Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz - JVEG | § 20 Entschädigung für Zeitversäumnis
Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten Inhaltsverzeichnis
Die Entschädigung für Zeitversäumnis beträgt 4 Euro je Stunde, soweit weder für einen Verdienstausfall noch für Nachteile bei der Haushaltsführung eine Entschädigung zu gewähren ist, es sei denn, dem Zeugen ist durch seine Heranziehung ersichtlich kein Nachteil entstanden.
Referenzen - Gesetze | § 118 GWB
§ 118 GWB zitiert oder wird zitiert von 1 §§.
§ 118 GWB wird zitiert von 1 anderen §§ im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen.
Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz - JVEG | § 19 Grundsatz der Entschädigung
(1) Zeugen erhalten als Entschädigung 1. Fahrtkostenersatz (§ 5),2. Entschädigung für Aufwand (§ 6),3. Ersatz für sonstige Aufwendungen (§ 7),4. Entschädigung für Zeitversäumnis (§ 20),5. Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung (§ 21) so
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Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Aug. 2017 - XII ZB 429/16
bei uns veröffentlicht am 16.08.2017
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 429/16 vom 16. August 2017 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG § 61 Abs. 1; JVEG § 20 Zur Bewertung des vom Auskunftspflichtigen aufzuwendenden Zeitaufwands
Bundesgerichtshof Beschluss, 27. März 2019 - XII ZB 564/18
bei uns veröffentlicht am 27.03.2019
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 564/18 vom 27. März 2019 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG § 61 Ist ein Beteiligter zur Belegvorlage verpflichtet worden und umfasst diese Verpflichtung die Besc
Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Sept. 2010 - XII ZB 49/09
bei uns veröffentlicht am 29.09.2010
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 49/09 vom 29. September 2010 in der Familiensache Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 29. September 2010 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Hahne und die Richter Weber-Monecke, Dr. Klinkhammer, Schil
Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Dez. 2008 - VI ZB 63/07
bei uns veröffentlicht am 02.12.2008
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VI ZB 63/07 vom 2. Dezember 2008 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 91 Abs. 1 Satz 2 Einer juristischen Person kann wegen der Teilnahme ihres Geschäftsführers an einem Geric
Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Feb. 2008 - IV ZB 14/07
bei uns veröffentlicht am 20.02.2008
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZB 14/07 vom 20. Februar 2008 in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durch die Richter Seiffert, Dr. Schlichting, Wendt, Felsch und Dr. Franke am 20. Februar 2008 beschlossen: Die Recht
Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Jan. 2012 - VII ZB 60/09
bei uns veröffentlicht am 26.01.2012
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VII ZB 60/09 vom 26. Januar 2012 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 91 Abs. 1 Satz 2; JVEG §§ 20, 22 Einer Partei, die zur notwendigen Wahrnehmung von Terminen (hier: Geri
Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Juli 2014 - IV ZB 37/13
bei uns veröffentlicht am 29.07.2014
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZB37/13 vom 29. Juli 2014 in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Vorsitzende Richterin Mayen, die Richter Wendt, Felsch, Lehmann und die Richterin Dr. Brockmöller am 29. Juli
Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Dez. 2019 - III ZB 28/19
bei uns veröffentlicht am 19.12.2019
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZB 28/19 vom 19. Dezember 2019 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Rechenschaftslegung, Beschwer ZPO § 511 Abs. 2 Nr. 1 Die zur Auskunftserteilung oder Rechnungslegung verurte
Bundesgerichtshof Beschluss, 23. März 2011 - XII ZB 436/10
bei uns veröffentlicht am 23.03.2011
[Link] http://www.juris.de/jportal/portal/t/2165/page/jurisw.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=2&fromdoctodoc=yes&doc.id=JURE080012493&doc.part=K&doc.price=0.0
Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Nov. 2011 - V ZB 134/11
bei uns veröffentlicht am 17.11.2011
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 134/11 vom 17. November 2011 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 91 Abs. 1; WEG § 21 Abs. 7 Eine Sondervergütung des Verwalters für die Bearbeitung eines Rechtsstreits
Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Jan. 2009 - IV ZB 35/08
bei uns veröffentlicht am 21.01.2009
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZB 35/08 vom 21. Januar 2009 in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durch die Richter Seiffert, Dr. Schlichting, Wendt, die Richterin Dr. Kessal-Wulf und den Richter Felsch am 21. Januar 20
Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Apr. 2008 - XII ZB 192/06
bei uns veröffentlicht am 16.04.2008
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 192/06 vom 16. April 2008 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 139 Hat ein Gericht die Partei eindeutig und unmissverständlich auf die einschlägige Rechtsprechung des Bundesge
Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Nov. 2012 - XII ZB 620/11
bei uns veröffentlicht am 28.11.2012
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 620/11 vom 28. November 2012 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 1379, 260 Abs. 2; FamFG § 61 Abs. 1 a) Ist weder dargetan noch ersichtlich, dass die Erteilung der
Bundesgerichtshof Beschluss, 01. Okt. 2008 - IV ZB 27/07
bei uns veröffentlicht am 01.10.2008
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZB 27/07 vom 1. Oktober 2008 in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durch den Vorsitzenden Richter Terno, die Richter Dr. Schlichting, Seiffert, die Richterin Dr. Kessal-Wulf und den Richter
Bayerisches Landessozialgericht Endurteil, 29. Nov. 2016 - L 15 RF 34/16
bei uns veröffentlicht am 29.11.2016
Tenor
Die Entschädigung des Antragstellers für die Wahrnehmung des Termins vor dem Bayer. Landessozialgericht am 21.07.2016 wird auf 38,75 € festgesetzt.
