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§ 10Amtlich · § 5 UrhG

Präsentation und anschließendes Fachgespräch in der Fremdsprache

Zeitreise: 21.09.2023

(1) Die Präsentation und das anschließende Fachgespräch finden in der nach § 2 Absatz 4 bei der Anmeldung zur Prüfung angegebenen Fremdsprache statt. Die zu prüfende Person hat nachzuweisen, dass sie in der Lage ist, auf der Grundlage der Beschreibung einer betrieblichen Situation insbesondere Hintergründe und Inhalte zu recherchieren, zu bewerten und aufzubereiten, interkulturelle Aspekte zu analysieren und zu reflektieren und in Bezug auf die Aufgabenstellung Vorschläge für die Beratung und Unterstützung zu entwickeln.

(2) Die Beschreibung einer betrieblichen Situation und die darauf bezogenen Aufgabenstellungen werden durch den Prüfungsausschuss gestellt. Sie sind so zu gestalten, dass die Qualifikationsinhalte nach den § 6 Satz 5 Nummer 2 und 3 sowie der Prüfungsbereich nach § 7 einbezogen werden.

(3) Die zu prüfende Person hat die Präsentation als Hausarbeit zu erstellen. Die Bearbeitungszeit beträgt 14 aufeinanderfolgende Kalendertage, gerechnet ab dem Tag der Bekanntgabe der Beschreibung der betrieblichen Situation.

(4) Im Fachgespräch soll die zu prüfende Person, ausgehend von ihrer Präsentation Fragen zu Hintergründen, zur Vorgehensweise und zu den entwickelten Vorschlägen beantworten können.

(5) Die Präsentation und das anschließende Fachgespräch sollen jeweils höchstens 15 Minuten dauern.

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