Datenschutz und Datensicherheit
Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten haben die zur Datenübermittlung verpflichteten Behörden zu gewährleisten, dass die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Maßgabe der Artikel 24, 25, 30 und 32 der Verordnung (EU) 2016/679 getroffen werden.
Fachbewertung & LKG-Relevanz
Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)Für vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.
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