Energiewirtschaftsgesetz - EnWG 2005 | § 29 Verfahren zur Festlegung und Genehmigung

(1) Die Regulierungsbehörde trifft Entscheidungen in den in diesem Gesetz benannten Fällen und über die Bedingungen und Methoden für den Netzanschluss oder den Netzzugang nach den in § 17 Abs. 3, § 21a Abs. 6 und § 24 genannten Rechtsverordnungen durch Festlegung gegenüber einem Netzbetreiber, einer Gruppe von oder allen Netzbetreibern oder den sonstigen in der jeweiligen Vorschrift Verpflichteten oder durch Genehmigung gegenüber dem Antragsteller.

(2) Die Regulierungsbehörde ist befugt, die nach Absatz 1 von ihr festgelegten oder genehmigten Bedingungen und Methoden nachträglich zu ändern, soweit dies erforderlich ist, um sicherzustellen, dass sie weiterhin den Voraussetzungen für eine Festlegung oder Genehmigung genügen. Die §§ 48 und 49 des Verwaltungsverfahrensgesetzes bleiben unberührt.

(3) Die Bundesregierung kann das Verfahren zur Festlegung oder Genehmigung nach Absatz 1 sowie das Verfahren zur Änderung der Bedingungen und Methoden nach Absatz 2 durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates näher ausgestalten. Dabei kann insbesondere vorgesehen werden, dass Entscheidungen der Regulierungsbehörde im Einvernehmen mit dem Bundeskartellamt ergehen.

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zitiert oder wird zitiert von 45 §§.

wird zitiert von 12 §§ in anderen Gesetzen.

Gasnetzentgeltverordnung - GasNEV | § 7 Kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung


(1) Die Verzinsung des von Betreibern von Gasversorgungsnetzen eingesetzten Eigenkapitals erfolgt im Wege einer kalkulatorischen Eigenkapitalverzinsung auf Grundlage des betriebsnotwendigen Eigenkapitals. Das betriebsnotwendige Eigenkapital ergibt si

Stromnetzentgeltverordnung - StromNEV | § 19 Sonderformen der Netznutzung


(1) Für Letztverbraucher mit einer zeitlich begrenzten hohen Leistungsaufnahme, der in der übrigen Zeit eine deutlich geringere oder keine Leistungsaufnahme gegenübersteht, haben Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen, an deren Netz der jeweili

Stromnetzentgeltverordnung - StromNEV | § 7 Kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung


(1) Die Verzinsung des von Betreibern von Elektrizitätsversorgungsnetzen eingesetzten Eigenkapitals erfolgt im Wege einer kalkulatorischen Eigenkapitalverzinsung auf Grundlage des betriebsnotwendigen Eigenkapitals. Das betriebsnotwendige Eigenkapital

Anreizregulierungsverordnung - ARegV | § 32 Festlegungen oder Genehmigungen der Regulierungsbehörde


(1) Zur Verwirklichung eines effizienten Netzzugangs und der in § 1 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes genannten Zwecke kann die Regulierungsbehörde Entscheidungen durch Festlegungen oder Genehmigungen nach § 29 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetz
wird zitiert von 28 anderen §§ im .

Energiewirtschaftsgesetz - EnWG 2005 | § 13 Systemverantwortung der Betreiber von Übertragungsnetzen


(1) Sofern die Sicherheit oder Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems in der jeweiligen Regelzone gefährdet oder gestört ist, sind die Betreiber der Übertragungsnetze berechtigt und verpflichtet, die Gefährdung oder Störung zu beseitigen

Energiewirtschaftsgesetz - EnWG 2005 | § 11 Betrieb von Energieversorgungsnetzen


(1) Betreiber von Energieversorgungsnetzen sind verpflichtet, ein sicheres, zuverlässiges und leistungsfähiges Energieversorgungsnetz diskriminierungsfrei zu betreiben, zu warten und bedarfsgerecht zu optimieren, zu verstärken und auszubauen, soweit

Energiewirtschaftsgesetz - EnWG 2005 | § 17d Umsetzung der Netzentwicklungspläne und des Flächenentwicklungsplans


(1) Betreiber von Übertragungsnetzen, in deren Regelzone die Netzanbindung von Windenergieanlagen auf See erfolgen soll (anbindungsverpflichteter Übertragungsnetzbetreiber), haben die Offshore-Anbindungsleitungen entsprechend den Vorgaben des Offshor

Energiewirtschaftsgesetz - EnWG 2005 | § 12 Aufgaben der Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen, Verordnungsermächtigung


(1) Betreiber von Übertragungsnetzen haben die Energieübertragung durch das Netz unter Berücksichtigung des Austauschs mit anderen Verbundnetzen zu regeln und mit der Bereitstellung und dem Betrieb ihrer Übertragungsnetze im nationalen und internatio
zitiert 2 §§ in anderen Gesetzen.

Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG | § 48 Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes


(1) Ein rechtswidriger Verwaltungsakt kann, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft oder für die Vergangenheit zurückgenommen werden. Ein Verwaltungsakt, der ein Recht oder einen rechtlich erhebliche

Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG | § 49 Widerruf eines rechtmäßigen Verwaltungsaktes


(1) Ein rechtmäßiger nicht begünstigender Verwaltungsakt kann, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, außer wenn ein Verwaltungsakt gleichen Inhalts erneut erlassen werden müsste
zitiert 3 andere §§ aus dem .

Energiewirtschaftsgesetz - EnWG 2005 | § 21a Regulierungsvorgaben für Anreize für eine effiziente Leistungserbringung; Verordnungsermächtigung


(1) Soweit eine kostenorientierte Entgeltbildung im Sinne des § 21 Abs. 2 Satz 1 erfolgt, können nach Maßgabe einer Rechtsverordnung nach Absatz 6 Satz 1 Nr. 1 Netzzugangsentgelte der Betreiber von Energieversorgungsnetzen abweichend von der Entgeltb

Energiewirtschaftsgesetz - EnWG 2005 | § 24 Regelungen zu den Netzzugangsbedingungen, Entgelten für den Netzzugang sowie zur Erbringung und Beschaffung von Ausgleichsleistungen; Verordnungsermächtigung


Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates1.die Bedingungen für den Netzzugang einschließlich der Beschaffung und Erbringung von Ausgleichsleistungen oder Methoden zur Bestimmung dieser Bedingungen sowi

Energiewirtschaftsgesetz - EnWG 2005 | § 17 Netzanschluss, Verordnungsermächtigung


(1) Betreiber von Energieversorgungsnetzen haben Letztverbraucher, gleich- oder nachgelagerte Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetze sowie -leitungen, Ladepunkte für Elektromobile, Erzeugungs- und Gasspeicheranlagen sowie Anlagen zur Speicherung elek

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74 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Feb. 2019 - EnVZ 87/18

bei uns veröffentlicht am 26.02.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS EnVZ 87/18 vom 26. Februar 2019 in dem energiewirtschaftsrechtlichen Verwaltungsverfahren ECLI:DE:BGH:2019:260219BENVZ87.18.0 Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat am 26. Februar 2019 durch den Vorsitzenden Rich

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Jan. 2014 - EnVR 24/13

bei uns veröffentlicht am 21.01.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS EnVR 24/13 vom 21. Januar 2014 in der energiewirtschaftsrechtlichen Verwaltungssache Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat am 21. Januar 2014 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Meier-Beck und die Richter

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Jan. 2014 - EnVR 22/13

bei uns veröffentlicht am 21.01.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS EnVR 22/13 vom 21. Januar 2014 in der energiewirtschaftsrechtlichen Verwaltungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Öffentliche Bekanntmachung EnWG § 73 Abs. 1a Zu den Anforderungen an eine die Zustellung

Bundesgerichtshof Urteil, 26. Juni 2019 - VIII ZR 95/18

bei uns veröffentlicht am 26.06.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 95/18 Verkündet am: 26. Juni 2019 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Mai 2012 - EnVR 46/10

bei uns veröffentlicht am 15.05.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS EnVR 46/10 Verkündet am: 15. Mai 2012 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der energiewirtschaftsrechtlichen Verwaltungssache Der Kartellsenat des Bundesgerichts

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Dez. 2018 - EnVR 59/17

bei uns veröffentlicht am 11.12.2018

Tenor Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 3. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 12. Juli 2017 wird zurückgewiesen.

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Mai 2018 - VI ZR 295/17

bei uns veröffentlicht am 08.05.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 295/17 Verkündet am: 8. Mai 2018 Holmes Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Jan. 2018 - EnVR 5/17

bei uns veröffentlicht am 23.01.2018

Tenor Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des Kartellsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig vom 1. Dezember 2016 wird zurückgewiesen.