Gründe
I. Der Antragsteller begehrt eine Entschäd
Bayerisches Landessozialgericht Endurteil, 24. Nov. 2016 - L 15 RF 31/16
bei uns veröffentlicht am 24.11.2016
Tenor
I.
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren der gerichtlichen Festsetzung der Entschädigung wegen des Gerichtstermins am 23.06.2016 wird abgelehnt.
II.
Die Entschädigung des Antragstel
Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 11. Nov. 2016 - L 15 RF 26/16
bei uns veröffentlicht am 11.11.2016
Tenor
Die Entschädigung wegen des Erscheinens des Herrn A. beim Gerichtstermin am 30.10.2014 wird auf 218,50 EUR festgesetzt.
Gründe
I. Die Antragstellerin begehrt aus abgetretenem Recht eine Entschädigung nach
Bayerisches Landessozialgericht Vorbehaltsurteil, 29. Juni 2015 - L 15 SF 218/15
bei uns veröffentlicht am 29.06.2015
Gründe
I.
Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Beschwerde im Beschluss des Sozialgerichts Nürnberg vom 29. Juni 2015, Az.: S 17 RF 31/15, wird als unzulässig verworfen.
II.
Die Beschwerdeführerin trägt die Kosten des
Bayerisches Landessozialgericht Vorbehaltsurteil, 18. Juli 2016 - L 15 SF 176/16
bei uns veröffentlicht am 18.07.2016
Tenor
Der Beschluss des Sozialgerichts Landshut vom 31. März 2016 wird dahingehend abgeändert, dass die Entschädigung für das Erscheinen beim Gerichtstermin am 22. September 2014 statt auf 77,50 EUR auf 79,50 EUR festgesetzt wird. Im Übrige
Bayerisches Landessozialgericht Vorbehaltsurteil, 27. Juli 2016 - L 15 RF 9/16
bei uns veröffentlicht am 27.07.2016
Tenor
Die Entschädigung des Antragstellers für die Teilnahme an der mündlichen Verhandlung am 21.10.2014 wird auf 57,55 EUR festgesetzt.
Tatbestand
I.
Streitig ist die Höhe der Entschädigung nach dem Justizvergü
Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 14. Sept. 2015 - L 15 RF 25/15
bei uns veröffentlicht am 14.09.2015
Tenor
Die Entschädigung der Antragstellerin für die Teilnahme am Erörterungstermin am 09.02.2015 wird auf 37,25 € festgesetzt.
Gründe
I.
Die Antragstellerin begehrt eine Entschädigung nach dem Justizvergü
Bayerisches Landessozialgericht Endurteil, 09. Mai 2016 - L 15 RF 4/16
bei uns veröffentlicht am 09.05.2016
Tenor
Die Entschädigung des Antragstellers für die Teilnahme an der gerichtlich angeordneten Begutachtung am 21.10.2015 wird auf 108,50 € festgesetzt.
Gründe
I.
Streitig ist die Höhe der Entschädigung na
Bayerisches Landessozialgericht Endurteil, 01. März 2016 - L 15 RF 28/15
bei uns veröffentlicht am 01.03.2016
Tenor
I.
Die Entschädigung des Antragstellers für die Teilnahme am Güterichtertermin am 11.03.2014 wird auf 126,- € festgesetzt.
II.
