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§ 3Amtlich · § 5 UrhG

Übertragung von Mitteln

Zeitreise: 17.07.2025

Von der in der Unionsregelung für Deutschland anfänglich festgesetzten Mittelzuweisung für Direktzahlungen für die Kalenderjahre 2023 bis 2026 werden auf die im Recht der Europäischen Union für Deutschland festgesetzte Zuweisung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums für die Haushaltsjahre 2024 bis 2027 übertragen:

  1. 10 Prozent der anfänglich festgesetzten Mittelzuweisung für das Kalenderjahr 2023,
  2. 11 Prozent der anfänglich festgesetzten Mittelzuweisung für das Kalenderjahr 2024,
  3. 12,5 Prozent der anfänglich festgesetzten Mittelzuweisung für das Kalenderjahr 2025,
  4. 15 Prozent der anfänglich festgesetzten Mittelzuweisung für das Kalenderjahr 2026.

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