Energiewirtschaftsgesetz - EnWG 2005 | § 75 Zulässigkeit, Zuständigkeit

(1) Gegen Entscheidungen der Regulierungsbehörde ist die Beschwerde zulässig. Sie kann auch auf neue Tatsachen und Beweismittel gestützt werden.

(2) Die Beschwerde steht den am Verfahren vor der Regulierungsbehörde Beteiligten zu.

(3) Die Beschwerde ist auch gegen die Unterlassung einer beantragten Entscheidung der Regulierungsbehörde zulässig, auf deren Erlass der Antragsteller einen Rechtsanspruch geltend macht. Als Unterlassung gilt es auch, wenn die Regulierungsbehörde den Antrag auf Erlass der Entscheidung ohne zureichenden Grund in angemessener Frist nicht beschieden hat. Die Unterlassung ist dann einer Ablehnung gleich zu achten.

(4) Über die Beschwerde entscheidet ausschließlich das für den Sitz der Regulierungsbehörde zuständige Oberlandesgericht, in den Fällen des § 51 ausschließlich das für den Sitz der Bundesnetzagentur zuständige Oberlandesgericht, und zwar auch dann, wenn sich die Beschwerde gegen eine Verfügung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie richtet. § 36 der Zivilprozessordnung gilt entsprechend.

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zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Gerichtskostengesetz - GKG 2004 | § 50 Bestimmte Beschwerdeverfahren


(1) In folgenden Verfahren bestimmt sich der Wert nach § 3 der Zivilprozessordnung: 1. über Beschwerden gegen Verfügungen der Kartellbehörden und über Rechtsbeschwerden (§§ 73 und 77 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen),2. über Beschwerden g
wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Energiewirtschaftsgesetz - EnWG 2005 | § 51 Monitoring der Versorgungssicherheit


(1) Die Bundesnetzagentur führt in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fortlaufend ein Monitoring der Versorgungssicherheit nach den Absätzen 2 bis 4 durch. Die §§ 73, 75 bis 89 und 106 bis 108 sind entsprechend anzuwenden
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Zivilprozessordnung - ZPO | § 36 Gerichtliche Bestimmung der Zuständigkeit


(1) Das zuständige Gericht wird durch das im Rechtszug zunächst höhere Gericht bestimmt: 1. wenn das an sich zuständige Gericht in einem einzelnen Fall an der Ausübung des Richteramtes rechtlich oder tatsächlich verhindert ist;2. wenn es mit Rücksich
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Energiewirtschaftsgesetz - EnWG 2005 | § 51 Monitoring der Versorgungssicherheit


(1) Die Bundesnetzagentur führt in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fortlaufend ein Monitoring der Versorgungssicherheit nach den Absätzen 2 bis 4 durch. Die §§ 73, 75 bis 89 und 106 bis 108 sind entsprechend anzuwenden

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81 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Nov. 2013 - III ZB 59/13

bei uns veröffentlicht am 27.11.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZB 59/13 vom 27. November 2013 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja GVG § 17 Abs. 2 Satz 1; IFG § 1 Abs. 1 Satz 1; VwVfG §§ 29, 13 Abs. 1; WpÜG § 48 Abs. 4 a) Macht ein Beschwerd

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Juni 2013 - III ZR 360/12

bei uns veröffentlicht am 06.06.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 360/12 Verkündet am: 6. Juni 2013 B o t t Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BJagdG § 35; HJa

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Nov. 2007 - KVR 23/07

bei uns veröffentlicht am 13.11.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVR 23/07 Verkündet am: 13. November 2007 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der energiewirtschaftsrechtlichen Verwaltungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja

Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Nov. 2012 - EnVZ 21/12

bei uns veröffentlicht am 06.11.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS EnVZ 21/12 vom 6. November 2012 in der energiewirtschaftsrechtlichen Verwaltungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Auskunftsverlangen II EnWG § 86 Abs. 1 Die Entscheidung über die Rechtmäßig

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Juni 2007 - KVR 18/06

bei uns veröffentlicht am 19.06.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVR 18/06 Verkündet am: 19. Juni 2007 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der energiewirtschaftsrechtlichen Verwaltungssache Der Kartellsenat des Bundesgeric

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Juni 2007 - KVR 17/06

bei uns veröffentlicht am 19.06.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVR 17/06 Verkündet am: 19. Juni 2007 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der energiewirtschaftsrechtlichen Verwaltungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja B

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Juni 2007 - KVR 16/06

bei uns veröffentlicht am 19.06.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVR 16/06 Verkündet am: 19. Juni 2007 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der energiewirtschaftsrechtlichen Verwaltungssache Der Kartellsenat des Bundesgeric

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Juni 2007 - KVZ 35/06

bei uns veröffentlicht am 19.06.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVZ 35/06 vom 19. Juni 2007 in der energiewirtschaftsrechtlichen Verwaltungssache Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat am 19. Juni 2007 durch den Präsidenten des Bundesgerichtshofs Prof. Dr. Hirsch, den Vorsitzen

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Aug. 2007 - X ARZ 247/07

bei uns veröffentlicht am 20.08.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ARZ 247/07 vom 20. August 2007 in dem Gerichtsstandsbestimmungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 281 Abs. 2 Satz 4; EnWG § 106 Abs. 2 Zur Bindungswirkung der fehlerhaften Verweisung eine

Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Apr. 2008 - KVR 30/07

bei uns veröffentlicht am 29.04.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVR 30/07 Verkündet am: 29. April 2008 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der energiewirtschaftsrechtlichen Verwaltungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ :

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Mai 2012 - EnZR 105/10

bei uns veröffentlicht am 15.05.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL EnZR 105/10 Verkündet am: 15. Mai 2012 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Mai 2012 - EnVR 46/10

bei uns veröffentlicht am 15.05.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS EnVR 46/10 Verkündet am: 15. Mai 2012 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der energiewirtschaftsrechtlichen Verwaltungssache Der Kartellsenat des Bundesgerichts

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Dez. 2018 - EnVR 1/18

bei uns veröffentlicht am 11.12.2018

Tenor Auf die Rechtsbeschwerde der Betroffenen wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels der Beschluss des 5. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 30. November 2017 t

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 17. Okt. 2018 - 3 Kart 82/17 (V)

bei uns veröffentlicht am 17.10.2018

Tenor Die Beschwerde der Betroffenen in der Fassung vom 27.08.2018 betreffend die Veröffentlichung der Effizienzwerte sowie der Aufwands- und Strukturparameter der Betroffenen der ersten, zweiten und dritten Regulierungsperiode zur Berechnung des Ma

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 26. Okt. 2016 - 3 Kart 19/16 (V)

bei uns veröffentlicht am 26.10.2016

Tenor Die Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur vom 28.01.2016 (BK6-15-168) über die Verlagerung von 50 MW Anschlusskapazität wird als unzulässig verworfen. Die Beschwerdeführerin trägt die Kosten des Beschwerde

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 26. Okt. 2016 - VI-3 Kart 36/15 (V)

bei uns veröffentlicht am 26.10.2016

Tenor Die Beschwerde der Betroffenen vom 26.02.2015 gegen den Beschluss der Beschlusskammer 7 der Bundesnetzagentur vom 19.12.2014, Az.: BK7-14-020, wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen der Bundesnetz

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 26. Okt. 2016 - VI-3 Kart 37/15 (V)

bei uns veröffentlicht am 26.10.2016

Tenor Die Beschwerde der Betroffenen vom 27.2.2015 gegen Beschluss der Bundesnetzagentur vom 19.12.2014, Az. BK7-14-020, wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Bundesnetzagentur trägt die

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 26. Okt. 2016 - VI-3 Kart 18/15 (V)

bei uns veröffentlicht am 26.10.2016

Tenor Die Beschwerde der Betroffenen vom 26.02.2015 gegen den Beschluss der Beschlusskammer 7 der Bundesnetzagentur vom 19.12.2014, Az.: BK7-14-020, wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen der Bundesnetz

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 06. Okt. 2016 - VI-5 Kart 13/15 (V)

bei uns veröffentlicht am 06.10.2016

Tenor Die Beschwerde der Betroffenen vom 28.09.2015 gegen den Beschluss der Landesregulierungsbehörde vom 25.08.2015 (VB4-38-20/2.1) wird zurückgewiesen. Die Betroffene hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 06. Okt. 2016 - VI-5 Kart 21/14 (V)

bei uns veröffentlicht am 06.10.2016

Tenor Auf die Beschwerden der Betroffenen vom 24.07.2014 und vom 08.01.2016 wird der Änderungsbescheid der Landesregulierungsbehörde vom 08.12.2015, Az. VB4-38-20/1.1., und Tenorziffer 7 des Ausgangsbescheids vom 24.06.2014, Az. VB4-38-20/1.1., aufg

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 14. Sept. 2016 - VI-3 Kart 175/14 (V)

bei uns veröffentlicht am 14.09.2016

Tenor 1.                                                                                                                                                                                                      Auf die Beschwerde der Betroffenen vom 24.1

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 01. Sept. 2016 - VI-3 Kart 202/15 (V)

bei uns veröffentlicht am 01.09.2016

Tenor Die Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur vom 03.11.2015 (BK6-15-010-A3) über das Bestehen eines Anspruchs der Antragstellerin auf Zuweisung von Anschlusskapazität in Höhe von 42 MW auf der Anbindungsleitu

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 01. Sept. 2016 - VI-3 Kart 203/15 (V)

bei uns veröffentlicht am 01.09.2016

Tenor Die Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur vom 03.11.2015 (BK6-15-010-A4) über das Bestehen eines Anspruchs der Antragstellerin auf Zuweisung von Anschlusskapazität in Höhe von 50 MW auf der Anbindungsleitu

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 01. Sept. 2016 - VI-3 Kart 206/15 (V)

bei uns veröffentlicht am 01.09.2016

Tenor Die Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur vom 24.11.2015 (BK6-15-010-Z3) über die Zuweisung von 50 MW Anschlusskapazität auf der Anbindungsleitung NOR-6-2 für die Einspeisung von Energie durch den Offshore

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 01. Sept. 2016 - VI-3 Kart 205/15 (V)

bei uns veröffentlicht am 01.09.2016

Tenor Die Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur vom 24.11.2015 (BK6-15-010-Z2) über die Zuweisung von 42  MW Anschlusskapazität auf der Anbindungsleitung NOR-6-2 für die Einspeisung von Energie durch den Offshor

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 01. Sept. 2016 - VI-3 Kart 204/15 (V)

bei uns veröffentlicht am 01.09.2016

Tenor Die Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur vom 03.11.2015 (BK6-15-010-A5) über das Bestehen eines Anspruchs der Antragstellerin auf Zuweisung von Anschlusskapazität in Höhe von  66,8 MW auf der Anbindungsle

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 09. März 2016 - VI-3 Kart 17/15 (V)

bei uns veröffentlicht am 09.03.2016

Tenor Die Beschwerde der Betroffenen wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Beschwerdeführerin und die Bundesnetzagentur zu jeweils 50 %. Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 50.000 Euro festgesetzt.

