Zum Inhalt springen
Ansicht Kontext.
§ 4Amtlich · § 5 UrhG

Gliederung der Prüfung

Zeitreise: 18.12.2020

Die Prüfung nach § 2 Nummer 1 gliedert sich in zwei aufeinander aufbauende Prüfungsteile: 1. Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ nach § 6 und 2. Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ nach § 13.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

Für diese Vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.

Als Anwältin oder Anwalt mitbewerten & eigene LKG-Reputation (ρ) stärken

Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.