Der Antragsteller hat 100,- € wegen zu viel ausgezahlter Entschädigung an d
Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 18. Feb. 2016 - L 15 SF 208/15
bei uns veröffentlicht am 18.02.2016
Tenor
Der Beschluss des Sozialgerichts Regensburg vom 10. Dezember 2014 wird dahingehend abgeändert, dass die Entschädigung für das Erscheinen beim Gerichtstermin am 26. Februar 2014 auf 123,95 €, festgesetzt wird. Im Übrigen wird di
Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 25. Jan. 2016 - W 1 M 15.1117
bei uns veröffentlicht am 25.01.2016
Tenor
Der Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 6. Oktober 2015 wird in Ziffer III. dahingehend geändert, dass der zu erstattende Betrag gemäß § 104 ZPO ab 2. Juli 2015 mit f
Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 21. Okt. 2015 - L 15 RF 38/15
bei uns veröffentlicht am 21.10.2015
Gründe
Die Entschädigung des Antragstellers für die Teilnahme an der mündlichen Verhandlung am 15.04.2015 wird auf 109,30 € festgesetzt.
G r ü n d e :
I. Der Antragsteller begehrt eine Entschädigung nach dem Justizvergütung
Bayerisches Landessozialgericht Endurteil, 22. Okt. 2015 - L 15 RF 24/15
bei uns veröffentlicht am 22.10.2015
Gründe
Die Entschädigung der Antragstellerin wegen des Gerichtstermins am 22.04.2015 wird auf 43,75 € festgesetzt.
G r ü n d e :
I. Die Antragstellerin begehrt eine Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigun
Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 09. Dez. 2014 - L 15 SF 313/14
bei uns veröffentlicht am 09.12.2014
Tenor
Die Entschädigung des Antragstellers für die Teilnahme am Erörterungstermin am 07.11.2014 wird auf 105,85 € festgesetzt.
Gründe
I.
Der Antragsteller begehrt eine Entschädigung nach dem Justizvergütu
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 07. Jan. 2015 - 10 C 14.2629
bei uns veröffentlicht am 07.01.2015
Tenor
I.
Die Beschwerde wird verworfen.
II.
Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei, Kosten werden nicht erstattet.
Gründe
I.
Mit Kostenrechnung vom 23. Oktober 2014 setzte das Verwaltungsgericht
Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 08. Apr. 2015 - L 15 SF 387/13
bei uns veröffentlicht am 08.04.2015
Tenor
Die Entschädigung des Antragstellers für die Teilnahme an der Güteverhandlung am 08.11.2013 wird auf 47,70 € festgesetzt.
Gründe
I.
Der Antragsteller begehrt eine Entschädigung nach dem Justizvergüt
Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 16. Apr. 2015 - L 15 SF 330/14
bei uns veröffentlicht am 16.04.2015
Tenor
Die Entschädigung des Antragstellers für die Teilnahme an der mündlichen Verhandlung am 15.10.2014 wird auf 105,40 € festgesetzt.
Gründe
I.
Der Antragsteller begehrt eine Entschädigung nach dem Just
Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 14. Jan. 2015 - L 15 SF 239/12 B
bei uns veröffentlicht am 14.01.2015
Gründe
I.
Der beschwerdeführende Bezirksrevisor (im Folgenden: Beschwerdeführer) beanstandet die vom Sozialgericht festgesetzte Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) für das Erscheinen bei eine
Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 04. Nov. 2014 - L 15 SF 198/14
bei uns veröffentlicht am 04.11.2014
Tenor
Die Entschädigung des Antragstellers für die Wahrnehmung des Termins zur Begutachtung am 04.07.2013 wird auf 154,50 € festgesetzt.
Gründe
I.
Der Antragsteller begehrt eine Entschädigung wegen der Wa
Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 06. Mai 2015 - L 15 RF 9/15
bei uns veröffentlicht am 06.05.2015
Tenor
Die Entschädigung des Antragstellers für die Teilnahme an der mündlichen Verhandlung am 28.11.2013 wird auf 43,75 € festgesetzt.
Gründe
I.
Der Antragsteller begehrt eine Entschädigung nach dem Just
Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 03. Juni 2014 - L 15 SF 402/13 E
bei uns veröffentlicht am 03.06.2014
Gründe
I.
Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin begehrt die Erstattung von Kosten für eine Begleitung zu einem Erörterungstermin nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).
In dem am Sozialgericht Bayre
Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 08. Mai 2014 - L 15 SF 42/12
bei uns veröffentlicht am 08.05.2014
Gründe
I.
Die Antragstellerin begehrt eine Entschädigung wegen der Wahrnehmung zweier gerichtlich angeordneter Begutachtungstermine nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).
In dem am Bayerischen Landessoz
Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 19. Mai 2014 - L 15 SF 30/14
bei uns veröffentlicht am 19.05.2014
Gründe
I.
