtshof Urteil, 09. Juni 2004 - I ZR 31/02

bei uns veröffentlicht am 09.06.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 31/02 Verkündet am: 9. Juni 2004 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Okt. 2003 - I ZR 193/97

bei uns veröffentlicht am 23.10.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 193/97 Verkündet am: 23. Oktober 2003 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: j

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Juli 2005 - I ZR 312/02

bei uns veröffentlicht am 21.07.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 312/02 Verkündet am: 21. Juli 2005 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Jan. 2012 - I ZR 17/11

bei uns veröffentlicht am 18.01.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 17/11 Verkündet am: 18. Januar 2012 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Feb. 2001 - I ZR 232/98

bei uns veröffentlicht am 15.02.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 232/98 Verkündet am: 15. Februar 2001 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Mai 2004 - I ZR 223/01

bei uns veröffentlicht am 06.05.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 223/01 Verkündet am: 6. Mai 2004 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: j

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Nov. 2018 - I ZR 126/15

bei uns veröffentlicht am 08.11.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 126/15 Verkündet am: 8. November 2018 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: n

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Sept. 2006 - I ZR 40/06

bei uns veröffentlicht am 21.09.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZR 40/06 vom 21. September 2006 in dem Rechtsstreit Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 21. September 2006 durch die Richter Dr. v. Ungern-Sternberg, Prof. Dr. Bornkamm, Pokrant, Dr. Büscher und Dr.

Bundesgerichtshof Urteil, 31. Juli 2008 - I ZR 171/05

bei uns veröffentlicht am 31.07.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 171/05 Verkündet am: 31. Juli 2008 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR

Bundesgerichtshof Urteil, 31. Juli 2008 - I ZR 21/06

bei uns veröffentlicht am 31.07.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 21/06 Verkündet am: 31. Juli 2008 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGH

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Mai 2000 - I ZR 193/97

bei uns veröffentlicht am 11.05.2000

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZR 193/97 Verkündet am: 11. Mai 2000 Führinger, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja stüssy EG Ar

Oberlandesgericht Nürnberg Endurteil, 31. Aug. 2018 - 3 U 935/17

bei uns veröffentlicht am 31.08.2018

Tenor 1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 21.04.2017, Az. 4 HK O 4124/14, teilweise abgeändert und in Ziffern III. bis V. wie folgt neu gefasst: III. Die Klägerin wird verurteilt,

Oberlandesgericht Nürnberg Endurteil, 17. März 2015 - 3 U 603/14

bei uns veröffentlicht am 17.03.2015

Tenor I. Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 28.02.2014, Az.: 4 HK O 596/13 wird zurückgewiesen. II. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Das angefochtene

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 30. Aug. 2018 - 2 C 10/17

bei uns veröffentlicht am 30.08.2018

Tatbestand 1 Die Klägerin, eine Studienrätin, wendet sich gegen die Ernennung der Beigeladenen zur Oberstudienrätin und beansprucht ihre eigene Beförderung.

Landgericht Hamburg Urteil, 13. Okt. 2016 - 327 O 359/15

bei uns veröffentlicht am 13.10.2016

Tenor 1. Die Beklagte wird unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sech

Oberlandesgericht Köln Urteil, 30. Sept. 2016 - 6 U 131/15

bei uns veröffentlicht am 30.09.2016

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das am 21. Juli 2015 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln – 81 O 152/13 – wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Verurteilung unter Nr. I.1 des landgerichtlichen Urteil

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Nov. 2015 - I ZR 50/14

bei uns veröffentlicht am 05.11.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 50/14 Verkündet am: 5. November 2015 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ne

Landgericht Hamburg Urteil, 15. Okt. 2015 - 327 O 22/15

bei uns veröffentlicht am 15.10.2015

Tenor I. Die Beklagten werden verurteilt, es bei Meidung eines Ordnungsgeldes von bis zu € 250.000,-, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr für Kfz-Tuning bzw. im Zusammenhang m

Landgericht Köln Urteil, 21. Juli 2015 - 81 O 152/13

bei uns veröffentlicht am 21.07.2015

Tenor I. Der Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu unterlassen, im geschä

Hanseatisches Oberlandesgericht Urteil, 21. Mai 2015 - 3 U 2/12

bei uns veröffentlicht am 21.05.2015

Tenor I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 1.12.2011, Gz. 327 O 143/10, wird zurückgewiesen. II. Die Kosten der Berufung fallen der Beklagten zur Last. III. Das Urteil ist ebenso wie das angegriffene Ur

Hanseatisches Oberlandesgericht Urteil, 11. Dez. 2014 - 3 U 108/12

bei uns veröffentlicht am 11.12.2014

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg, ZK 12, vom 1. Juni 2012 (Az. 312 O 409/10), berichtigt gemäß Beschluss vom 12. Juli 2012, abgeändert und die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits hat d

Landgericht Düsseldorf Urteil, 06. Aug. 2014 - 2a O 302/13

bei uns veröffentlicht am 06.08.2014

Tenor 1. Der Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu Euro 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, im Falle wiederholter

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Juli 2014 - I ZB 18/13

bei uns veröffentlicht am 10.07.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I Z B 1 8 / 1 3 Verkündet am: 10. Juli 2014 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Rechtsbeschwerdesache betreffend die Marke DE 302 12 543

Landgericht Frankenthal (Pfalz) Urteil, 15. Mai 2012 - 6 O 356/11

bei uns veröffentlicht am 15.05.2012

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Das Urteil ist für die Beklagte wegen der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig.

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 03. Nov. 2011 - 2 U 29/11

bei uns veröffentlicht am 03.11.2011

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der Vorsitzenden der 43. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Stuttgart vom 24.02.2011 wird z u r ü c k g e w i e s e n . 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfah

Oberlandesgericht Naumburg Urteil, 16. Apr. 2010 - 10 U 22/08

bei uns veröffentlicht am 16.04.2010

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das am 28. März 2008 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Magdeburg wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Landgericht Mannheim Urteil, 12. Mai 2009 - 2 O 59/09

bei uns veröffentlicht am 12.05.2009

Tenor 1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen. 2. Der Verfügungskläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 26. Okt. 2006 - 2 U 222/05

bei uns veröffentlicht am 26.10.2006

Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Vorsitzenden der 41. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Stuttgart vom 29.11.2005 wie folgt abgeändert: 1. Die Beklagte wird unter Androhung von Ordnungsgeld bis

Landgericht Stuttgart Urteil, 25. Okt. 2005 - 17 O 426/05

bei uns veröffentlicht am 25.10.2005

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Streithelfers trägt der Kläger. 3. Das Urteil ist für die Beklagte und den Streithelfer jeweils gegen Sicherheitsleistung in Höhe von

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 12. Feb. 2004 - 2 U 59/03

bei uns veröffentlicht am 12.02.2004

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 04.03.2003 geändert. 2.

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Der Markenschutz entsteht 1. durch die Eintragung eines Zeichens als Marke in das vom Deutschen Patent- und Markenamt geführte Register,2. durch die Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr, soweit das Zeichen innerhalb beteiligter Verkehrskreise als...
(1) Die Eintragung einer Marke kann gelöscht werden, wenn ein anderer vor dem für den Zeitrang der eingetragenen Marke maßgeblichen Tag ein sonstiges, nicht in den §§ 9 bis 12 aufgeführtes Recht erworben hat und dieses ihn berechtigt, die Benutzung der...