Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 124 Fakultative Ausschlussgründe

(1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn

1.
das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
2.
das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
3.
das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden,
4.
der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
5.
ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
6.
eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
7.
das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
8.
das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
9.
das Unternehmen
a)
versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b)
versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c)
fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

(2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt.

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Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 16 §§.

wird zitiert von 7 §§ in anderen Gesetzen.

Vergabeverordnung - VgV 2016 | § 14 Wahl der Verfahrensart


(1) Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen erfolgt nach § 119 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen im offenen Verfahren, im nicht offenen Verfahren, im Verhandlungsverfahren, im wettbewerblichen Dialog oder in der Innovationspartnerschaft.

Vergabeverordnung - VgV 2016 | § 48 Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen


(1) In der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Interessensbestätigung ist neben den Eignungskriterien ferner anzugeben, mit welchen Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) Bewerber oder Bieter ihre

Vergabeverordnung - VgV 2016 | § 47 Eignungsleihe


(1) Ein Bewerber oder Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehme

Vergabeverordnung - VgV 2016 | § 42 Auswahl geeigneter Unternehmen; Ausschluss von Bewerbern und Bietern


(1) Der öffentliche Auftraggeber überprüft die Eignung der Bewerber oder Bieter anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des
wird zitiert von 3 anderen §§ im .

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 122 Eignung


(1) Öffentliche Aufträge werden an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 ausgeschlossen worden sind. (2) Ein Unternehmen ist geeignet, wenn es die durch den öffentlichen Auftraggeber

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 125 Selbstreinigung


(1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen, bei dem ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 vorliegt, nicht von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen dem öffentlichen Auftraggeber oder nach § 8 des Wettbewerbsr

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 126 Zulässiger Zeitraum für Ausschlüsse


Wenn ein Unternehmen, bei dem ein Ausschlussgrund vorliegt, keine oder keine ausreichenden Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 ergriffen hat, darf es 1. bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 123 höchstens fünf Jahre ab dem Tag der rechtskräft
zitiert 5 §§ in anderen Gesetzen.

Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - SchwarzArbG 2004 | § 22 Verwaltungsverfahren


Soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, gelten die Vorschriften der Abgabenordnung sinngemäß für das Verwaltungsverfahren der Behörden der Zollverwaltung nach diesem Gesetz.

Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - SchwarzArbG 2004 | § 21 Ausschluss von öffentlichen Aufträgen


(1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in den §§ 99 und 100 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber bis zu einer Dauer von drei Jahren ausgeschlosse

Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG 2009 | § 21 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge


(1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in §§ 99 und 100 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur

Mindestlohngesetz - MiLoG | § 19 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge


(1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in §§ 99 und 100 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerberinnen oder Bewerber für eine angemessene Zeit bis zur

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 98c Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge


(1) Öffentliche Auftraggeber nach § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen können einen Bewerber oder einen Bieter vom Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag ausschließen, wenn dieser oder dessen nach Satzung oder Gese
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 123 Zwingende Ausschlussgründe


(1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verur

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Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Sept. 2009 - X ZB 1/09

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Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Mai 2004 - X ZB 7/04

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Bundesgerichtshof Urteil, 27. Nov. 2007 - X ZR 18/07

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Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Okt. 2011 - X ZB 5/10

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Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Okt. 2011 - IV ZB 33/10

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Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Nov. 2009 - X ZB 8/09

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Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Okt. 2003 - X ZB 10/03

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 10/03 vom 21. Oktober 2003 in der Vergabesache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GKG § 25 Abs. 3, § 5 Abs. 2 GWB § 124 Abs. 2 Eine Streitwertfestsetzung eines Instanzgerichts kann vor dem Bundesgerichts

Bundesgerichtshof Urteil, 28. Okt. 2003 - X ZR 248/02

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 248/02 Verkündet am: 28. Oktober 2003 Wermes Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. März 2014 - X ZB 12/13

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Bundesgerichtshof Beschluss, 20. März 2014 - X ZB 18/13

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Bundesgerichtshof Beschluss, 01. Dez. 2008 - X ZB 32/08

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Bundesgerichtshof Beschluss, 01. Dez. 2008 - X ZB 31/08

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 31/08 vom 1. Dezember 2008 in dem Vergabenachprüfungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja GWB §§ 97 Abs. 1, 99 Abs. 1; SächsBRKG § 31 Rettungsdienstleistungen Das zur Übertragung der Durchführu

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Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Jan. 2012 - X ZB 5/11

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Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Okt. 2005 - X ZB 15/05

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 15/05 vom 25. Oktober 2005 in dem Nachprüfungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GWB § 124 Abs. 2 Wird ein Nachprüfungsantrag nach einer zulässigen Divergenzvorlage gemäß § 124 Abs. 2 Satz 2

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 44/03 vom 9. Februar 2004 in dem Nachprüfungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja VgV § 13 Satz 2, 3 u. 4 i.d.F. v. 9. Januar 2001; GWB § 97 Abs. 6; GG Art. 80 Abs. 1 a) Die Bestimmung, daß ein