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Dez. 2017 - EnVR 2/17

bei uns veröffentlicht am 12.12.2017

Tenor Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 3. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 9. November 2016 in der Fassung des Beschlusses vom 28. Dezember 2016 wird zurückgewiesen.

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Mai 2017 - EnVR 39/15

bei uns veröffentlicht am 15.05.2017

Tenor Auf die Rechtsbeschwerde der Betroffenen wird der Beschluss des 3. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 15. Juli 2015 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als ihre Beschwerd

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Mai 2017 - EnVR 40/15

bei uns veröffentlicht am 15.05.2017

Tenor Auf die Rechtsbeschwerde der Betroffenen wird der Beschluss des 3. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 15. Juli 2015 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als ihre Beschwerd

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 09. Feb. 2017 - 201 Kart 4/15

bei uns veröffentlicht am 09.02.2017

Tenor         1. Die Beschwerde gegen die Festlegung [Prüfungsschwerpunkt „Schlüsselung und ergänzende Angaben (Gas)"] der Beschwerdegegnerin vom 02. Juni 2015 (Az.: 4-4455.7/46) wirdz u r ü c k g e w i e s e n.2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Dez. 2016 - EnVR 34/15

bei uns veröffentlicht am 13.12.2016

Tenor Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 3. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 15. Juli 2015 wird zurückgewiesen.

Landgericht Hamburg Urteil, 15. Nov. 2016 - 307 O 421/15

bei uns veröffentlicht am 15.11.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar. Beschluss Der

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 09. Nov. 2016 - VI-3 Kart 88/15 (V)

bei uns veröffentlicht am 09.11.2016

Tenor Die Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen die Festlegung der Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur vom 24.03.2015 (BK9-14/608) wird als unzulässig verworfen. Die Beschwerdeführerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich d

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 26. Okt. 2016 - VI-3 Kart 83/16 (V)

bei uns veröffentlicht am 26.10.2016

Tenor Die Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den ihre Beiladung ablehnenden Beschluss vom 30.05.2016 (BK6-15-168-B1) wird zurückgewiesen. Die Beschwerdeführerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen d

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 26. Okt. 2016 - VI-3 Kart 37/15 (V)

bei uns veröffentlicht am 26.10.2016

Tenor Die Beschwerde der Betroffenen vom 27.2.2015 gegen Beschluss der Bundesnetzagentur vom 19.12.2014, Az. BK7-14-020, wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Bundesnetzagentur trägt die

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 26. Okt. 2016 - VI-3 Kart 18/15 (V)

bei uns veröffentlicht am 26.10.2016

Tenor Die Beschwerde der Betroffenen vom 26.02.2015 gegen den Beschluss der Beschlusskammer 7 der Bundesnetzagentur vom 19.12.2014, Az.: BK7-14-020, wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen der Bundesnetz

Landgericht Hamburg Urteil, 19. Okt. 2016 - 305 O 519/15

bei uns veröffentlicht am 19.10.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufg

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 06. Okt. 2016 - VI-5 Kart 13/15 (V)

bei uns veröffentlicht am 06.10.2016

Tenor Die Beschwerde der Betroffenen vom 28.09.2015 gegen den Beschluss der Landesregulierungsbehörde vom 25.08.2015 (VB4-38-20/2.1) wird zurückgewiesen. Die Betroffene hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 06. Okt. 2016 - VI-5 Kart 21/14 (V)

bei uns veröffentlicht am 06.10.2016

Tenor Auf die Beschwerden der Betroffenen vom 24.07.2014 und vom 08.01.2016 wird der Änderungsbescheid der Landesregulierungsbehörde vom 08.12.2015, Az. VB4-38-20/1.1., und Tenorziffer 7 des Ausgangsbescheids vom 24.06.2014, Az. VB4-38-20/1.1., aufg

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Okt. 2016 - VIII ZR 228/15

bei uns veröffentlicht am 05.10.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 228/15 Verkündet am: 5. Oktober 2016 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 31. Aug. 2016 - VI-3 Kart 27/14 (V)

bei uns veröffentlicht am 31.08.2016

Tenor Die Beschwerde der Betroffenen gegen den Beschluss der Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur vom 11.12.2013, BK4-13-739, wird zurückgewiesen. Die Betroffene trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen de

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 10. Aug. 2016 - VI-3 Kart 100/15 (V)

bei uns veröffentlicht am 10.08.2016

Tenor Die Beschwerde der Betroffenen vom 17.06.2014 gegen den Beschluss der Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur vom 20.04.2015 (BK9-14/704) wird zurückgewiesen. Die Betroffene hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendige

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Juli 2016 - EnVR 15/15

bei uns veröffentlicht am 12.07.2016

Tenor Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 3. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 4. Februar 2015 wird zurückgewiesen.

