Flurbereinigungsgesetz - FlurbG | § 27
Flurbereinigungsgesetz - FlurbG | § 27
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
Flurbereinigungsgesetz Inhaltsverzeichnis
Um die Teilnehmer mit Land von gleichem Wert abfinden zu können, ist der Wert der alten Grundstücke zu ermitteln. Die Wertermittlung hat in der Weise zu erfolgen, daß der Wert der Grundstücke eines Teilnehmers im Verhältnis zu dem Wert aller Grundstücke des Flurbereinigungsgebietes zu bestimmen ist.
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare
2 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
(1) Jeder Teilnehmer ist für seine Grundstücke unter Berücksichtigung der nach § 47 vorgenommenen Abzüge mit Land von gleichem Wert abzufinden. Bei der Bemessung der Landabfindung sind die nach den §§ 27 bis 33 ermittelten Werte zugrunde zu legen. Ma
(1) Der freiwillige Landtausch ist ein durch die Flurbereinigungsbehörde geleitetes Verfahren, in dem im Einverständnis der betroffenen Rechtsinhaber ländliche Grundstücke getauscht werden. Auf den freiwilligen Landtausch finden die Vorschriften über
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} anderen §§ im {{customdata_jurabk}}.
24 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
moreResultsText
published on 03/05/2018 00:00
Tenor
I. Der Flurbereinigungsplan C… wird wie folgt geändert:
An Stelle der Abfindungsflurstücke 750 und 763 wird den Klägern aus dem Abfindungsflurstück 775 des Beigeladenen zu 1 ausgehend von der westlichen Grenze parall
published on 03/05/2018 00:00
Tenor
I. Der Flurbereinigungsplan wird wie folgt geändert:
Das Abfindungsflurstück 779 der Klägerin wird durch Verlängerung der West- und Ostgrenze des Einlageflurstücks 266 um die sich insoweit südlich anschließende Wegfläche Ab
published on 22/10/2014 00:00
Tenor
I.
Die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung wird wie folgt geändert:
1. Die mit Wertzahl 26 bewertete Fläche im Einlageflurstück 1396 des Beigeladenen zu 1, soweit sie im Abfindungsflurstück 2331 liegt, wird mit W
published on 22/10/2014 00:00
Tenor
I.
Die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung wird wie folgt geändert:
1. Die im Abfindungsflurstück 2283 gelegene Teilfläche des Einlageflurstücks 1202 der Beigeladenen zu 1 wird mit Wertzahl 22 bewertet.
2. D
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.