Gefahrgutbeauftragtenverordnung - GbV 2011 | § 9 Pflichten der Unternehmer

(1) Der Unternehmer darf den Gefahrgutbeauftragten wegen der Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben nicht benachteiligen.

(2) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass der Gefahrgutbeauftragte

1.
vor seiner Bestellung im Besitz eines gültigen und auf die Tätigkeiten des Unternehmens abgestellten Schulungsnachweises nach § 4 ist,
2.
alle zur Wahrnehmung seiner Tätigkeit erforderlichen sachdienlichen Auskünfte und Unterlagen erhält, soweit sie die Beförderung gefährlicher Güter betreffen,
3.
die notwendigen Mittel zur Aufgabenwahrnehmung erhält,
4.
jederzeit seine Vorschläge und Bedenken unmittelbar der entscheidenden Stelle im Unternehmen vortragen kann,
5.
zu vorgesehenen Vorschlägen auf Änderung oder Anträgen auf Abweichungen von den Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter Stellung nehmen kann und
6.
alle Aufgaben, die ihm nach § 8 übertragen worden sind, ordnungsgemäß erfüllen kann.

(3) Der Unternehmer hat die Aufzeichnungen nach § 8 Absatz 2 und den Jahresbericht nach § 8 Absatz 5 fünf Jahre nach deren Vorlage durch den Gefahrgutbeauftragten aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen in Textform zur Prüfung vorzulegen.

(4) Der Unternehmer hat auf Verlangen der zuständigen Behörde den Namen des Gefahrgutbeauftragten bekannt zu geben.

(5) Der Unternehmer hat auf Verlangen der zuständigen Behörde die Unfallberichte nach Unterabschnitt 1.8.3.6 ADR/RID/ADN vorzulegen.

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wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Gefahrgutbeauftragtenverordnung - GbV 2011 | § 10 Ordnungswidrigkeiten


Ordnungswidrig im Sinne des § 10 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b des Gesetzes über die Beförderung gefährlicher Güter handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig1.als Unternehmera)entgegen § 3 Absatz 1 Satz 1 einen Gefahrgutbeauftragten nicht, nicht in de
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Gefahrgutbeauftragtenverordnung - GbV 2011 | § 8 Pflichten des Gefahrgutbeauftragten


(1) Der Gefahrgutbeauftragte hat die Aufgaben nach Unterabschnitt 1.8.3.3 ADR/RID/ADN wahrzunehmen. (2) Der Gefahrgutbeauftragte ist verpflichtet, Aufzeichnungen in Textform über seine Überwachungstätigkeit unter Angabe des Zeitpunktes der Überwa

Gefahrgutbeauftragtenverordnung - GbV 2011 | § 4 Schulungsnachweis


Der Schulungsnachweis wird mit den Mindestangaben nach Unterabschnitt 1.8.3.18 ADR/RID/ADN erteilt, wenn der Betroffene an einer Schulung nach § 5 teilgenommen und eine Prüfung nach § 6 Absatz 1 mit Erfolg abgelegt hat. Der Schulungsnachweis gilt fün

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Oberlandesgericht München Beschluss, 20. Apr. 2016 - 34 Wx 127/16

bei uns veröffentlicht am 20.04.2016

Gründe Oberlandesgericht München 34 Wx 127/16 Beschluss vom 20.4.2016 AG Neuburg a.d. Donau - Grundbuchamt 34. Zivilsenat Leitsatz: In der Grundbuchsache Beteiligter: L. S. - Antragsteller und Be

Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 24. Jan. 2017 - 6 Sa 518/15

bei uns veröffentlicht am 24.01.2017

Tenor 1.Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Würzburg vom 05.11.2015, Az. 2 Ca 904/14, wird auf Kosten der Berufungsführerin zurückgewiesen.  2.Die Revision wird zugelassen.  Tatbestand

Oberlandesgericht München Beschluss, 14. Jan. 2016 - 34 Wx 383, 34 Wx 389/15

bei uns veröffentlicht am 14.01.2016

Tenor I. Die Beschwerden des Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts München -Grundbuchamt - vom 19. August 2015 sowie gegen die Versagung von Grundbucheinsicht gemäß Schreiben des Grundbuchamts München - Rechtspfleger -v

Oberlandesgericht München Beschluss, 14. Jan. 2016 - 34 Wx 383/15, 34 Wx 389/15

bei uns veröffentlicht am 14.01.2016

Tenor I. Die Beschwerden des Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts München -Grundbuchamt - vom 19. August 2015 sowie gegen die Versagung von Grundbucheinsicht gemäß Schreiben des Grundbuchamts München - Rechtspfleger -

