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§ 12Amtlich · § 5 UrhG

Deutsch als Fremdsprache

Zeitreise: 21.09.2023‹ § 11§ 13 ›

Für zu prüfende Personen, deren Hauptsprache nicht Deutsch ist, tritt Deutsch als Fremdsprache an die Stelle der bei der Anmeldung zur Prüfung nach § 2 Absatz 4 anzugebenden Fremdsprache.

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