Kriegsdienstverweigerungsgesetz - KDVG 2003 | § 10 Verwaltungsgerichtliches Verfahren

(1) Im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht und dem Bundesverwaltungsgericht gelten die §§ 8 und 9 Abs. 2 entsprechend. § 67 der Verwaltungsgerichtsordnung bleibt unberührt.

(2) Die Berufung gegen ein Urteil und die Beschwerde gegen eine andere Entscheidung des Verwaltungsgerichts sind ausgeschlossen. Das gilt nicht für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision nach § 135 in Verbindung mit § 133 der Verwaltungsgerichtsordnung und die Beschwerde gegen Beschlüsse über den Rechtsweg nach § 17a Abs. 2 und 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes. Auf die Beschwerde gegen Beschlüsse über den Rechtsweg ist § 17a Abs. 4 Satz 4 bis 6 des Gerichtsverfassungsgesetzes entsprechend anzuwenden.

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Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 67


(1) Die Beteiligten können vor dem Verwaltungsgericht den Rechtsstreit selbst führen. (2) Die Beteiligten können sich durch einen Rechtsanwalt oder einen Rechtslehrer an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eines Mitgliedstaate

Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 133


(1) Die Nichtzulassung der Revision kann durch Beschwerde angefochten werden. (2) Die Beschwerde ist bei dem Gericht, gegen dessen Urteil Revision eingelegt werden soll, innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils einzulegen.

Gerichtsverfassungsgesetz - GVG | § 17a


(1) Hat ein Gericht den zu ihm beschrittenen Rechtsweg rechtskräftig für zulässig erklärt, sind andere Gerichte an diese Entscheidung gebunden. (2) Ist der beschrittene Rechtsweg unzulässig, spricht das Gericht dies nach Anhörung der Parteien von Am

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18 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht München Urteil, 18. Okt. 2016 - M 4 K 14.2436

bei uns veröffentlicht am 18.10.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger begehrt seine Anerkennung als

Verwaltungsgericht München Urteil, 13. Dez. 2016 - M 4 K 15.4018

bei uns veröffentlicht am 13.12.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. IV. Die Revision wird nicht zugelassen. Ta

Verwaltungsgericht München Urteil, 01. Apr. 2014 - 4 K 13.1787

bei uns veröffentlicht am 01.04.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. IV. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbesta

Verwaltungsgericht München Beschluss, 08. Nov. 2016 - M 4 K 16.4776

bei uns veröffentlicht am 08.11.2016

Tenor Das Verwaltungsgericht München erklärt sich für örtlich unzuständig und verweist den Rechtsstreit an das Verwaltungsgericht Münster. Gründe Das angerufene Verwaltungsgericht München ist für die Klage örtl

Verwaltungsgericht München Urteil, 03. Juni 2014 - M 4 K 14.1308

bei uns veröffentlicht am 03.06.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. IV. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand D

Verwaltungsgericht München Urteil, 25. Feb. 2014 - M 4 K 13.3980

bei uns veröffentlicht am 25.02.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. IV. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 12. Dez. 2017 - 6 B 30/17

bei uns veröffentlicht am 12.12.2017

Gründe I 1 Der Kläger ist Soldat auf Zeit und begehrt seine Anerkennung als Kriegsdienstverweig

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 15. Aug. 2017 - 4 B 38/17

bei uns veröffentlicht am 15.08.2017

Gründe 1 Die Beschwerde ist unzulässig. 2 1. Dies gilt bereits desh

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 20. Juli 2017 - 12 A 313/15

bei uns veröffentlicht am 20.07.2017

Tenor Die Klage wird abgewiesen Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von

Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 03. März 2016 - 1 K 523/15

bei uns veröffentlicht am 03.03.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstre

Verwaltungsgericht Münster Urteil, 19. Nov. 2015 - 5 K 2129/14

bei uns veröffentlicht am 19.11.2015

Tenor Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben vom 7. Juli 2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 16. September 2014 verpflichtet, den Kläger als Kriegsdienstverweig

Verwaltungsgericht Trier Urteil, 10. Nov. 2015 - 1 K 2618/15.TR

bei uns veröffentlicht am 10.11.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % de

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 26. Juni 2014 - 6 B 17/14

bei uns veröffentlicht am 26.06.2014

Tenor Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichts Minden vom 14. Januar 2014 wird zurückgewiesen.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 13. Juni 2014 - 6 B 32/14

bei uns veröffentlicht am 13.06.2014

Tenor Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 25. Februar 2014 wird zurückgewiesen.

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 11. Apr. 2014 - 8 K 6656/12

bei uns veröffentlicht am 11.04.2014

Tenor Die Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben vom 2. August  2012 und des Widerspruchsbescheides vom 12. November  2012 verpflichtet, den Kläger als Kriegsdienstverwe

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 02. Dez. 2013 - 6 B 30/13

bei uns veröffentlicht am 02.12.2013

Gründe 1 Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision ist begründet. Das angefochtene Urteil kann auf dem ordnungsgemäß dargelegten Verfahrensfehler

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 20. Apr. 2011 - 6 B 69/10, 6 B 69/10 (6 C 11/11)

bei uns veröffentlicht am 20.04.2011

Gründe 1 Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision ist begründet. Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung (§ 10 Abs. 2 Satz 1 und 2 KDVG i.V.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 13. Sept. 2010 - 6 B 31/10

bei uns veröffentlicht am 13.09.2010

Gründe 1 Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision ist begründet. Das angefochtene Urteil beruht auf dem ordnungsgemäß dargelegten Verfahrensfehle

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(1) Hat ein Gericht den zu ihm beschrittenen Rechtsweg rechtskräftig für zulässig erklärt, sind andere Gerichte an diese Entscheidung gebunden. (2) Ist der beschrittene Rechtsweg unzulässig, spricht das Gericht dies nach Anhörung der Parteien von Amts wegen aus...