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§ 2Amtlich · § 5 UrhG

Teile des Fortbildungsabschlusses

Zeitreise: 18.12.2020

Für den anerkannten Fortbildungsabschluss „Geprüfter Industriemeister–Fachrichtung Printmedien-Bachelor Professional in Print“ oder „Geprüfte Industriemeisterin–Fachrichtung Printmedien-Bachelor Professional in Print“ ist Folgendes erforderlich: 1. das erfolgreiche Ablegen der im Rahmen dieser Verordnung geregelten Prüfung sowie 2. der Nachweis des Erwerbs der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen nach Maßgabe des § 3.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

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