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§ 2Amtlich · § 5 UrhG

Gleichheit der Eigentumsformen

Zeitreise: 10.08.2021‹ § 1§ 3 ›

Alle Eigentums- und Wirtschaftsformen, die bäuerlichen Familienwirtschaften und freiwillig von den Bauern gebildete Genossenschaften sowie andere landwirtschaftliche Unternehmen erhalten im Wettbewerb Chancengleichheit.

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