Die Antragstellerin begehrt eine Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) wegen der Teilnahme an einem Gerichtstermin. Insbesondere geht es um die Frage, ob eine Entschädigung für Verdie
Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 21. Mai 2014 - L 15 SF 137/13
bei uns veröffentlicht am 21.05.2014
Gründe
I.
Der Antragsteller begehrt eine Entschädigung wegen der Wahrnehmung eines gerichtlich angeordneten Begutachtungstermins nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).
In dem am Bayerischen Landessozial
Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 14. Mai 2014 - L 15 SF 122/13
bei uns veröffentlicht am 14.05.2014
Gründe
I.
Der Antragsteller begehrt eine Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) wegen der Teilnahme an einem Gerichtstermin.
In dem am Bayerischen Landessozialgericht (Bayer. LSG) unter dem
Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 15. Mai 2014 - L 15 SF 118/14
bei uns veröffentlicht am 15.05.2014
Gründe
I.
Der Antragsteller begehrt eine Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) wegen der Teilnahme an einem Gerichtstermin.
In dem am Bayerischen Landessozialgericht (LSG) unter dem Aktenz
Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Sept. 2018 - XII ZB 588/17
bei uns veröffentlicht am 12.09.2018
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 588/17 vom 12. September 2018 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG § 61 Abs. 1 Zum Wert des Beschwerdegegenstandes bei einer Verpflichtung zur Auskunftserteil
Bundesgerichtshof Beschluss, 04. Juli 2018 - XII ZB 82/18
bei uns veröffentlicht am 04.07.2018
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 82/18 vom 4. Juli 2018 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG § 61 Abs. 1 a) Die Beschwer eines zur Auskunft verpflichteten Antragsgegners bemisst sich nach seinem In
Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Jan. 2018 - XII ZB 451/17
bei uns veröffentlicht am 10.01.2018
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 451/17 vom 10. Januar 2018 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG § 61 Abs. 1; JVEG § 20 Zur Bewertung des vom Auskunftspflichtigen aufzuwendenden Zeitaufwands ist au
Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Juli 2017 - XII ZB 66/17
bei uns veröffentlicht am 19.07.2017
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 66/17 vom 19. Juli 2017 in der Familiensache ECLI:DE:BGH:2017:190717BXIIZB66.17.0 Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 19. Juli 2017 durch den Vorsitzenden Richter Dose und die Richter Prof. Dr. Kl
Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Urteil, 13. Juli 2017 - 4 K 1131/16.NW
bei uns veröffentlicht am 13.07.2017
Tenor
Die Beklagte wird in Abänderung des Widerspruchsbescheids des Kreisrechtsausschusses der Kreisverwaltung Bad Dürkheim vom 14. November 2016 verpflichtet, im Wege der Kostenfestsetzung den Klägern Aufwendungen im Widerspruchsverfahren ge
Bundesgerichtshof Beschluss, 08. März 2017 - XII ZB 471/16
bei uns veröffentlicht am 08.03.2017
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 471/16 vom 8. März 2017 in der Familiensache ECLI:DE:BGH:2017:080317BXIIZB471.16.0 Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 8. März 2017 durch den Vorsitzenden Richter Dose und die Richter Dr. Kl
Landgericht Heilbronn Beschluss, 21. Okt. 2016 - 8 Qs 31/16
bei uns veröffentlicht am 21.10.2016
Tenor
1. Auf die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 6. Juli 2016 werden hinsichtlich der dem Beschwerdeführer entstandenen, aus der Landeskasse zu erstattenden notwendigen
Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 17. Aug. 2016 - 2 Ws 308/16
bei uns veröffentlicht am 17.08.2016
Tenor
Die Beschwerde des sachverständigen Zeugen K. gegen den Beschluss des Einzelrichters der 1. großen Strafkammer des Landgerichts Koblenz vom 3. Juni 2016 wird als unbegründet verworfen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; au
Sozialgericht Karlsruhe Beschluss, 15. Juli 2016 - S 1 KO 2283/16
bei uns veröffentlicht am 15.07.2016
Tenor
Die Entschädigung des Antragstellers für seine schriftliche Auskunft vom 30. Juni 2016 im Verfahrens S x SB .../16 wird in Übereinstimmung mit der Kostenbeamtin auf 6,95 EUR festgesetzt.Dieser Beschluss ergeht gebührenfrei; Kosten werden nicht
Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 30. Mai 2016 - 8 W 167/16
bei uns veröffentlicht am 30.05.2016
Tenor
1. Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der Rechtspflegerin des Landgerichts Tübingen vom 8. März 2016, Az. 7 O 354/12, wird
zurückgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahre