Heilpraktikergesetz - HeilprG | § 5
Wer, ohne zur Ausübung des ärztlichen Berufs berechtigt zu sein und ohne eine Erlaubnis nach § 1 zu besitzen, die Heilkunde ausübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Referenzen - Gesetze |
zitiert oder wird zitiert von 1 §§.
zitiert 1 andere §§ aus dem .
Heilpraktikergesetz - HeilprG | § 1
(1) Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis.
(2) Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung vo
15 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .
Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Jan. 2012 - 1 StR 45/11
bei uns veröffentlicht am 25.01.2012
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 45/11 vom 25. Januar 2012 BGHSt: ja BGHR: ja Nachschlagewerk: ja Veröffentlichung: ja ______________________ StGB § 263 Abs. 1 und 3 Zum Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes für nicht persönlic
Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Dez. 2011 - VI ZR 293/10
bei uns veröffentlicht am 13.12.2011
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VI ZR 293/10 vom 13. Dezember 2011 in dem Rechtsstreit Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 13. Dezember 2011 durch den Vorsitzenden Richter Galke, die Richter Zoll, Pauge und Stöhr und die Richterin von Pentz
Bundesgerichtshof Urteil, 22. Juni 2011 - 2 StR 580/10
bei uns veröffentlicht am 22.06.2011
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 2 StR 580/10 vom 22. Juni 2011 Nachschlagewerk: ja BGHR: ja BGHSt: nein Veröffentlichung: ja HeilprG § 5 Unter die strafbewehrte Erlaubnispflicht nach § 1 Abs. 1 HeilprG fallen nur solche Behandl
Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Juni 2008 - 2 StR 166/08
bei uns veröffentlicht am 25.06.2008
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 166/08 vom 25. Juni 2008 in der Strafsache gegen wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u. a. Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und
Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 09. Jan. 2017 - Au 2 S 16.1501
bei uns veröffentlicht am 09.01.2017
Tenor
I.
Der Antrag wird abgelehnt.
II.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Der Streitwert wird auf 7.500,00 EUR festgesetzt.
Gründe
I.
Die Antragstel
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 12. Okt. 2017 - Au 2 K 16.1500
bei uns veröffentlicht am 12.10.2017
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Klägerin hat am 26. Fe
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 23. März 2017 - 9 S 1899/16
bei uns veröffentlicht am 23.03.2017
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 28. Juni 2016 - 7 K 3134/15 - wird zurückgewiesen.Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Revision wird zugelassen.
Tatbestand
1 Die Kläger
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 23. März 2017 - 9 S 1034/15
bei uns veröffentlicht am 23.03.2017
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 19. März 2015 - 9 K 1519/13 - wird zurückgewiesen.Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Revision wird zugelassen.
Tatbestand
1 Die
Amtsgericht Ahaus Urteil, 02. Sept. 2016 - 3 Ls - 30 Js 157/16 - 40/16
bei uns veröffentlicht am 02.09.2016
Tenor
Der Angeklagte wird wegen Betruges im besonders schweren Fall in 4 Fällen jeweils in Tateinheit mit einem Verstoß gegen § 5 HeilprG zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 8 Monaten verurteilt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahr
Bundesverwaltungsgericht Urteil, 13. Dez. 2012 - 3 C 26/11
bei uns veröffentlicht am 13.12.2012
Tatbestand
1
Die Klägerin begehrt die Erteilung einer Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Approbation (Heilpraktikererlaubnis). Sie leidet seit ihrem
Verwaltungsgericht Trier Urteil, 18. Aug. 2010 - 5 K 221/10.TR
bei uns veröffentlicht am 18.08.2010
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
3. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 19. März 2009 - 9 S 1413/08
bei uns veröffentlicht am 19.03.2009
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 10. April 2008 - 4 K 5891/07 - geändert. Es wird festgestellt, dass der Kläger für selbständige Behandlungen aus dem Aufgabenkreis der ihm nach § 1
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 19. März 2009 - 9 S 2518/08
bei uns veröffentlicht am 19.03.2009
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 31. Juli 2008 - 4 K 5809/07 - geändert. Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechts
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 10. Juli 2006 - 9 S 519/06
bei uns veröffentlicht am 10.07.2006
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des
Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 02. Februar 2006 - 11 K 1933/05 -
geändert. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der
Antragstellerin gegen die Verfügung der Antragsgegnerin
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 17. Feb. 2005 - 9 S 216/04
bei uns veröffentlicht am 17.02.2005
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 27. November 2003 - 9 K 1856/01 - wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbesta
Referenzen
(1) Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis.
(2) Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten...