Embryonenschutzgesetz - ESchG | § 3 Verbotene Geschlechtswahl
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Gesetz zum Schutz von Embryonen Inhaltsverzeichnis
Wer es unternimmt, eine menschliche Eizelle mit einer Samenzelle künstlich zu befruchten, die nach dem in ihr enthaltenen Geschlechtschromosom ausgewählt worden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Dies gilt nicht, wenn die Auswahl der Samenzelle durch einen Arzt dazu dient, das Kind vor der Erkrankung an einer Muskeldystrophie vom Typ Duchenne oder einer ähnlich schwerwiegenden geschlechtsgebundenen Erbkrankheit zu bewahren, und die dem Kind drohende Erkrankung von der nach Landesrecht zuständigen Stelle als entsprechend schwerwiegend anerkannt worden ist.
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published on 06/07/2010 00:00
Nachschlagewerk: ja BGHSt : ja Veröffentlichung : ja ESchG §§ 1, 2 Die nach extrakorporaler Befruchtung beabsichtigte Präimplantationsdiagnostik mittels Blastozystenbiopsie und anschließender Untersuchung der entnommenen pluripotenten Troph
published on 24/01/2019 00:00
Tenor
I. Der Bescheid der Bayerischen Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik vom 28.07.2016, Az. G32g-G8090.1-2016/44-3, wird aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, den Antrag der Klägerin vom 10.04.2016 unter Beachtung d
published on 14/03/2019 00:00
Tenor
I. Die Berufung wird zurückgewiesen.
II. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist insoweit vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe der zu v
published on 30/11/2018 00:00
Tenor
I. Das Verfahren wird, soweit die Berufung zurückgenommen wurde, eingestellt.
II. Die Berufung wird im Übrigen zurückgewiesen.
III. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist insoweit vorläuf
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