GAPDZGAmtlich · § 5 UrhG
GAP-Direktzahlungen-Gesetz
Rechtsstand: 17.07.2025Fundstelle: BGBl I 2021, 3003; 2022, 2262Ausgefertigt: 16.07.2021
Gliederung
37 Vorschriften- Teil 1Allgemeine und gemeinsame Bestimmungen
- Teil 2Direktzahlungen
- Abschnitt 1Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit
- Abschnitt 2Ergänzende Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit
- Abschnitt 3Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte
- § 12 Junglandwirtinnen und Junglandwirte
- § 13 Junglandwirte-Einkommensstützung
- § 14 Indikative Mittelzuweisung für die Junglandwirte-Einkommensstützung
- § 15 Geplanter Einheitsbetrag für die Junglandwirte-Einkommensstützung
- § 16 Weitere Bestimmungen für die Junglandwirte-Einkommensstützung
- § 17 Tatsächlicher Einheitsbetrag für die Junglandwirte-Einkommensstützung
- Abschnitt 4Regelungen für Klima und Umwelt
- Abschnitt 5Gekoppelte Einkommensstützung
- Teil 3Tatsächliche Einheitsbeträge
- Teil 4Weitere Bestimmungen