Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - GG | Art 108

(1) Zölle, Finanzmonopole, die bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern einschließlich der Einfuhrumsatzsteuer, die Kraftfahrzeugsteuer und sonstige auf motorisierte Verkehrsmittel bezogene Verkehrsteuern ab dem 1. Juli 2009 sowie die Abgaben im Rahmen der Europäischen Gemeinschaften werden durch Bundesfinanzbehörden verwaltet. Der Aufbau dieser Behörden wird durch Bundesgesetz geregelt. Soweit Mittelbehörden eingerichtet sind, werden deren Leiter im Benehmen mit den Landesregierungen bestellt.

(2) Die übrigen Steuern werden durch Landesfinanzbehörden verwaltet. Der Aufbau dieser Behörden und die einheitliche Ausbildung der Beamten können durch Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrates geregelt werden. Soweit Mittelbehörden eingerichtet sind, werden deren Leiter im Einvernehmen mit der Bundesregierung bestellt.

(3) Verwalten die Landesfinanzbehörden Steuern, die ganz oder zum Teil dem Bund zufließen, so werden sie im Auftrage des Bundes tätig. Artikel 85 Abs. 3 und 4 gilt mit der Maßgabe, daß an die Stelle der Bundesregierung der Bundesminister der Finanzen tritt.

(4) Durch Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, kann bei der Verwaltung von Steuern ein Zusammenwirken von Bundes- und Landesfinanzbehörden sowie für Steuern, die unter Absatz 1 fallen, die Verwaltung durch Landesfinanzbehörden und für andere Steuern die Verwaltung durch Bundesfinanzbehörden vorgesehen werden, wenn und soweit dadurch der Vollzug der Steuergesetze erheblich verbessert oder erleichtert wird. Für die den Gemeinden (Gemeindeverbänden) allein zufließenden Steuern kann die den Landesfinanzbehörden zustehende Verwaltung durch die Länder ganz oder zum Teil den Gemeinden (Gemeindeverbänden) übertragen werden. Das Bundesgesetz nach Satz 1 kann für ein Zusammenwirken von Bund und Ländern bestimmen, dass bei Zustimmung einer im Gesetz genannten Mehrheit Regelungen für den Vollzug von Steuergesetzen für alle Länder verbindlich werden.

(4a) Durch Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können bei der Verwaltung von Steuern, die unter Absatz 2 fallen, ein Zusammenwirken von Landesfinanzbehörden und eine länderübergreifende Übertragung von Zuständigkeiten auf Landesfinanzbehörden eines oder mehrerer Länder im Einvernehmen mit den betroffenen Ländern vorgesehen werden, wenn und soweit dadurch der Vollzug der Steuergesetze erheblich verbessert oder erleichtert wird. Die Kostentragung kann durch Bundesgesetz geregelt werden.

(5) Das von den Bundesfinanzbehörden anzuwendende Verfahren wird durch Bundesgesetz geregelt. Das von den Landesfinanzbehörden und in den Fällen des Absatzes 4 Satz 2 von den Gemeinden (Gemeindeverbänden) anzuwendende Verfahren kann durch Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrates geregelt werden.

(6) Die Finanzgerichtsbarkeit wird durch Bundesgesetz einheitlich geregelt.

(7) Die Bundesregierung kann allgemeine Verwaltungsvorschriften erlassen, und zwar mit Zustimmung des Bundesrates, soweit die Verwaltung den Landesfinanzbehörden oder Gemeinden (Gemeindeverbänden) obliegt.

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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 28. Juni 2017 - 3 ZB 15.249

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Verwaltungsgericht München Urteil, 31. Mai 2016 - M 2 K 15.5324

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Verwaltungsgericht München Urteil, 31. Mai 2016 - M 2 K 15.5323

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Verwaltungsgericht München Urteil, 31. Mai 2016 - M 2 K 15.5322

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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 14. Juli 2016 - 4 BV 15.1540

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Finanzgericht Düsseldorf Urteil, 06. Juni 2016 - 4 K 2307/15 MOG

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Finanzgericht Köln Urteil, 14. Jan. 2016 - 13 K 1398/13

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Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. 1Tatbestand 2Die Beteiligten streiten im vorliegenden Verfahren im Kern über die Rechtmäßigkeit der Gewerbesteuermessbescheide 1998 bis 2003 sowie die Bescheide über die

Bundesfinanzhof Urteil, 25. Nov. 2015 - I R 85/13

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Tenor Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 18. Oktober 2013  12 K 1831/11 AO wird als unbegründet zurückgewiesen.

