§ 10Amtlich · § 5 UrhG
Recht des Nutzers zum Handel auf dem Sekundärmarkt
Zeitreise: 16.11.2022§ 11 ›
Jeder Nutzer hat das Recht, seine kontrahierten Kapazitäten von LNG-Anlagen nach Maßgabe der folgenden Regelungen auf dem Sekundärmarkt zu handeln.
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