Frühförderungsverordnung - FrühV | § 6 Heilpädagogische Leistungen

Heilpädagogische Leistungen nach § 79 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch umfassen alle Maßnahmen, die die Entwicklung des Kindes und die Entfaltung seiner Persönlichkeit mit pädagogischen Mitteln anregen, einschließlich der jeweils erforderlichen sozial- und sonderpädagogischen, psychologischen und psychosozialen Hilfen sowie die Beratung der Erziehungsberechtigten; § 5 Abs. 2 und 3 gilt entsprechend.

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zitiert oder wird zitiert von 7 §§.

wird zitiert von 4 anderen §§ im .

Frühförderungsverordnung - FrühV | § 2 Früherkennung und Frühförderung


Leistungen nach § 1 umfassen 1. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (§ 5),2. heilpädagogische Leistungen (§ 6) und3. weitere Leistungen (§ 6a).Die erforderlichen Leistungen werden unter Inanspruchnahme von fachlich geeigneten interdisziplinär

Frühförderungsverordnung - FrühV | § 7 Förder- und Behandlungsplan


(1) Die interdisziplinären Frühförderstellen, nach Landesrecht zugelassene Einrichtungen mit vergleichbarem interdisziplinärem Förder-, Behandlungs- und Beratungsspektrum und die sozialpädiatrischen Zentren stellen die nach dem individuellen Bedarf z

Frühförderungsverordnung - FrühV | § 8 Erbringung der Komplexleistung


(1) Die zur Förderung und Behandlung nach §§ 5 und 6 erforderlichen Leistungen werden von den beteiligten Rehabilitationsträgern auf der Grundlage des Förder- und Behandlungsplans zuständigkeitsübergreifend als ganzheitliche Komplexleistung erbracht.

Frühförderungsverordnung - FrühV | § 9 Teilung der Kosten der Komplexleistung


Die Übernahme oder Teilung der Kosten zwischen den beteiligten Rehabilitationsträgern für die nach den §§ 5, 6 und 6a zu erbringenden Leistungen werden nach § 46 Absatz 5 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch geregelt.
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 79 Heilpädagogische Leistungen


(1) Heilpädagogische Leistungen werden an noch nicht eingeschulte Kinder erbracht, wenn nach fachlicher Erkenntnis zu erwarten ist, dass hierdurch1.eine drohende Behinderung abgewendet oder der fortschreitende Verlauf einer Behinderung verlangsamt wi
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Frühförderungsverordnung - FrühV | § 5 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation


(1) Die im Rahmen von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nach § 46 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch zur Früherkennung und Frühförderung zu erbringenden medizinischen Leistungen umfassen insbesondere 1. ärztliche Behandlung einschließlich

Frühförderungsverordnung - FrühV | § 3 Interdisziplinäre Frühförderstellen


Interdisziplinäre Frühförderstellen oder nach Landesrecht zugelassene Einrichtungen mit vergleichbarem interdisziplinärem Förder-, Behandlungs- und Beratungsspektrum im Sinne dieser Verordnung sind familien- und wohnortnahe Dienste und Einrichtungen,

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2 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 21. Jan. 2015 - L 8 SO 316/14 B ER

bei uns veröffentlicht am 21.01.2015

Tenor I) Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Sozialgerichts München vom 17. Dezember 2014 abgeändert. Anstelle des Antragsgegners wird der Beigeladene im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, ab 4.12.

Sozialgericht Nürnberg Urteil, 13. Dez. 2017 - S 20 SO 80/14

bei uns veröffentlicht am 13.12.2017

Tenor I. Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 21.10.2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 24.04.2014 verurteilt, an die Klägerin für die Fahrtkosten von zu Hause zur Einrichtung " G." A-Stadt im Zeitraum vom

Referenzen

(1) Heilpädagogische Leistungen werden an noch nicht eingeschulte Kinder erbracht, wenn nach fachlicher Erkenntnis zu erwarten ist, dass hierdurch1.eine drohende Behinderung abgewendet oder der fortschreitende Verlauf einer Behinderung verlangsamt wird oder2.die...
(1) Heilpädagogische Leistungen werden an noch nicht eingeschulte Kinder erbracht, wenn nach fachlicher Erkenntnis zu erwarten ist, dass hierdurch1.eine drohende Behinderung abgewendet oder der fortschreitende Verlauf einer Behinderung verlangsamt wird oder2.die...
(1) Die im Rahmen von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nach § 46 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch zur Früherkennung und Frühförderung zu erbringenden medizinischen Leistungen umfassen insbesondere 1. ärztliche Behandlung einschließlich der zur...
(1) Die im Rahmen von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nach § 46 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch zur Früherkennung und Frühförderung zu erbringenden medizinischen Leistungen umfassen insbesondere 1. ärztliche Behandlung einschließlich der zur...
Interdisziplinäre Frühförderstellen oder nach Landesrecht zugelassene Einrichtungen mit vergleichbarem interdisziplinärem Förder-, Behandlungs- und Beratungsspektrum im Sinne dieser Verordnung sind familien- und wohnortnahe Dienste und Einrichtungen, die der...
Interdisziplinäre Frühförderstellen oder nach Landesrecht zugelassene Einrichtungen mit vergleichbarem interdisziplinärem Förder-, Behandlungs- und Beratungsspektrum im Sinne dieser Verordnung sind familien- und wohnortnahe Dienste und Einrichtungen, die der...