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 24. Nov. 2015 - 8 A 1032/14

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Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen teilweise geändert. Der Tenor wird wie folgt neu gefasst: „Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids des Finanzamts B. vom 18. März 2010 und seiner Einspruchse

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 24. Nov. 2015 - 8 A 1126/14

bei uns veröffentlicht am 24.11.2015

Tenor Die Berufung wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der erste Absatz des Tenors der erstinstanzlichen Entscheidung wie folgt neu gefasst wird: „Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides des Finanzamts L. vom 17. Dezember 2012 verpfli

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 24. Nov. 2015 - 8 A 1074/14

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Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 24. Nov. 2015 - 8 A 1073/14

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Tenor Die Berufung wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der erste Absatz des Tenors der erstinstanzlichen Entscheidung wie folgt neu gefasst wird: „Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides des Finanzamts L. vom 7. Dezember 2012 verpflic

Finanzgericht Hamburg Beschluss, 12. Nov. 2015 - 3 KO 152/15

bei uns veröffentlicht am 12.11.2015

Tatbestand 1 A. Der Beklagte und Erinnerungsführer (Hauptzollamt -HZA-) verlangt die Festsetzung von außergerichtlichen Kosten in Gestalt von Rechtsanwaltskosten. I. 2 Nach einer entsprechenden Steueranmeldung der Klägerin berechnete d

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 10. Juni 2015 - 21 K 4205/14

bei uns veröffentlicht am 10.06.2015

Tenor Ziffern 1. und 2. des Beschlusses der Bundesnetzagentur vom04. Juli 2014 - BK 1-13/002 - werden aufgehoben. Die Klage im Übrigen wird abgewiesen. Die Klägerin trägt ein Drittel, die Beklagte trägt zwei Drittel der Kostendes Verfahrens. Die auß

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 10. Juni 2015 - 21 K 4151/14

bei uns veröffentlicht am 10.06.2015

Tenor Ziffern 1. und 2. des Beschlusses der Bundesnetzagentur vom 04. Juli 2014 - BK 1-13/002 - und Ziffern 1. und 2. der Entscheidung der Bundesnetzagentur vom 07. Oktober 2014 - BK 1-13/002 - werden aufgehoben. Die Klage im Übrigen wird abgewiesen

Finanzgericht Düsseldorf Urteil, 06. Juni 2015 - 4 K 2618/15 AO

bei uns veröffentlicht am 06.06.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand: 2Der Kläger lieferte von seinem Betrieb im Zwölfmonatszeitraum 2007/2008 der B Milchhandels-GmbH als Käuferin 4.142.110 kg

Finanzgericht Münster Urteil, 14. Apr. 2015 - 1 K 3123/14 F

bei uns veröffentlicht am 14.04.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 1Tatbestand: 2Der Kläger ist Diplom Kaufmann und selbständig als Unternehmensberater tätig. 3Der Kläger bestreitet die Existenz eines völkerrechtlich anerkannten Staates „

Bundesfinanzhof Vorlagebeschluss, 25. März 2015 - X R 23/13

bei uns veröffentlicht am 25.03.2015

Tenor Dem Großen Senat wird nach § 11 Abs. 4 der Finanzgerichtsordnung folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt:

Bundesfinanzhof Urteil, 22. Okt. 2014 - X R 18/14

bei uns veröffentlicht am 22.10.2014

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) war in den Streitjahren 2004 bis 2006 Beamtin eines Bundeslandes. Aufgrund ihres Antrags vom 8. August 2002

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 23. Apr. 2014 - 3 L 319/13

bei uns veröffentlicht am 23.04.2014

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt in seiner Funktion als Insolvenzverwalter vom Beklagten Auskunft über die seit dem 01. November 2011 auf die steuerlichen Verbindlichkeiten des Insolvenzschuldners an den Beklagten geleisteten Zahlungen. 2 Wegen n