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Juni 2016 - EnVR 62/14

bei uns veröffentlicht am 07.06.2016

Tenor Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 3. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 1. Oktober 2014 in der Fassung des Beschlusses vom 18. November 2014 wird zurückgewiesen.

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 09. März 2016 - VI-3 Kart 169/14 (V)

bei uns veröffentlicht am 09.03.2016

Tenor Die Beschwerde der Beschwerdeführerin vom 01.10.2014 gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur vom 13.08.2014, Az. BK6-13-001, wird zurückgewiesen. Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen A

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 25. Feb. 2016 - 13 K 5017/13

bei uns veröffentlicht am 25.02.2016

Tenor Die Beklagte wird unter Aufhebung des Widerspruchsbescheides der Bundesnetzagentur vom 8. Juli 2013 verpflichtet, dem Kläger gemäß Ziffer 2 seines Antrags vom 10. Dezember 2012 zu der Frage, „Um welchen jährlichen Betrag waren gemäß Beschluss

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 17. Feb. 2016 - VI-3 Kart 134/12 (V)

bei uns veröffentlicht am 17.02.2016

Tenor Die Festlegung vom 24.01.2012, BK 8-11/2966-81, wird aufgehoben. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Bundesnetzagentur auferlegt. Der Beschwerdewert wird auf … Euro festgesetzt. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. 1G r ü n d e :

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 17. Feb. 2016 - VI-3 Kart 162/12 (V)

bei uns veröffentlicht am 17.02.2016

Tenor Die Bundesnetzagentur wird verpflichtet, ihren Beschluss vom 05.03.2012, BK 8-11/1832-81, aufzuheben und die Erlösobergrenzen der Beschwerdeführerin für die Jahre 2012 und 2013 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats neu festzulegen. D

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 17. Feb. 2016 - VI-3 Kart 245/12 (V)

bei uns veröffentlicht am 17.02.2016

Tenor Die Bundesnetzagentur wird verpflichtet, ihren Beschluss vom 23.07.2012, BK 8-11/1870-81, aufzuheben und die Erlösobergrenzen der Beschwerdeführerin für die Jahre 2012 und 2013 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats neu festzulegen. D

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 17. Feb. 2016 - VI-3 Kart 139/12 (V)

bei uns veröffentlicht am 17.02.2016

Tenor hat der 3. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht L., die Richterin am Oberlandesgericht F. und die Richterin am Oberlandesgericht Dr. K. auf die mündliche Verhandlung am 17. Februar

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 21. Jan. 2016 - VI-5 Kart 33/14 (V)

bei uns veröffentlicht am 21.01.2016

Tenor Auf die Beschwerde der Betroffenen vom 05.09.2014 wird der Bescheid der Landesregulierungsbehörde vom 05.08.2014 – VB4-38-20/1.1 – in Tenorziffer 5 aufgehoben. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. Die Gerichtskosten des Beschwerdever

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 11. Nov. 2015 - VI-3 Kart 118/14 (V)

bei uns veröffentlicht am 11.11.2015

Tenor Auf die Beschwerde der Betroffenen vom 12.05.2014 wird der Beschluss der Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur vom 10.04.2014, BK9-11/8013, aufgehoben und die Bundesnetzagentur verpflichtet, die Betroffene unter Beachtung der Rechtsauffassun

Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Okt. 2015 - EnVR 18/14

bei uns veröffentlicht am 06.10.2015

Tenor Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 3. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 5. März 2014 in der Fassung des Beschlusses vom 10. März 2014 wird zurückgewiesen.

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 23. Sept. 2015 - VI-3 Kart 113/13 (V)

bei uns veröffentlicht am 23.09.2015

Tenor Die Beschwerde der Betroffenen gegen den Beschluss der Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur vom 14.11.2013 (BK 9-11/8182) wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der der Bundesnetzagentur entstandenen notwend

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 12. Aug. 2015 - VI-3 Kart 119/14 (V)

bei uns veröffentlicht am 12.08.2015

Tenor Die Beschwerde der Betroffenen gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur vom 10.04.2014 (Aktenzeichen: 10002915) wird zurückgewiesen. Die Betroffene trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Bundesne

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 15. Juli 2015 - VI-3 Kart 79/14 (V)

bei uns veröffentlicht am 15.07.2015

Tenor Die Beschwerde der Betroffenen gegen den Beschluss der Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur vom 11.12.2013, BK4-13-739, wird zurückgewiesen. Die Betroffene trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen de

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 15. Juli 2015 - VI-3 Kart 49/14 (V)

bei uns veröffentlicht am 15.07.2015

Tenor Die Beschwerde der Betroffenen gegen den Beschluss der Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur vom 11.12.2013, BK4-13-739, wird zurückgewiesen. Die Betroffene trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der  notwendigen Auslagen d

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 15. Juli 2015 - VI-3 Kart 24/14 (V)

bei uns veröffentlicht am 15.07.2015

Tenor Die Beschwerde der Betroffenen gegen den Beschluss der Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur vom 11.12.2013, BK4-13-739, wird zurückgewiesen. Die Betroffene trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der der notwendigen Auslage

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 15. Juli 2015 - VI-3 Kart 23/14 (V)

bei uns veröffentlicht am 15.07.2015

Tenor Die Beschwerde der Betroffenen gegen den Beschluss der Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur vom 11.12.2013, BK4-13-739, wird zurückgewiesen. Die Betroffene trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen de

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 15. Juli 2015 - VI-3 Kart 64/14 (V)

bei uns veröffentlicht am 15.07.2015

Tenor Die Beschwerde der Betroffenen gegen den Beschluss der Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur vom 11.12.2013, BK4-13-739, wird zurückgewiesen. Die Betroffene trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen de

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 15. Juli 2015 - VI-3 Kart 63/14

bei uns veröffentlicht am 15.07.2015

Tenor Die Beschwerde der Betroffenen gegen den Beschluss der Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur vom 11.12.2013, BK4-13-739, wird zurückgewiesen. Die Betroffene trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der der notwendigen Auslage

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 15. Juli 2015 - VI-3 Kart 83/14 (V)

bei uns veröffentlicht am 15.07.2015

Tenor Die Beschwerde der Betroffenen gegen den Beschluss der Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur vom 11.12.2013, BK4-13-739, wird zurückgewiesen. Die Betroffene trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der  notwendigen Auslagen d

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 15. Juli 2015 - VI-3 Kart 52/14

bei uns veröffentlicht am 15.07.2015

Tenor Die Beschwerde der Betroffenen gegen den Beschluss der Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur vom 11.12.2013, BK4-13-739, wird zurückgewiesen. Die Betroffene trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen de

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 28. Apr. 2015 - VI-3 Kart 332/12 (V)

bei uns veröffentlicht am 28.04.2015

Tenor Auf die Beschwerde der Betroffenen wird der Beschluss der Bundesnetzagentur vom 30.10.2012, BK8-12-019, aufgehoben. Die weitergehende auf Neubescheidung gerichtete Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließl

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 28. Apr. 2015 - VI-3 Kart 313/12 (V)

bei uns veröffentlicht am 28.04.2015

Tenor Auf die Beschwerde der Betroffenen wird der Beschluss der Bundesnetzagentur vom 30.10.2012, BK8-12-019, aufgehoben. Die weitergehende auf Neubescheidung gerichtete Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließl

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 28. Apr. 2015 - VI-3 Kart 1/13 (V)

bei uns veröffentlicht am 28.04.2015

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Betroffenen wird der Beschluss der Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur vom 30.10.2012 (BK6-11/098) aufgehoben. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Betroffenen trägt d

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 28. Apr. 2015 - VI-3 Kart 331/12 (V)

bei uns veröffentlicht am 28.04.2015

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Betroffenen wird der Beschluss der Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur vom 30.10.2012 (BK6-11/098) aufgehoben. Die weitergehende auf Neubescheidung gerichtete Beschwerde wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Besc

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 28. Apr. 2015 - VI-3 Kart 316/12 (V)

bei uns veröffentlicht am 28.04.2015

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Betroffenen zu 1. und 4. wird der Beschluss der Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur vom 30.10.2012 (BK6-11/098) aufgehoben. Die Beschwerde der Betroffenen zu 2. und 3 wird als unzulässig verworfen. 2. Die Gericht

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(1) Ein rechtmäßiger nicht begünstigender Verwaltungsakt kann, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, außer wenn ein Verwaltungsakt gleichen Inhalts erneut erlassen werden müsste oder aus...