Oberlandesgericht München Beschluss, 11. Juli 2016 - 34 Wx 187/16

bei uns veröffentlicht am 11.07.2016

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 13. Mai 2016 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000,00 € festgesetzt

Oberlandesgericht München Beschluss, 04. Juli 2016 - 34 Wx 119/16

bei uns veröffentlicht am 04.07.2016

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Weilheim i. OB - Grundbuchamt - vom 3. März 2016 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 8.000 € fest

Bundesarbeitsgericht Urteil, 15. Mai 2018 - 1 AZR 37/17

bei uns veröffentlicht am 15.05.2018

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 15. November 2016 - 6 Sa 184/16 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 23. Aug. 2016 - 1 ABR 43/14

bei uns veröffentlicht am 23.08.2016

Tenor Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird - unter ihrer Zurückweisung im Übrigen - der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 25. März 2014 - 8 TaBV 129/13 - insowei

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 23. Aug. 2016 - 1 ABR 22/14

bei uns veröffentlicht am 23.08.2016

Tenor 1. Auf die Rechtsbeschwerde des zu 1) beteiligten Betriebsrats wird unter deren Zurückweisung im Übrigen der Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 6. Februar 2014 - 4 TaBV 8

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 12. Feb. 2015 - 5 TaBV 15/14

bei uns veröffentlicht am 12.02.2015

Tenor 1. Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz vom 2. Mai 2014, Az. 1 BV 76/13, wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Gründe A. 1 Die Beteiligten streiten i

Landesarbeitsgericht Hamm Beschluss, 06. Jan. 2015 - 7 TaBV 61/14

bei uns veröffentlicht am 06.01.2015

Tenor 1.  Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Dortmund vom 27.03.2014 – 6 BV 136/13 – wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Antrag des Betriebsrats abgewiesen wird. 2.  Die Rechtsbeschwerde wird nicht zuge

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 18. Nov. 2014 - 1 ABR 18/13

bei uns veröffentlicht am 18.11.2014

Tenor Die Rechtsbeschwerde des Gesamtbetriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 30. Januar 2013 - 12 TaBV 107/12 - wird zurückgewiesen.

Landesarbeitsgericht Düsseldorf Beschluss, 25. März 2014 - 8 TaBV 129/13

bei uns veröffentlicht am 25.03.2014

Tenor 1.Auf die Beschwerde des Betriebsrats (Beteiligter zu 2)) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 05.09.2013 - Az. 4 BV 5/13 - abgeändert. Die Anträge der Arbeitgeberin (Antragstellerin) werden zurückgewiesen. Auf den Widera

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 28. Nov. 2012 - 12 Wx 31/12

bei uns veröffentlicht am 28.11.2012

Tenor Auf die Fassungsbeschwerde der Beteiligten wird das Amtsgericht - Grundbuchamt - Wernigerode angewiesen, die Fassung des Eintragungsvermerks vom 21. März 2012 unter Spalte 4 (Grundlage der Eintragung) der I. Abteilung des Grundbuchs abzuänd

Amtsgericht Wernigerode Beschluss, 28. Juni 2012 - BB-30543

bei uns veröffentlicht am 28.06.2012

Tenor Der Beschwerde vom 12.04.2012 gegen die in Abt. I Sp. 4 des Grundbuchs erfolgte Fassung des Eintragungsvermerks vom 21.03.2012 wird nicht abgeholfen. Gründe 1 I. Zulässigkeit der Beschwerde 2 Die Beschwerde vom 12.04.2012 ist als sog.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 19. Juni 2012 - 1 ABR 19/11

bei uns veröffentlicht am 19.06.2012

Tenor 1. Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln 10. Dezember 2010 - 4 TaBV 38/10 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 15. Mai 2012 - 3 AZR 11/10

bei uns veröffentlicht am 15.05.2012

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 4. November 2009 - 2 Sa 44/09 - aufgehoben. Der Rechtsstreit wird zur neuen Verh

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(1) Der Gefahrgutbeauftragte hat die Aufgaben nach Unterabschnitt 1.8.3.3 ADR/RID/ADN wahrzunehmen. (2) Der Gefahrgutbeauftragte ist verpflichtet, Aufzeichnungen in Textform über seine Überwachungstätigkeit unter Angabe des Zeitpunktes der Überwachung, der...