HIV-Hilfegesetz - HIVHG | § 17 Steuerfreiheit, Anrechnung auf andere Leistungen

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(1) Die Leistungen der Stiftung werden nicht auf andere Leistungen aus öffentlichen Mitteln angerechnet und auch nicht bei der gesetzlich vorgesehenen Ermittlung von Einkommen und Vermögen berücksichtigt.

(2) Die Ansprüche auf Leistungen der Stiftung können nicht übertragen, verpfändet oder gepfändet werden.

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published on 04/07/2018 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES BESCHLUSS XII ZB 448/17 Verkündet am: 4. Juli 2018 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nei
published on 18/02/2015 00:00

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. Tatbestand  1 Die Klägerin wendet sich gegen die Rückforderung von Ausbildungsförderung.2 Die Klägerin studiert an der Universität Innsbruck. S
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