Bundesfinanzhof Beschluss, 31. Jan. 2013 - GrS 1/10

bei uns veröffentlicht am 31.01.2013

Tatbestand 1 A. Vorgelegte Rechtsfrage, Sachverhalt und Ausgangsverfahren, Anrufungsbeschluss, Stellungnahmen der Beteiligten

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 03. Juli 2012 - 2 PBvU 1/11

bei uns veröffentlicht am 03.07.2012

Tenor 1. Die Gesetzgebungszuständigkeit für die §§ 13 bis 15 des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG) in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes zur Neuregelung von Luftsicherheitsaufgaben vom 11

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 14. Mai 2012 - 7 B 53/11

bei uns veröffentlicht am 14.05.2012

Gründe I. 1 Der Kläger begehrt als Insolvenzverwalter auf der Grundlage des Gesetzes üb

Bundesfinanzhof Urteil, 25. Apr. 2012 - I R 24/11

bei uns veröffentlicht am 25.04.2012

Tatbestand 1 I. Streitig ist die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags im Hinblick auf den sog. Sanierungserlass (Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-

Bundesfinanzhof Beschluss, 29. Aug. 2011 - II B 86/10

bei uns veröffentlicht am 29.08.2011

Gründe 1 Die Nichtzulassungsbeschwerde hat keinen Erfolg. 2

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 15. Juni 2011 - 9 C 4/10

bei uns veröffentlicht am 15.06.2011

Tatbestand 1 Die Klägerin macht Ersatzansprüche gegen das beklagte Land wegen entfallener Gewerbesteuer infolge fehlerhafter Festsetzung des Steuermessbetrages durch das

Bundesfinanzhof Beschluss, 30. März 2011 - I B 136/10

bei uns veröffentlicht am 30.03.2011

Tatbestand 1 . In einem Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung (AdV) streiten die Beteiligten über die Verfassungsmäßigkeit der Gebührenerhebung für verbindliche

Bundesfinanzhof Urteil, 30. März 2011 - I R 61/10

bei uns veröffentlicht am 30.03.2011

Tatbestand 1 I. Streitpunkt ist die Verfassungsmäßigkeit der Gebührenerhebung für verbindliche Auskünfte gemäß § 89 Abs. 3 bis 5 der Abgabenordnung i.d.F. des Jahressteu

Bundesfinanzhof Vorlagebeschluss, 07. Dez. 2010 - IX R 70/07

bei uns veröffentlicht am 07.12.2010

Tatbestand 1 A. Gegenstand der Vorlage 2 I. Sachverhalt

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 25. Juni 2010 - 3 S 2856/08

bei uns veröffentlicht am 25.06.2010

Tenor Die Berufung der Klägerinnen gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 21. Juni 2007 - 4 K 374/06 - wird zurückgewiesen. Die Klägerinnen tragen die Kosten des Berufungsverfahrens als Gesamtschuldneri

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 29. März 2010 - 2 S 939/08

bei uns veröffentlicht am 29.03.2010

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Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 17. März 2010 - 1 K 661/08

bei uns veröffentlicht am 17.03.2010

Tatbestand   1  Die Beteiligten streiten um die Verfassungsmäßigkeit der Gebührenerhebung für verbindliche Auskünfte gemäß § 89 Abs. 3 der Abgabenordnung (AO). 2  Die Klägerin ist eine Stift

Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil, 29. Apr. 2009 - 3 K 224/06

bei uns veröffentlicht am 29.04.2009

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Verfassungsmäßigkeit einer Hinzurechnung des Gewerbeertrages nach § 8a des Gewerbesteuergesetzes (GewStG). 2 Die Klägerin wurde im Jahr 1992 in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter

Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 12. Nov. 2008 - 3 K 416/07

bei uns veröffentlicht am 12.11.2008

Tatbestand 1 (Überlassen von Datev) 2 Der Kläger lieferte in der Zeit vom 01. April 2004 bis zum 31. März 2005 die in seinem landwirtschaftlichen Betrieb erzeugte Milchmenge von 1.116.869 kg (einschließlich Fettkorrektur) an die ... GmbH (im

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 20. Mai 2008 - 1 K 46/07

bei uns veröffentlicht am 20.05.2008

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand   1  Streitig ist die Gebührenpflicht für eine verbindliche Auskunft nach § 89 Abs. 2 der