Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen - IndMetAusbV 2007 | § 1 Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe

Die Ausbildungsberufe

1.
Anlagenmechaniker/Anlagenmechanikerin,
2.
Industriemechaniker/Industriemechanikerin,
3.
Konstruktionsmechaniker/Konstruktionsmechanikerin,
4.
Werkzeugmechaniker/Werkzeugmechanikerin,
5.
Zerspanungsmechaniker/Zerspanungsmechanikerin
werden gemäß § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.

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Berufsbildungsgesetz - BBiG 2005 | § 4 Anerkennung von Ausbildungsberufen


(1) Als Grundlage für eine geordnete und einheitliche Berufsausbildung kann das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie oder das sonst zuständige Fachministerium im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung durch Rechtsver

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Verwaltungsgericht Sigmaringen Beschluss, 06. Sept. 2007 - 1 K 1119/07

bei uns veröffentlicht am 06.09.2007

Tenor Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen Einberufungsbescheid des Kreiswehrersatzamts U. vom 30.5.2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids der Wehrbereichsverwaltung Süd vom 6.7.2007 wird angeordnet.

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(1) Als Grundlage für eine geordnete und einheitliche Berufsausbildung kann das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie oder das sonst zuständige Fachministerium im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung durch Rechtsverordnung, die...