Ladesäulenverordnung - LSV | § 4 Punktuelles Aufladen

Der Betreiber eines Ladepunkts hat den Nutzern von elektrisch betriebenen Fahrzeugen das punktuelle Aufladen zu ermöglichen. Dies stellt er sicher, indem er

1.
an dem jeweiligen Ladepunkt keine Authentifizierung zur Nutzung fordert, und die Leistungserbringung, die die Stromabgabe beinhaltet, anbietet
a)
ohne direkte Gegenleistung, oder
b)
gegen Zahlung mittels Bargeld in unmittelbarer Nähe zum Ladepunkt, oder
2.
an dem jeweiligen Ladepunkt oder in dessen unmittelbarer Nähe
a)
die für den bargeldlosen Zahlungsvorgang erforderliche Authentifizierung ermöglicht und
b)
einen kontaktlosen Zahlungsvorgang mindestens mittels eines gängigen Debit- und Kreditkartensystems durch Vorhalten einer Karte mit der Fähigkeit zur Nahfeldkommunikation anbietet.
Im Fall von Satz 2 Nummer 2 kann die Bezahlung zusätzlich mittels eines gängigen webbasierten Systems ermöglicht werden, wenn die Menüführung auf Deutsch und Englisch verfügbar ist und mindestens eine Variante des Zugangs zu einem webbasierten Bezahlsystem kostenlos ermöglicht wird. § 270a des Bürgerlichen Gesetzbuchs bleibt unberührt.

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Referenzen - Gesetze | § 4 LSV

§ 4 LSV zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

§ 4 LSV wird zitiert von 1 anderen §§ im Ladesäulenverordnung.

Ladesäulenverordnung - LSV | § 6 Kompetenzen der Regulierungsbehörde


(1) Die Regulierungsbehörde kann die Einhaltung der technischen Anforderungen nach § 3 Absatz 1 bis 5 und der Anforderungen nach § 4 regelmäßig überprüfen. (2) Die Regulierungsbehörde kann verlangen, dass ein Ladepunkt nachgerüstet wird, wenn ein
§ 4 LSV zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 270a Vereinbarungen über Entgelte für die Nutzung bargeldloser Zahlungsmittel


Eine Vereinbarung, durch die der Schuldner verpflichtet wird, ein Entgelt für die Nutzung einer SEPA-Basislastschrift, einer SEPA-Firmenlastschrift, einer SEPA-Überweisung oder einer Zahlungskarte zu entrichten, ist unwirksam. Satz 1 gilt für die Nut

Referenzen - Urteile | § 4 LSV

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1 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 4 LSV.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 06. Okt. 2016 - 5 Sa 100/16

bei uns veröffentlicht am 06.10.2016

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 26. Januar 2016, Az. 2 Ca 1514/15, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien stre

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Eine Vereinbarung, durch die der Schuldner verpflichtet wird, ein Entgelt für die Nutzung einer SEPA-Basislastschrift, einer SEPA-Firmenlastschrift, einer SEPA-Überweisung oder einer Zahlungskarte zu entrichten, ist unwirksam. Satz 1 gilt für die Nutzung von...