Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen - IndMetAusbV 2007 | § 1 Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe
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Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen Inhaltsverzeichnis
Die Ausbildungsberufe
- 1.
Anlagenmechaniker/Anlagenmechanikerin, - 2.
Industriemechaniker/Industriemechanikerin, - 3.
Konstruktionsmechaniker/Konstruktionsmechanikerin, - 4.
Werkzeugmechaniker/Werkzeugmechanikerin, - 5.
Zerspanungsmechaniker/Zerspanungsmechanikerin
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1 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
(1) Als Grundlage für eine geordnete und einheitliche Berufsausbildung kann das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie oder das sonst zuständige Fachministerium im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung durch Rechtsver
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1 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
published on 06.09.2007 00:00
Tenor
Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen Einberufungsbescheid des Kreiswehrersatzamts U. vom 30.5.2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids der Wehrbereichsverwaltung Süd vom 6.7.2007 wird angeordnet.
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