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§ 19Amtlich · § 5 UrhG

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Zeitreise: 21.09.2023

Diese Verordnung tritt am 27. März 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fremdsprachenkorrespondent/Geprüfte Fremdsprachenkorrespondentin vom 23. Dezember 1999 (BGBl. 2000 I S. 10) außer Kraft.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

Für diese Vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.

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Ende des Gesetzes