Gesetz über Rechte an Luftfahrzeugen - LuftFzgG | § 20

Gesetz über Rechte an Luftfahrzeugen - LuftFzgG | § 20
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Gesetz über Rechte an Luftfahrzeugen Inhaltsverzeichnis

Die in § 18 bestimmten Ansprüche unterliegen nicht der Verjährung.

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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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03/07/2009 12:03

Rechtsanwalt für Insolvenzrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
01/07/2009 10:41

Rechtsanwalt für Insolvenzrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
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(1) Rechte an den Gegenständen der Insolvenzmasse können nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht wirksam erworben werden, auch wenn keine Verfügung des Schuldners und keine Zwangsvollstreckung für einen Insolvenzgläubiger zugrunde liegt.
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