Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - GG | Art 123

(1) Recht aus der Zeit vor dem Zusammentritt des Bundestages gilt fort, soweit es dem Grundgesetze nicht widerspricht.

(2) Die vom Deutschen Reich abgeschlossenen Staatsverträge, die sich auf Gegenstände beziehen, für die nach diesem Grundgesetze die Landesgesetzgebung zuständig ist, bleiben, wenn sie nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen gültig sind und fortgelten, unter Vorbehalt aller Rechte und Einwendungen der Beteiligten in Kraft, bis neue Staatsverträge durch die nach diesem Grundgesetze zuständigen Stellen abgeschlossen werden oder ihre Beendigung auf Grund der in ihnen enthaltenen Bestimmungen anderweitig erfolgt.

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25 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 136a StPO.

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Jan. 2019 - XII ZB 188/17

bei uns veröffentlicht am 09.01.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 188/17 vom 9. Januar 2019 in der Personenstandssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja WRV Art. 109 Abs. 3; GG Art. 123; AEUV Art. 21 Zur Annahme einer deutschsprachigen Adelsbezeichnung i

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Dez. 2000 - II ZR 385/98

bei uns veröffentlicht am 18.12.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 385/98 Verkündet am: 18. Dezember 2000 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja B

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Nov. 2000 - II ZR 384/98

bei uns veröffentlicht am 13.11.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 384/98 Verkündet am: 18. Dezember 2000 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtsh

Bayerischer Verfassungsgerichtshof Entscheidung, 23. Nov. 2016 - Vf.1-VII-15

bei uns veröffentlicht am 23.11.2016

Tenor Der Antrag wird abgewiesen. Gründe I. Die Popularklage betrifft die Frage, ob der Beschluss des Bayerischen Landtags vom 14. Juni 2012 (GVBl S. 318, BayRS 2187I), dem Ersten Staatsvertrag zur Änderung des

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 19. Okt. 2017 - L 3 U 283/14

bei uns veröffentlicht am 19.10.2017

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 12. Juni 2014 wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen und die außergerichtlichen Kosten der B

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 28. Jan. 2015 - W 6 K 14.625

bei uns veröffentlicht am 28.01.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 11. Feb. 2015 - L 19 R 453/11

bei uns veröffentlicht am 11.02.2015

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 29.03.2011 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird zugelassen. Tatbesta

Finanzgericht München Urteil, 15. Sept. 2015 - 2 K 2528/14

bei uns veröffentlicht am 15.09.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt. Gründe I. Streitig ist, ob der Beklagte (das Finanzamt - FA -) die Einspruchsentscheidung an die …S

Verwaltungsgericht München Urteil, 20. Apr. 2016 - M 7 K 15.2736

bei uns veröffentlicht am 20.04.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 28. Mai 2015 - 11 W 2151/14

bei uns veröffentlicht am 28.05.2015

Tenor I. Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 13. August 2014 wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Verfahrenswert de

Finanzgericht München Urteil, 26. Juni 2018 - 2 K 2789/17

bei uns veröffentlicht am 26.06.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt. Gründe I. Der Kläger wurde in den Streitjahren beim Beklagten und beim damaligen Finanzamt M. zur Einkomme

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Nov. 2018 - XII ZB 292/15

bei uns veröffentlicht am 14.11.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 292/15 vom 14. November 2018 in der Personenstandssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja EGBGB Art. 48; WRV Art. 109 Abs. 3; GG Art. 123; AEUV Art. 21 a) Vom Anwendungsbereich des Art. 48 Sa

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 21. Juni 2017 - 6 C 4/16

bei uns veröffentlicht am 21.06.2017

Tatbestand 1 Der Kläger bestand im Jahr 1978 die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen. Im Jahr 1981 verlieh ihm die 2002 aufgelöste Pädagogisch

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 21. Juni 2017 - 6 C 3/16

bei uns veröffentlicht am 21.06.2017

Tatbestand 1 Die Klägerin schloss im Jahr 1980 das Studium der Politologie an der Philosophischen Fakultät der beklagten Universität mit dem Grad einer Magistra Artium (

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 01. Sept. 2016 - 4 C 2/15

bei uns veröffentlicht am 01.09.2016

Tatbestand 1 Die Kläger begehren einen Bauvorbescheid. In Streit steht, ob der Stadtbauplan 1935/63 der Beklagten aus dem Jahre 1935, der ein bestehendes Bauverbot auf b

Finanzgericht Münster Urteil, 16. Juni 2016 - 5 K 998/14 U

bei uns veröffentlicht am 16.06.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand 2Streitig ist, ob § 4 Nr. 9 Buchst. b des Umsatzsteuergesetzes (UStG) in der ab dem6. 5. 2006 geltenden Fassung europarec

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 17. Dez. 2015 - 5 S 88/14

bei uns veröffentlicht am 17.12.2015

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 2. Januar 2014 - 6 K 2091/13 - geändert. Der Gebührenbescheid der Beklagten vom 4. Oktober 2010 und deren Widerspruchsbescheid vom 12. September 2013 werden aufg

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Dez. 2015 - I ZR 177/14

bei uns veröffentlicht am 10.12.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 177/14 Verkündet am: 10. Dezember 2015 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Verwaltungsgericht Sigmaringen Entscheidung, 15. Juli 2015 - 8 K 2004/14

bei uns veröffentlicht am 15.07.2015

Tenor Soweit die Kläger die Klage zurückgenommen haben, wird das Verfahren gemäß § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO eingestellt.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1 Die Kläger wenden sich geg

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 22. Apr. 2015 - 16 K 5269/14

bei uns veröffentlicht am 22.04.2015

Tenor Die Gebührenbescheide vom 4. August 2014 und 5. August 2014 werden aufgehoben. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung

Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 24. Sept. 2014 - 5 K 1793/13

bei uns veröffentlicht am 24.09.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand  1 Der Kläger begehrt im Rahmen eines Namensänderungsverfahrens von der Beklagten, seinen Familiennamen auf „Freiherr von W.“ zu ändern.2 Der am … 1944 in Mö. (d

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 28. Mai 2014 - 2 Bf 139/12.Z

bei uns veröffentlicht am 28.05.2014

Tenor Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 27. Februar 2012 wird abgelehnt. Die Kosten des Zulassungsverfahrens trägt der Kläger. Der Streitwert wird a

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 31. Juli 2013 - 6 C 9/12

bei uns veröffentlicht am 31.07.2013

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich dagegen, dass ihm die beklagte Universität den von ihr verliehenen Doktorgrad unter Berufung darauf entzogen hat, er habe sich durch

Verwaltungsgericht Schwerin Urteil, 10. Okt. 2011 - 8 A 560/10

bei uns veröffentlicht am 10.10.2011

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin ist befugt, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe v

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 10. Dez. 2009 - 6 S 1110/07

bei uns veröffentlicht am 10.12.2009

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 26. April 2007 - 2 K 952/07 - wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Re