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§ 23Amtlich · § 5 UrhG

Berichtspflicht hinsichtlich der angelandeten Gasarten

Zeitreise: 16.11.2022

Der Betreiber einer LNG-Anlage ist verpflichtet, der Bundesnetzagentur auf Verlangen einmal jährlich darüber Bericht zu erstatten, welche Gasarten in welchen Mengen in der von ihm betriebenen LNG-Anlage angelandet wurden.

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