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Jan. 2014 - X ZB 15/13

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 15/13 vom 7. Januar 2014 in dem Vergabenachprüfungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja Stadtbahnprogramm Gera GWB § 97 Abs. 2, 5; VOB/A § 8 EG Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b, § 16 EG Ab

Bundesgerichtshof Urteil, 09. Juni 2011 - X ZR 143/10

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 143/10 Verkündet am: 9. Juni 2011 Wermes Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Juni 2001 - X ZB 10/01

bei uns veröffentlicht am 12.06.2001

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 10/01 vom 12. Juni 2001 in dem Vergabenachprüfungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja GWB §§ 106 Abs. 2, 113 Abs. 1 Satz 1 Zur Wirksamkeit von Beschlüssen der Vergabekammer des Landes Thüringen ist nicht er

Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Feb. 2011 - X ZB 4/10

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 4/10 Verkündet am: 8. Februar 2011 Wermes Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Vergabenachprüfungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Jan. 2013 - X ZB 8/11

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 8/11 vom 23. Januar 2013 in dem Vergabenachprüfungsverfahren Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 23. Januar 2013 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Meier-Beck, die Richterin Mühlens und die Richter

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Feb. 2003 - X ZB 44/02

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 44/02 vom 18. Februar 2003 in dem Vergabenachprüfungsverfahren Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 18. Februar 2003 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Melullis sowie die Richter Prof. Dr. Jestaedt

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Feb. 2003 - X ZB 43/02

bei uns veröffentlicht am 18.02.2003

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 43/02 vom 18. Februar 2003 in dem Vergabenachprüfungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja GWB § 107 Auch wenn ein öffentlicher Auftraggeber die Ausschreibung für einen öffentlichen Bauauftrag bereits au

Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Feb. 2003 - X ZB 12/02

bei uns veröffentlicht am 24.02.2003

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 12/02 vom 24. Februar 2003 in der Vergabesache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja GWB § 124 Abs. 2 a) Die im vergaberechtlichen Nachprüfungs-Beschwerdeverfahren gültigen Verfahrensgrundsätze sind vom zuständigen Oberl

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Juli 2008 - X ZB 17/08

bei uns veröffentlicht am 15.07.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 17/08 vom 15. Juli 2008 in dem Vergabenachprüfungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ nein Rabattvereinbarungen GWB § 114 Abs. 1, § 116 Abs. 1, 3; SGB V § 130a Abs. 8, 9; GVG § 17a a) Gegen die Entscheidung einer

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Dez. 2003 - X ZB 14/03

bei uns veröffentlicht am 09.12.2003

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 14/03 vom 9. Dezember 2003 in der Vergabesache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein GWB § 128 Erledigt sich das Verfahren vor der Vergabekammer ohne Entscheidung zur Sache, hat der Antragsteller die für die Tätigkeit

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Sept. 2008 - X ZB 19/07

bei uns veröffentlicht am 23.09.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 19/07 vom 23. September 2008 in dem Vergabenachprüfungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein Geschäftsgebühr im Nachprüfungsverfahren GWB § 128 Abs. 4 Satz 3; RVG § 14 Abs. 1; RVG-VV Nrn. 2300, 2301 Die Ge

Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Juni 2010 - X ZB 15/08

bei uns veröffentlicht am 29.06.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 15/08 vom 29. Juni 2010 in der Beschwerdesache Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 29. Juni 2010 durch den Vorsitzenden Richter Scharen und die Richter Gröning, Dr. Berger, Dr. Grabinski und Hoffmann be

Bundesgerichtshof Beschluss, 01. Feb. 2005 - X ZB 27/04

bei uns veröffentlicht am 01.02.2005

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 27/04 vom 1. Februar 2005 in dem Nachprüfungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja GWB § 97 Abs. 7, § 102 § 97 Abs. 7 GWB begründet ein subjektives Recht auf Einleitung und Durchführung eines n

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Juni 2012 - X ZB 9/11

bei uns veröffentlicht am 18.06.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 9/11 vom 18. Juni 2012 in dem Vergabenachprüfungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Abfallentsorgung II GWB § 97 Abs. 7, §§ 102 ff., 116 ff. Wird ein Anspruch auf Einhaltung der Bes

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Dez. 2000 - X ZB 14/00

bei uns veröffentlicht am 19.12.2000

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 14/00 vom 19. Dezember 2000 in dem Vergabenachprüfungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja GWB § 107 Sobald das Vergabeverfahren durch wirksame Erteilung des Auftrags an einen Bieter abgeschlos

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Sept. 2003 - X ZB 12/03

bei uns veröffentlicht am 16.09.2003

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 12/03 vom 16. September 2003 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk : ja BGHZ : nein BGHR : ja GWB §§ 116, 124 Abs. 2 a) Im Vergabenachprüfungsverfahren entscheiden die Vergabesenate der Oberlandesgerichte über

Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Okt. 2003 - V ZB 34/03

bei uns veröffentlicht am 02.10.2003

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 34/03 vom 2. Oktober 2003 in der Wohnungseigentumssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja GG Art. 103 Abs. 1; WEG § 43 Abs. 1, § 45 Abs. 1; FGG § 28 Abs. 2 a) Zur Gewährung rechtlichen Gehörs ist es im

Vergabekammer Südbayern Beschluss, 13. Dez. 2016 - Z3-3/3194/1/45/11/16

bei uns veröffentlicht am 13.12.2016

Tenor 1. Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung der Richtlinien 2014/24/EU und 2014/25/EU von der Vergabekammer Südbayern folgende Fragen zur Vorabentscheidung nach Art. 267 des Vertrages über die Arbeitsweise der

Vergabekammer Südbayern Beschluss, 31. Jan. 2019 - Z3-3-3194-1-35-10/18

bei uns veröffentlicht am 31.01.2019

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass die Antragstellerin durch die Ausgestaltung des streitgegenständlichen Vergabeverfahrens, insbesondere durch den Ausschluss von seilgezogenen Kabelpflügen ohne Eigenantrieb und Vibrationsschwert, in

Oberlandesgericht München Beschluss, 25. Feb. 2019 - Verg 11/18

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Tenor 1. Der Antragsgegnerin wird untersagt, im streitgegenständlichen Vergabeverfahren den Zuschlag auf das Angebot der Beigeladenen zu erteilen. 2. Die Antragsgegnerin hat die Wertung der Angebote unter Berücksichtigung der Rec

Oberlandesgericht München Beschluss, 31. März 2016 - Verg 14/15

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Oberlandesgericht München Beschluss, 27. Juli 2018 - Verg 02/18

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Vergabekammer Südbayern Beschluss, 22. Mai 2015 - Z3-3/3194/1/63/12/14

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Tenor 1. Es wird festgestellt, dass die Aufhebung der Ausschreibung durch die Antragsgegnerin mit Schreiben vom 16.12.2014 rechtswidrig war und die Antragstellerin gemäß § 114 GWB in ihren Rechten verletzt ist. 2. Die Antragsgegnerin h

Vergabekammer Südbayern Beschluss, 06. Feb. 2017 - Z3-3-3194-1-50-12/16

bei uns veröffentlicht am 06.02.2017

Tenor 1. Der Nachprüfungsantrag vom 02.12.2016 wird zurückgewiesen. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung erforderlichen Aufwendungen des Antragsgegne

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Vergabekammer Nordbayern Beschluss, 23. Jan. 2018 - RMF-SG 21-3194-2-19

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Vergabekammer Südbayern Beschluss, 05. Juni 2018 - Z3-3-3194-1-12-04/18

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Oberlandesgericht München Beschluss, 08. Juli 2015 - Verg 4/15

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Vergabekammer Südbayern Beschluss, 20. Apr. 2018 - Z3-3-3194-1-59-12/17

bei uns veröffentlicht am 20.04.2018

Tenor Der Nachprüfungsantrag wird zurückgewiesen, soweit er sich nicht durch die Erklärung des Antragsgegners, das Angebot des Beigeladenen nach § 60 VgV aufgrund des ungewöhnlich niedrig erscheinenden Preises zu überprüfen, erledigt

Vergabekammer Südbayern Beschluss, 16. Okt. 2017 - Z3-3-3194-1-30-06/17

bei uns veröffentlicht am 16.10.2017

Tenor 1.Den Antragsgegnern wird untersagt, im streitgegenständlichen Vergabeverfahren den Zuschlag auf das Angebot der Beigeladenen zu erteilen. 2.Das Vergabeverfahren wird in den Stand der Eignungsprüfung zurückversetzt. Bei For

Oberlandesgericht München Beschluss, 19. Sept. 2018 - Verg 6/18

bei uns veröffentlicht am 19.09.2018

Tenor 1. In Abänderung des Beschlusses des Senats vom 07.09.2018 wird der Antrag auf (weitere) Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer Südbayern vom 08.08.2018, Az. Z3- 3-3194-1-21-

Vergabekammer Südbayern Beschluss, 30. Aug. 2016 - Z3-3/3194/1/28/07/16

bei uns veröffentlicht am 30.08.2016

Tenor 1. Dem Antragsgegner wird untersagt, im streitgegenständlichen Vergabeverfahren den Zuschlag auf die Angebote der Beigeladenen zu erteilen. 2. Das Vergabeverfahren wird in den Stand vor Versand der Vergabeunterlagen zurückversetz

Referenzen

(1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder...
(1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in §§ 99 und 100 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur...
(1) Öffentliche Auftraggeber nach § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen können einen Bewerber oder einen Bieter vom Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag ausschließen, wenn dieser oder dessen nach Satzung oder Gesetz...
(1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in §§ 99 und 100 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerberinnen oder Bewerber für eine angemessene Zeit bis zur...
(1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in den §§ 99 und 100 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber bis zu einer Dauer von drei Jahren ausgeschlossen werden, die...
Soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, gelten die Vorschriften der Abgabenordnung sinngemäß für das Verwaltungsverfahren der Behörden der Zollverwaltung nach diesem Gesetz.