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 09. März 2016 - VI-3 Kart 157/14 (V)

bei uns veröffentlicht am 09.03.2016

Tenor Die Beschwerde der Betroffenen gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur vom 25.06.2014, BK8-11/015BUND, wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Betroffene. Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf … EUR

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 24. Feb. 2016 - VI - 3 Kart 110/14 (V)

bei uns veröffentlicht am 24.02.2016

Tenor Die Beschwerde der Betroffenen gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur vom 21.03.2014 (BK6-12-027) wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der der Bundesnetzagentur entstandenen notwendigen Auslagen trägt die

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 17. Feb. 2016 - VI-3 Kart 134/12 (V)

bei uns veröffentlicht am 17.02.2016

Tenor Die Festlegung vom 24.01.2012, BK 8-11/2966-81, wird aufgehoben. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Bundesnetzagentur auferlegt. Der Beschwerdewert wird auf … Euro festgesetzt. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. 1G r ü n d e :

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 17. Feb. 2016 - VI-3 Kart 162/12 (V)

bei uns veröffentlicht am 17.02.2016

Tenor Die Bundesnetzagentur wird verpflichtet, ihren Beschluss vom 05.03.2012, BK 8-11/1832-81, aufzuheben und die Erlösobergrenzen der Beschwerdeführerin für die Jahre 2012 und 2013 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats neu festzulegen. D

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 17. Feb. 2016 - VI-3 Kart 245/12 (V)

bei uns veröffentlicht am 17.02.2016

Tenor Die Bundesnetzagentur wird verpflichtet, ihren Beschluss vom 23.07.2012, BK 8-11/1870-81, aufzuheben und die Erlösobergrenzen der Beschwerdeführerin für die Jahre 2012 und 2013 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats neu festzulegen. D

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 17. Feb. 2016 - VI-3 Kart 139/12 (V)

bei uns veröffentlicht am 17.02.2016

Tenor hat der 3. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht L., die Richterin am Oberlandesgericht F. und die Richterin am Oberlandesgericht Dr. K. auf die mündliche Verhandlung am 17. Februar

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 21. Jan. 2016 - VI-5 Kart 33/14 (V)

bei uns veröffentlicht am 21.01.2016

Tenor Auf die Beschwerde der Betroffenen vom 05.09.2014 wird der Bescheid der Landesregulierungsbehörde vom 05.08.2014 – VB4-38-20/1.1 – in Tenorziffer 5 aufgehoben. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. Die Gerichtskosten des Beschwerdever

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 11. Nov. 2015 - VI-3 Kart 16/13 (V)

bei uns veröffentlicht am 11.11.2015

Tenor Auf die Beschwerde der Betroffenen wird der Beschluss der Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur vom 04.12.2013, BK 9-11/8141V, aufgehoben und die Bundesnetzagentur verpflichtet, die Betroffene unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gericht

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 21. Okt. 2015 - VI-3 Kart 163/09 (V)

bei uns veröffentlicht am 21.10.2015

Tenor Die Beschwerde der Betroffenen gegen den Beschluss der Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur vom 28.01.2009 (BK8-08/1835-11) wird zurückgewiesen. Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Betroffene zu 65 % und die Bundesnetzage

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 21. Okt. 2015 - VI-3 Kart 112/13 (V)

bei uns veröffentlicht am 21.10.2015

Tenor Auf die Beschwerde der Betroffenen vom 13.12.2014 wird der Beschluss der Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur vom 13.11.2013, BK9-11/8186, aufgehoben und die Bundesnetzagentur verpflichtet, die Betroffene unter Beachtung der Rechtsauffassun

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 23. Sept. 2015 - VI-3 Kart 150/14 (V)

bei uns veröffentlicht am 23.09.2015

Tenor Auf die Beschwerde der Betroffenen vom 17.07.2014 wird der Beschluss der Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur vom 17.06.2014, BK9-11/8014, aufgehoben und die Bundesnetzagentur verpflichtet, die Betroffene unter Beachtung der Rechtsauffassun

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 23. Sept. 2015 - VI-3 Kart 149/14 (V)

bei uns veröffentlicht am 23.09.2015

Tenor Auf die Beschwerde der Betroffenen vom 17.07.2014 wird der Beschluss der Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur vom 17.06.2014, BK9-11/8148, aufgehoben und die Bundesnetzagentur verpflichtet, die Betroffene unter Beachtung der Rechtsauffassun

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 23. Sept. 2015 - VI-3 Kart 113/13 (V)

bei uns veröffentlicht am 23.09.2015

Tenor Die Beschwerde der Betroffenen gegen den Beschluss der Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur vom 14.11.2013 (BK 9-11/8182) wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der der Bundesnetzagentur entstandenen notwend

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 12. Aug. 2015 - VI-3 Kart 119/14 (V)

bei uns veröffentlicht am 12.08.2015

Tenor Die Beschwerde der Betroffenen gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur vom 10.04.2014 (Aktenzeichen: 10002915) wird zurückgewiesen. Die Betroffene trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Bundesne

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 15. Juli 2015 - VI-3 Kart 112/14

bei uns veröffentlicht am 15.07.2015

Tenor 1. Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur vom 28.02.2014, BK4-12-1018, wird zurückgewiesen. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Bund

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 22. Juni 2015 - 11 E 409/15

bei uns veröffentlicht am 22.06.2015

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt. Die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht wird nicht zugelasse

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 17. Juni 2015 - VI-3 Kart 76/15 (V)

bei uns veröffentlicht am 17.06.2015

Tenor Die Beschwerde der Betroffenen gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur vom 02.03.2015 (BK6-14-159) sowie der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde werden zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 17. Juni 2015 - VI-3 Kart 3/15 (V)

bei uns veröffentlicht am 17.06.2015

Tenor Die Beschwerde der Betroffenen gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur vom 19.12.2015 (BK6-14-159 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Betroffene. Der Beschwerdewert wird auf 400.000,00 Euro festgesetzt. Die Rec

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 27. Mai 2015 - VI-3 Kart 115/14 (V)

bei uns veröffentlicht am 27.05.2015

Tenor Auf die Beschwerde der Betroffenen wird der Beschluss der Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur vom 03.04.2014, BK9-11/8164, aufgehoben und die Bundesnetzagentur verpflichtet, die Betroffene unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 18. Mai 2015 - VI-5 Kart 3/14 (V)

bei uns veröffentlicht am 18.05.2015

Tenor Die Beschwerde der Betroffenen vom 23. April 2014 gegen den Bescheid der Landesregulierungsbehörde vom 21. März 2014 – VB 4-38-20/1.1 – wird zurückgewiesen. Die Betroffene hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 30. Apr. 2015 - VI-5 Kart 9/14 (V)

bei uns veröffentlicht am 30.04.2015

Tenor Die Beschwerde der Betroffenen vom 14. Mai 2014 gegen den Bescheid der Landesregulierungsbehörde vom 11. April 2014 – V B 4 –38-24 – wird zurückgewiesen. Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwend

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 28. Apr. 2015 - VI-3 Kart 332/12 (V)

bei uns veröffentlicht am 28.04.2015

Tenor Auf die Beschwerde der Betroffenen wird der Beschluss der Bundesnetzagentur vom 30.10.2012, BK8-12-019, aufgehoben. Die weitergehende auf Neubescheidung gerichtete Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließl

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 28. Apr. 2015 - VI-3 Kart 313/12 (V)

bei uns veröffentlicht am 28.04.2015

Tenor Auf die Beschwerde der Betroffenen wird der Beschluss der Bundesnetzagentur vom 30.10.2012, BK8-12-019, aufgehoben. Die weitergehende auf Neubescheidung gerichtete Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließl

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(1) Das zuständige Gericht wird durch das im Rechtszug zunächst höhere Gericht bestimmt: 1. wenn das an sich zuständige Gericht in einem einzelnen Fall an der Ausübung des Richteramtes rechtlich oder tatsächlich verhindert ist;2. wenn es mit Rücksicht auf die...