(1) Eine Ausübungsberechtigung für zulassungspflichtige Handwerke, ausgenommen in den Fällen der Nummern 12 und 33 bis 37 der Anlage A, erhält, wer

1.
eine Gesellenprüfung in dem zu betreibenden zulassungspflichtigen Handwerk oder in einem mit diesem verwandten zulassungspflichtigen Handwerk oder eine Abschlussprüfung in einem dem zu betreibenden zulassungspflichtigen Handwerk entsprechenden anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und
2.
in dem zu betreibenden zulassungspflichtigen Handwerk oder in einem mit diesem verwandten zulassungspflichtigen Handwerk oder in einem dem zu betreibenden zulassungspflichtigen Handwerk entsprechenden Beruf eine Tätigkeit von insgesamt sechs Jahren ausgeübt hat, davon insgesamt vier Jahre in leitender Stellung. Eine leitende Stellung ist dann anzunehmen, wenn dem Gesellen eigenverantwortliche Entscheidungsbefugnisse in einem Betrieb oder in einem wesentlichen Betriebsteil übertragen worden sind. Der Nachweis hierüber kann durch Arbeitszeugnisse, Stellenbeschreibungen oder in anderer Weise erbracht werden. Im Falle einer Gleichwertigkeitsfeststellung nach § 40a wird nur die Berufserfahrung nach Erteilung derselben berücksichtigt.
3.
Die ausgeübte Tätigkeit muss zumindest eine wesentliche Tätigkeit des zulassungspflichtigen Handwerks umfasst haben, für das die Ausübungsberechtigung beantragt wurde.

(1a) Die für die selbständige Handwerksausübung erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse gelten in der Regel durch die Berufserfahrung nach Absatz 1 Nr. 2 als nachgewiesen. Soweit dies nicht der Fall ist, sind die erforderlichen Kenntnisse durch Teilnahme an Lehrgängen oder auf sonstige Weise nachzuweisen.

(2) Die Ausübungsberechtigung wird auf Antrag des Gewerbetreibenden von der höheren Verwaltungsbehörde nach Anhörung der Handwerkskammer zu den Voraussetzungen des Absatzes 1 erteilt. Im Übrigen gilt § 8 Abs. 3 Satz 2 bis 5 und Abs. 4 entsprechend.

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zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Handwerksordnung - HwO | § 7


(1) Als Inhaber eines Betriebs eines zulassungspflichtigen Handwerks wird eine natürliche oder juristische Person oder eine Personengesellschaft in die Handwerksrolle eingetragen, wenn der Betriebsleiter die Voraussetzungen für die Eintragung in die

Handwerksordnung - HwO | § 124b


Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung die nach diesem Gesetz den höheren Verwaltungsbehörden oder den sonstigen nach Landesrecht zuständigen Behörden übertragenen Zuständigkeiten nach den §§ 7a, 7b, 8, 9, 22b, 23, 24 und 42v
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Handwerksordnung - HwO | § 8


(1) In Ausnahmefällen ist eine Bewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle (Ausnahmebewilligung) zu erteilen, wenn die zur selbständigen Ausübung des von dem Antragsteller zu betreibenden zulassungspflichtigen Handwerks notwendigen Kenntnisse un

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16 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht München Urteil, 17. März 2015 - M 16 K 14.4263

bei uns veröffentlicht am 17.03.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. D ie Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsl

Verwaltungsgericht München Urteil, 21. Feb. 2017 - M 16 K 16.2083

bei uns veröffentlicht am 21.02.2017

Tenor I. Die Klagen werden abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegu

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 19. Apr. 2018 - RO 5 K 16.851

bei uns veröffentlicht am 19.04.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens III. Das Urteil ist in Ziffer II. vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger begehrt die Erteilung einer Ausübung

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 30. Nov. 2017 - RO 5 K 15.1955

bei uns veröffentlicht am 30.11.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Mit seiner Klage will der Kläger die Erteilun

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 18. Juni 2015 - Au 5 K 15.123

bei uns veröffentlicht am 18.06.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Augsburg Au 5 K 15.123 Im Namen des Volkes Urteil vom 18. Juni 2015 5. Kammer Sachgebiets-Nr. 422 Hauptpunkte: Verpflichtungsklage; Allgemeines Rechtschutzbedü

Oberlandesgericht Naumburg Urteil, 14. Jan. 2016 - 4 U 52/15

bei uns veröffentlicht am 14.01.2016

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das am 3. Juli 2015 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Magdeburg wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Dieses und das angefochtene Urtei

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 13. Mai 2015 - 8 C 12/14

bei uns veröffentlicht am 13.05.2015

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt die Erteilung einer Ausübungsberechtigung nach § 7b Handwerksordnung (HwO) für das Maler- und Lackiererhandwerk.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 10. Sept. 2014 - 10 AZR 959/13

bei uns veröffentlicht am 10.09.2014

Tenor 1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 2. Oktober 2013 - 18 Sa 230/13 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 10. Sept. 2014 - 10 AZR 958/13

bei uns veröffentlicht am 10.09.2014

Tenor 1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 2. Oktober 2013 - 18 Sa 229/13 - wird zurückgewiesen.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 09. Apr. 2014 - 8 C 50/12

bei uns veröffentlicht am 09.04.2014

Tatbestand 1 Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Kläger verschiedene Tätigkeiten aus dem Bereich des Maler- und Lackiererhandwerks ohne Eintragung in die Handw

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 30. Jan. 2014 - 9 K 5862/12

bei uns veröffentlicht am 30.01.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 1Tatbestand2Der am 00.00.1971 geborene Kläger begehrt die Erteilung einer Ausnahmebewilligung für das Kraftfahrzeugtechnikerhandwerk.3Nachdem der Kläger zunächst eine Ausbi

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 22. Jan. 2013 - 6 S 1365/12

bei uns veröffentlicht am 22.01.2013

Tenor Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 19. April 2012 - 9 K 1254/10 - wird abgelehnt.Der Kläger trägt die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens.Der Streitwert für das Berufun

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 30. Okt. 2012 - 6 A 10702/12

bei uns veröffentlicht am 30.10.2012

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Der Kläger begehrt die

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 31. Aug. 2011 - 8 C 8/10

bei uns veröffentlicht am 31.08.2011

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt gegenüber der beklagten Handwerkskammer festzustellen, dass sie berechtigt ist, den Beruf der Friseurin mit den im Klageantrag aufgezäh

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 31. Aug. 2011 - 8 C 9/10

bei uns veröffentlicht am 31.08.2011

Tatbestand 1 Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Kläger verschiedene Arbeiten im Dach- und Fassadenbereich - hilfsweise den Beruf des Dachdeckers insgesamt - o

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 15. Dez. 2010 - 8 C 49/09

bei uns veröffentlicht am 15.12.2010

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen ein Auskunftsbegehren der Beklagten. 2

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(1) In Ausnahmefällen ist eine Bewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle (Ausnahmebewilligung) zu erteilen, wenn die zur selbständigen Ausübung des von dem Antragsteller zu betreibenden zulassungspflichtigen Handwerks notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten...