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§ 10Amtlich · § 5 UrhG

Recht des Nutzers zum Handel auf dem Sekundärmarkt

Zeitreise: 16.11.2022§ 11 ›

Jeder Nutzer hat das Recht, seine kontrahierten Kapazitäten von LNG-Anlagen nach Maßgabe der folgenden Regelungen auf dem Sekundärmarkt zu handeln.

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