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§ 8bAmtlich · § 5 UrhG

Bestandteile des Auswahlverfahrens

Zeitreise: 11.03.2026‹ § 8

Das Auswahlverfahren besteht aus 1. einem schriftlichen Teil und 2. einem mündlichen Teil.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

Für vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.

Als Anwältin oder Anwalt mitbewerten & eigene LKG-Reputation (ρ) stärken

Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.